Datenklau-Verfahren

Gegenständliches Nichts vs. Verschwörungstheorien

Berlin - 27.07.2018, 15:00 Uhr

Vor dem Landgericht streiten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft weiterhin darum, ob ein IT-Experte und Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz illegal mit Daten gehandelt haben oder nicht. (jb / Foto: Imago)

Vor dem Landgericht streiten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft weiterhin darum, ob ein IT-Experte und Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz illegal mit Daten gehandelt haben oder nicht. (jb / Foto: Imago)


Bellartz' Verteidigung will Staatsanwalt vernehmen

Die Verteidigung beantragte, im weiteren Verlauf des Prozesses Staatsanwalt Hennicke zu vernehmen. Wegner beschwerte sich darüber, dass die Übergabe an den vertretenden Staatsanwalt nicht ordnungsgemäß stattgefunden habe, unter anderem sei Brocke zu kurz eingearbeitet worden und habe keinen Kontakt zu den Ermittlern gehabt. Die Verteidigerin vom IT-Experten Christoph H. beantragte zudem die Vernehmung eines IT-Spezialisten aus dem BMG. Ihr geht es um die Verwendung des Mail-Programms „Hexamail“, mit dem H. die Daten entwendet haben soll. Die Verteidigerin argumentierte, dass dies gar nicht so sein könne, weil der Beschuldigte nur eine 30-tägige Testversion auf seinem PC installiert gehabt habe.

Staatsanwalt Brocke wollte all diese Argumente nicht gelten lassen. Was das Programm betrifft, erklärte er, dass das Argument der Verteidigung „bedeutungslos“ sei – schließlich hätte der Beschuldigte auch andere Mittel nutzen können, um die Mails umzuleiten. Er lehnte die erneute Beweisaufnahme in diesem Fall ab. Eine recht deutliche Attacke fuhr er in Richtung Wegner: Nach Wegners mehrfacher Bitte um Hinweise zum Tatvorwurf erklärte der Staatsanwalt, dass die Verteidigung die Tatsachen „unseriös verzerren“ würde, man könne schon fast von „Verschwörungstheorien“ sprechen, die in sprachlicher Prosa vorgetragen werden. Inhaltlich ging der Staatsanwalt allerdings nicht auf die Vorwürfe der Verteidigung ein. Wörtlich sagte er: „Ich denke nicht, dass Sie darauf einen Anspruch haben. Und wenn es nicht zu einem Freispruch kommt, können Sie gerne in Revision gehen.“

Auch der Richter ließ sich am heutigen Freitag auf keine sachliche Diskussion ein. Er wolle die Debatte um die eigentlichen Tatvorwürfe nicht vertiefen, weil sie den Prozess nicht weiterbrächten. Er bat den Staatsanwalt, eine schriftliche Stellungnahme dazu vorzubereiten, dass die Verteidigung Staatsanwalt Hennicke vernehmen will. Mit dem Hinweis darauf, dass vor der Tür bereits die Beteiligten eines anderen Prozesses warten, schloss der Richter die Sitzung. Am 13. August wird weiterverhandelt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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