Shitstorm gegen hessischen Apotheker

PTA wird wegen ihres Kopftuchs abgelehnt

Stuttgart - 30.07.2018, 17:05 Uhr

Mehtap Özkay-Başaran ist seit vier Jahren PTA und bewarb sich auf ein Stellenangebot der PAM-Apotheke im hessischen Obertshausen. (b / Foto: privat)

Mehtap Özkay-Başaran ist seit vier Jahren PTA und bewarb sich auf ein Stellenangebot der PAM-Apotheke im hessischen Obertshausen. (b / Foto: privat)


Eine PTA bewirbt sich Anfang Juli auf eine ausgeschriebene Stelle in einer Apotheke. Schon kurz darauf meldet sich der Inhaber telefonisch und sagt der muslimischen Bewerberin wegen des Tragens ihres Kopftuches ab. Es folgt ein regelrechter Shitstorm in den sozialen Netzwerken. Darf ein Apotheker eine PTA wegen des Tragens eines Kopftuches ablehnen?

Mehtap Özkay-Başaran ist seit vier Jahren PTA und bewarb sich auf ein Stellenangebot der PAM-Apotheke im hessischen Obertshausen. Die Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, erhielt auf ihre Bewerbung einen Anruf von Apothekeninhaber Hermann Josef Weigand, der ihr absagte. Da sie sich diskriminiert fühlte, machte die Pharmazeutisch-technische Assistentin ihrem Ärger Luft und veröffentlichte folgenden Beitrag bei Facebook:


Diskriminierung bei der PAM-Apotheke in Obertshausen: „Absage wegen Kopftuch.“ Ich habe mich letzte Woche bei der PAM Apotheke als PTA mit 4-jähriger Berufserfahrung in Obertshausen beworben und heute vor 15 Minuten bekam ich eine Anruf von HJ Weigand, welcher der Besitzer von der PAM Apotheke ist. Er hat sich gewundert, dass ich gut deutsch sprechen kann. Als ich ihm sagte, dass ich in Deutschland geboren bin, sagte er wortwörtlich: „Ach du liebe Eimer.“ Er sagte, ob ich strenggläubig bin und ob ich bereit wäre, das Kopftuch auszuziehen. Als ich verneinte sagte er sofort: „Dann würde es nicht passen (Absage!). Das habe ich auch mit meinem Team besprochen und die haben gesagt, dass Sie aufgrund des Kopftuches nicht ins Team passen würden." Er hat sich lustig über mich gemacht. Ich meinte: „Das ist Diskriminierung. Wir leben im Jahre 2018. Jeder hat das Recht, seine/ihre Religion frei auszuleben und das zu machen, was er/sie möchte." Er bestätigte sogar, dass es eine Diskriminierung ist, und das Gespräch haben wir damit beendet. Wie Ihr seht gibt es immer noch Leute, die den Menschen auf das Äußere reduzieren.

17.07.2018, Mehtap Özkay-Basaran


„Ich erlebe tagtäglich Ausgrenzung und Diskriminierung, weil ich ein Kopftuch trage“, berichtet PTA Mehtap Özkay-Başaran. „Auch in der Apotheke, in der ich zuvor tätig war, haben mich Kunden teilweise beschimpft und sich später entschuldigt, dass sie mich ja ganz falsch eingeschätzt hätten. Wir leben im Jahr 2018 und jeder Mensch hat doch das Recht, seine Religion so auszuleben, wie er das möchte.“ Die PTA schilderte ihre Erlebnisse verschiedenen türkischen Organisationen und Online-Communities. Das Posting löste schnell einen Shitstorm in den sozialen Netzwerken und bei den Google-Rezensionen der Apotheke aus.

