Geplante Gesetzesänderung

Nun doch Cannabis-Pilotprojekte in Schweizer Apotheken

Remagen - 03.08.2018, 10:15 Uhr

Bald aus Schweizer Apotheken: Der Schweizer Bundesrat plant, die Abgabe von Cannabis in Apotheken im Rahmen von Modellprojekten zu erlaubven. ( r / Foto: Imago)

Bald aus Schweizer Apotheken: Der Schweizer Bundesrat plant, die Abgabe von Cannabis in Apotheken im Rahmen von Modellprojekten zu erlaubven. ( r / Foto: Imago)


Rahmenbedingungen für Studien

Vor allem diese Verordnung steckt einen engen Rahmen für entsprechende Pilotversuche ab. Sie sollen örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden zu begrenzen sein. Die Dauer darf höchstens fünf Jahre betragen. Es sollen nur so viele Personen an einem Projekt teilnehmen, dass die Ergebnisse wissenschaftlich aussagekräftig sind. Die Obergrenze liegt bei 5000.

Außerdem sollen nur Erwachsene eingeschlossen werden dürfen, die nachweislich bereits „Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis“ konsumieren und ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der ein Pilotversuch durchgeführt wird.

Die Cannabis-Produkte sollen nur durch Verkaufsstellen zugänglich gemacht werden dürfen, „die über fachkundiges Personal und über eine adäquate Infrastruktur, insbesondere für die sichere Lagerung der Produkte, verfügen“. Von einer Beschränkung der Abgabe auf die Apotheken ist dort zwar nicht explizit die Rede, aber die Apotheker werden für die Durchführung entsprechender Projekte von ihrer Verpflichtung entbunden, Cannabis-Betäubungsmittel nur auf ärztliche Verordnung hin abzugeben. Auch die THC-Gehalte der Produkte sind beschränkt, und die Teilnehmer sollen die Produkte nur zum Eigengebrauch verwenden und nicht im öffentlich zugänglichen Raum konsumieren dürfen. Jeder Pilotversuch muss vom BAG bewilligt werden.

Cannabis-Schwarzmarkt floriert

Laut BAG ist Cannabis ist in der Schweiz die am häufigsten verwendete illegale Substanz. Schätzungen zufolge konsumieren über 200.000 Schweizer regelmäßig Cannabis zu Freizeitzwecken. Obwohl das geltende Gesetz diesen Konsum verbietet und unter Strafe stellt, gehe diese Zahl nicht zurück, schreibt das BAG. Gleichzeitig floriere der Schwarzmarkt. Die Auswirkungen würden insbesondere in größeren Städten sichtbar.

Der Konsum und vor allem der illegale Handel im öffentlichen Raum würden von der Bevölkerung zunehmend als störend und verunsichernd empfunden. Vor diesem Hintergrund zieht der Schweizer Bundesrat nun Gesetzesänderungen in Betracht. Studien wie das „Berner Projekt“ können seiner Meinung nach dazu beitragen, evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen für die Anpassung des Rechtsrahmens zu schaffen.  



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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