Statement zur aktuellen Debatte

DPhG: Raubjournale begünstigen Fake-Science

Stuttgart - 31.07.2018, 16:30 Uhr

Raubjournale veröffentlichen Beiträge gegen Bezahlung, aber ohne nennenswerte Prüfung deren Inhalte. (c / Foto: Alex White / stock.adobe.com)

Raubjournale veröffentlichen Beiträge gegen Bezahlung, aber ohne nennenswerte Prüfung deren Inhalte. (c / Foto: Alex White / stock.adobe.com)


Immer mehr Raubjournale, immer besser getarnt

Leider entwickle sich damit auch eine große Anzahl von Journalen, die augenscheinlich kein qualitätsgesichertes Publikationsprinzip anbieten, aber die Zahlungen der Autoren als Einnahmequelle benutzen, schreibt die DPhG weiter. Diese sogenannten Raubjournale („predatory journals“) haben in den letzten Jahren zahlenmäßig dramatisch zugenommen und tarnten sich immer besser. Gewöhnlich seien sie nicht in gängigen Datenbanken (Web of Science, PubPharm, Pubmed, EMBASE et cetera) gelistet, suggerierten aber durch äußerst wohlklingende Namen Seriosität und versuchten auf diese Weise zahlungskräftige Autorinnen und Autoren zu gewinnen.

Die DPhG warnt zwar auch davor, nur weil es bei der Annahme von Manuskripten keine Qualitätssicherungsmaßnahmen gebe, den veröffentlichten Arbeiten automatisch schlechte Qualität oder „fake science“ zu unterstellen. Aber in den Augen der wissenschaftlichen Fachgesellschaft ist bei Journals, die darauf verzichten, die Wahrscheinlichkeit für solche Qualitätsmängel wesentlich höher.

Peer-Review-Verfahren ist nicht perfekt

Die DPhG räumt auch ein, dass funktionierende Qualitätsüberprüfungs- und -sicherungs-Systeme wie das klassische Peer-Review-Verfahren zwar nicht frei von Kritikpunkten sind, dennoch haben diese sich in Augen der Pharmazeuten bewährt und seien essentiell für verlässliche Kommunikation, vertrauenswürdige Daten und verantwortungsvollen Fortschritt in den Wissenschaften. Alternative Systeme, wie beispielsweise ArXiv.org, wo Preprints hochgeladen werden und von der Scientific Community begutachtet werden können, würden auch verstärkt in Betracht gezogen, heißt es.

Zum Schluss der Stellungnahme, die unter anderem DPhG-Präsident Prof. Dr. Stefan Laufer sowie Vizepräsident Prof. Dr. Andreas Link unterzeichnet haben, heißt es:

„Die DPhG betont die notwendige Zuverlässigkeit und Überprüfung wissenschaftlicher Daten und die essentielle Bedeutung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Wissenschaften, auch und gerade im Publikationswesen. Die DPhG schließt sich zudem inhaltlich der Stellungnahme der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an, die unter diesem Link zu finden ist“. 



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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