PTA schaltet Anwalt Fatih Zingal ein

Außerdem schaltete sie den bekannten Anwalt Fatih Zingal ein, der zuletzt in der Debatte um den Rücktritt des Fußball-Nationalspielers Mesut Özil zu Wort kam. Der Erdogan-Anhänger ist ehemaliges Vorstandsmitglied der AKP-nahen Union Europäisch-Türkischer Demokraten. Er schreibt auf seiner Facebook-Seite, dass sich die muslimischen Türken in Deutschland ausgegrenzt fühlten. Für diese Gruppe „liegt die Messlatte höher als für andere“, erklärt er. Auch habe er die PAM-Apotheke zum Fall der PTA kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort habe er erhalten: „Sehr geehrter Herr Zingal, die Mitarbeiter der PAM-Apotheke wissen von dem Vorgang nichts, und distanzieren sich von den Aussagen des Chefs, falls so vorgefallen.“ Eine Stellungnahme seitens des Besitzers der Apotheke habe er trotz mehrfachem Nachfragen nicht erhalten.

Apothekenleiter verweist auf religiös-weltanschauliche Unparteilichkeit

Apotheker Weigand hat sich in der Zwischenzeit anwaltlich beraten lassen und möchte sich zu dem Fall nicht mehr äußern. Er verweist auf das offizielle Statement der Apotheke: „Wir, die Mitarbeiter der PAM-Apotheke und ich, arbeiten nach dem Grundsatz: Alle Menschen sind gleich; gleich welcher Abstammung, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder sexuellen Ausrichtung“, schreibt Weigand. „Daraus folgt notwendigerweise das Neutralitätsprinzip. Neutralität ist ein striktes Gebot des deutschen Religionsverfassungsrechts und bedeutet einfach religiös-weltanschauliche Unparteilichkeit in einer freien, offenen Gesellschaft. Wir halten uns strikt daran und senden keine Symbolik, welche diesem Prinzip widerspräche. In diesem Team arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Lebensläufen und unterschiedlichen Religionen – für jedes Teammitglied gelten diese Grundsätze und das wird in der Zukunft auch so bleiben!“

PTA Özkay-Başaran möchte auf jeden Fall vor Gericht ziehen, um sich gegen die Diskriminierung zu wehren. Außerdem sucht sie weiter nach einer Anstellung in einer Apotheke, in der das Tragen eines Kopftuches kein Hindernis darstellt. „So schnell gebe ich nicht auf!“, sagt sie.

Wie ist die rechtliche Lage?

Wir haben ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen gefragt, wie die Rechtslage zu diesem heiklen Thema ist. Rechtliche Grundlage für etwaige Auseinandersetzungen um eine Ablehnung der Bewerbung sei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel des Gesetzes sei es, unter anderem Benachteiligungen wegen der Religion zu verhindern oder zu beseitigen. Teil der Religionsausübung könne dabei auch das Beachten von Bekleidungsvorschriften sein, so Hansen. „Nach der Rechtsprechung ist für das Tragen eines Kopftuchs anerkannt, dass es sich dabei um die Ausübung der Religionsfreiheit handelt. Das Tragen des Kopftuchs ist keine Marotte oder des Ausdruck einer besonderen modischen Vorliebe, sondern Teil der grundgesetzlich besonders geschützten Religionsfreiheit. Das unterscheidet es z. B. von einer Baseballkappe, deren Tragen am Arbeitsplatz Apotheke ein Arbeitgeber ohne Weiteres verbieten dürfte.“

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Jahr 2012 entschieden, dass die Ablehnung einer Bewerberin für die Ausbildung zur Zahnarzthelferin, die sich geweigert hatte, auf ein Kopftuch bei der Arbeit zu verzichten, rechtswidrig war. In der Folge musste die Zahnarztpraxis eine Entschädigung in Höhe von drei Ausbildungsvergütungen an die Bewerberin zahlen (ArbG Berlin, 28.3.2012 – 55 Ca 2426 / 12). Nach Auffassung des Gerichts konnte die Zahnarztpraxis nicht nachweisen, dass die Ungleichbehandlung wegen besonderer beruflicher Anforderungen erfolgte. Diese könnte das Tragen einer besonderen Schutzkleidung sein, die durch das Kopftuch eingeschränkt wäre. Das ist aber in einer Zahnarztpraxis nicht der Fall.

Auch in der Apotheke kann man sich keine zwingende Anforderung vorstellen, die gegen das Tragen eines Kopftuchs sprechen würde. Auch wenn eine einheitliche Apothekenkleidung vorgeschrieben wird, dürfte ein Kopftuch, das sich zum Beispiel farblich an den Vorgaben der übrigen Apothekenkleidung orientiert, nicht verboten sein. 

