Valsartan-Verordnungen

Rücksprache oder neues Rezept – was wollen die Kassen?

Stuttgart - 17.07.2018, 17:45 Uhr

Barmer und DAK akzeptieren bei Valsartan-Rezepten „ärztliche Rücksprache“ und Sonder-PZN, die TK besteht auf ein neues Rezept. (b / Foto: imago)

Barmer und DAK akzeptieren bei Valsartan-Rezepten „ärztliche Rücksprache“ und Sonder-PZN, die TK besteht auf ein neues Rezept. (b / Foto: imago)


TK besteht auf neue Verordnung bei Valsartan

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat über Valsartan-Mono Rabattverträge mit AbZ, Heumann, Ratiopharm und TAD  Pharma geschlossen. Bei den Kombinationen Valsartan plus Hydrochlorothiazid existieren Vereinbarungen mit AbZ, Puren, Ratiopharm und TAD Pharma. Bis auf TAD Pharma mussten jedoch alle Rabattvertragspartner der TK Valsartan-Präparate zurückrufen.

Die Verfügbarkeit der Rabattarzneimittel eines einzigen Herstellers scheint der Techniker Krankenkasse allerdings ausreichend – was primär nachvollziehbar ist. Aber nur genau so lange wie TAD Pharma den allgemein erhöhten Valsartan-Bedarf zufriedenstellend decken kann. Ein Sprecher der Techniker Krankenkasse erklärt im Gespräch mit DAZ.online, dass sich momentan keine Notwendigkeit zeigt, von den Regelungen des Rahmenvertrags abzuweichen. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung sei nicht notwendig, da Rabattverträge mit TAD Pharma bestünden. Laut dem Sprecher hat die TK auch mit Rabatt-Pharmakonzern TAD Pharma gesprochen. Dieser habe jüngst bestätigt: „Valsartan ist lieferfähig.“

Wie andere Kassen das handhaben, gilt es, im Einzelfall zu erfragen. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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