Urteile als Beispiele

Manch ein Apotheker mag argumentieren, dass er bei Beschäftigung einer Muslima mit Kopftuch Umsatzeinbußen befürchtet, weil er Sorgen hat, dass seine Kundschaft „fremdelt“. Zu dieser Frage gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10.10.2002-2 AZR 472 / 01), allerdings schon aus dem Jahr 2002, wonach ein Einzelhändler ein Kopftuchverbot nicht allein aus der bloßen Sorge um seine Umsätze aussprechen darf. Eine personenbedingte Kündigung wegen des Kopftuchs könnte nur gerechtfertigt sein, wenn der Einzelhändler tatsächlich Umsatzeinbußen verzeichnet, die eindeutig auf die Verkäuferin mit Kopftuch zurückgeführt werden können.

Anders kann man sich eine gerichtliche Entscheidung vorstellen, wenn die Bewerberin Niqab oder Burka trägt (also eine Ganzkörperverhüllung, bei der nur die Augen frei bleiben). Im europäischen Kulturraum wird viel über Mimik und Gestik kommuniziert. Deshalb ist es als Teil der Beratung ein wesentliches Moment des Vertrauensaufbaus zwischen pharmazeutischem Personal und dem Kunden, Mimik und Gestik des Gegenübers wahrzunehmen. Ein vollverschleiertes Gesicht würde hier üblicherweise ein erhebliches Hindernis darstellen und die fachgerechte Beratung erschweren.

Aktueller Fall in Herne: Kündigung zurückgenommen

Erst in der vegangenen Woche machte ein Fall, der vor dem Herner Arbeitsgericht verhandelt wurde, Schlagzeilen. Hier kam eine PTA, wie zuvor angekündigt, nach einem Urlaub mit Kopftuch zurück zur Arbeit in die Apotheke. Die Apothekenleiterin wollte das nicht tolerieren und schlug ihr vor, aus der Vollzeitstelle als PTA eine Tätigkeit ohne Kundenkontakt in Teilzeit zu machen. Das wollte die PTA nicht und lehnte die angebotene Stelle ab. Daraufhin wurde ihr zum 31. Mai 2018 gekündigt und sie zog vor Gericht. Dort hieß es in der Argumentation seitens der Apothekerin, dass die Kleiderordnung der Apotheke eine Mitarbeiterin mit Kopftuch im Bereich mit Kundenkontakt nicht zulasse. Weder Mützen, Kappen oder Kopftücher seien aus ihrer Sicht erlaubt. Das Arbeitsgericht war jedoch der Meinung, dass die Kündigung voreilig ausgesprochen wurde. Im Jahr 2005 hatte das Bundesarbeitsgericht verbindlich erklärt, dass ein Arbeitgeber in einem solchen Streitfall vorab eine Änderungskündigung aussprechen muss. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen, um das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Die Apothekerin nahm die Kündigung im Gerichtsverfahren zurück und bot ihrer Mitarbeiterin an, ab sofort wieder in der Apotheke zu arbeiten. Diese nahm die Entscheidung an. Ob sie nun im Hintergrund der Apotheke oder weiterhin vorne im HV arbeiten wird, ist bisher noch unklar.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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10 Kommentare

Apotheken sollten weltoffen sein

von Georg Williams am 01.08.2018 um 17:17 Uhr

die meisten Kommentare verdeutlichen, welche Weltanschaung hier einige Kollegen haben. Wenn einige Kollegen ihre Apothekenbetriebsordnung lesen würden, dann wäre das Kopftuch kein Thema gewesen. Es heisst nicht zufallig ,, öffentliche Apothe" ! Mit Kopftuch, ohne Kopftuch, mit Kippa, mit Kreuz...etc.
Keiner darf den Mitarbeitern in Bezug auf ihre Kleidung weder was vorschreiben noch verbieten.

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Immerhin

von Conny am 31.07.2018 um 10:55 Uhr

War schon am 25. Juli in Apotheken Adhoc. Daz aktuell

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Ja wo leben wir denn ...

von Dr. Stephan Hahn am 31.07.2018 um 9:19 Uhr

In meiner Apotheke arbeiten zwei Mitarbeiterinnen muslimischen Glaubens mit Kopftuch, davon eine noch nicht ganz lange mit. Interessanterweise habe ich damals, nachdem sich die von mir sehr geschätzte PKA für das Tragen des Kopftuches entschieden hatte, ein türkisch-stämmiger Arzt auf offener Straße abfällig mir gegenüber diesbezügich geäußert und den Kontakt abgebrochen.
Kunden fremdelten zwar anfangs etwas, das hat sich aber gelegt, als sie gemerkt haben, dass da immer noch dieselbe herzliche PKA ist, wie zuvor auch ohne Kopftuch. Zur Einstellungsproblematik kann ich nur den Rat geben, auf das Kopftuch einfach nicht einzugehen, dann ist es auch keine Diskriminierung.

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Sinn und Zweck von Berufskleidung im Gesundheitswesen

von Thesing-Bleck am 30.07.2018 um 23:31 Uhr

In unserem Kulturkreis ist die Kleidung eine Möglichkeit, wie wir uns selbst darstellen können. Je nachdem wie wir uns kleiden können wir so unserer Mitmenschen über unsere Zugehörigkeit zu einer bestimmten Pier-Group oder Weltanschauung informieren. Mit Nieten beschlagene Lederkleidung assoziiert man zum Beispiel mit der Zugehörigkeit zu ganz bestimmten Gruppen in unserer Gesellschaft. Aber auch die uniformierte Kleidung informiert über die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufen. Der weiße Kittel macht seine Trägerinnen und Träger als Angehörige von Gesundheitsberufen erkennbar.

Zu besonderen Anlässen teilen wir unserer Umgebung auch unsere Gefühle über unsere Kleidung mit. Beispiele dafür sind Trauerkleidung, Festtagskleidung aber auch Strand- und Freizeitkleidung. Dieses gilt für unseren privaten Bereich. Im professionellen Bereich gelten darüber hinaus noch zusätzliche Kleidungsvorschriften.

So ist beispielsweise in vielen Apotheken das Tragen eines Berufskittels nach wie vor üblich. Dieses Kleidungsstück hat die Funktion, eine Übertragung von Infektionen durch Keime in unserer Kleidung zu verhindern. Deshalb werden unsere Kittel in der Regel von der Apotheke gewaschen und gebügelt. Durch ihre glatte Oberfläche bieten sie Bakterien und Viren wenig Gelegenheit, sich in unserer Berufskleidung ein zu nisten. Großformatige Schals und wallende Gewänder aus schlecht waschbaren Materialien bieten Bakterien und Viren aber auch toxischen Substanzen wie sie in der Rezeptur verwendet werden deutlich mehr Möglichkeiten hier anzudocken und anschließend an andere Menschen übertragen zu werden. Unzweckmäßige Kleidung kann das Hygienemanagement einer Apotheke empfindlich stören.

In allen Gesundheitsberufen ist es oberste Priorität jatrogenes Übertragen von Keimen auszuschließen. Die auf dem Foto dargestellte Kleidung dürfte kaum dem Hygiene-Standard entsprechen, der in allen Gesundheitsberufen zwingend angelegt werden muss.

Ich kann mir jpersönlich sehr gut vorstellen, dass eine kluge Apothekenleitung qualifiziertes Personal dann einstellt, wenn dieses bereits im Bewerbungsverfahren die Bereitschaft signalisiert, einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Anforderungen und den eigenen Kleidungsvorstellungen zu finden. Ein hoch geschlossener Eppendorf-Kittel in Maxilänge und ein knapp gehaltenes weißes Kopftuch dürften sowohl mit den religiösen Kleidervorschriften des Islams und zudem mit den Anforderungen an Berufskleidung in der Apotheke vereinbar sein. Darüber sollte die nicht eingestellte PTA vielleicht nachdenken, bevor sie die Gerichte bemüht.

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Toleranz

von Reinhard Rodiger am 30.07.2018 um 19:41 Uhr

Es geht um Toleranz.Die ist zweiseitig.Jeder kann sagen oder anziehen, was er/sie will.Aber,das muss nicht jedem gefallen.Das ist zu akzeptieren.Toleranz ist keine Einbahnstrasse.Traurig genug, dass dies einseitig instrumentalisiert wird.Ist doch in Kleinunternehmen die "Chemie" entscheidend.Es macht mehr als nachdenklich, wenn hier eine wie auch immer getroffene Sympathieentscheidung gerichtssicher formuliert sein muss.Wäre das dagegen durchsetzbar,würde ich nicht dort arbeiten wollen.Umgekehrt möchte ich bestimmen,mit wem ich arbeiten möchte oder wer ins Umfeld passt. Ein "passt" ist nicht vorschreibbar.

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Ja die Religion

von Stefan Haydn am 30.07.2018 um 18:35 Uhr

Ich finde es erschreckend, dass sich Gerichte einlullen lassen.
Das Kopftuch lässt sich nicht einmal religiös begründen, da in der betreffenden Schrift gar nicht vorhanden. Punkt aus. Wie da ein Beharren darauf zu rechtfertigen ist?

Außerdem endet die Freiheit des Einzelnen immer da, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt. Was ist denn mit all den Leuten die eine so offen zur Schau getragene Religiösität stört? Die müssen dann nachgeben nur weil sie sich nicht auf ein religiöses Argument berufen können?
Was ist dann mit der Diskriminierung säkular Musliminen, evtl. auch in der Apotheke und deren Gefühlen, da die ja nach Meinung der "Kopftuch-Träger-Fraktion" keine gute Muslima sind.

Man sollte Traditionen nicht mit religiösen Regeln gleich setzen. Traditionen taugen nicht als Argument, da eben solche jederzeit verändert werden dürfen.

Aber im gleichen Atemzug wird dann ein Apotheker durch den Dreck gezogen, weil er als überzeugter Katholik die Abgabe der Pille danach verweigert, kann er doch auch religiös begründen.

Merken wir eigentlich noch wie schizophren wir sind?

Es ist schon sinnvoll bestimmte Bereiche des Öffentlichen Lebens religiös neutral zu halten. In der Apotheke macht dies auch Sinn.

Was dann jeder privat macht ist sein eigenes Ding und steht ihm offen.

Allerdings hätte der Kollege das Problem von vorneherein auf sich zukommen sehen können. Da sagt man einfach nur sie passen nicht zu den Anforderungen der Stellenausschreibung und fertig.

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Kopftuch in der Apotheke

von Frank Lehmann am 30.07.2018 um 18:33 Uhr

das ist eine rein persönliche Meinung, ich möchte in einer Apotheke kein Kopftuch sehen

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AW: Kopftuch in der Apotheke

von Ali am 31.07.2018 um 13:08 Uhr

Ich habe eine ganz einfache Frage: Sie wollen keine Kopftücher sehen. Warum? Sie wollen seine Haare sehen? Was ist das Problem? Tut es den Augen weh? Oder gibt es einen Hass, der die Menschlichkeit, die man ernährt, verletzt?

AW: Aw: Kopftuch in der Apotheke

von Kommentator am 01.08.2018 um 11:14 Uhr

Völlig korrekt Herr Lehmann. Es kann im Übrigen nicht angehen, dass ein Kopftuch gleichsam als Druckmittel eingesetzt wird, um einen bestimmten Arbeitsplatz ganz selbstverständlich zu bekommen, etwa nach der Devise: Leute mit Kopftuch genießen (bei gleicher Qualifikation) ein Sonderrecht und werden bevorzugt eingestellt.

AW: Kopftuch in der Apotheke

von Ali am 01.08.2018 um 17:15 Uhr

Die Menschen mit zwei Gesichtern werden nie zufrieden sein, Sie werden nie ehrlich sein. Was die Krankenschwestern am Krankenhaus am Kopf tragen, keine Wort sagen. Man kann den Nonnen in der Kirche kein Wort sagen. Weil es ganz normal ist. Eigene wünsch. Es ganz normal ist. Aber wenn es um den Islam geht, gefällt es ihm nicht, es ist nicht normal, bla bla bla. Das ist Heuchelei!!!

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