„Letter of intent“

ABDA kooperiert mit Softwarehäusern und Rechenzentren beim E-Rezept

Stuttgart - 13.07.2018, 11:30 Uhr

ABDA, Softwarehäuser und Rechenzentren machen beim E-Rezept gemeinsame Sache. Das haben sie nun in einem „Letter of intent“ erklärt. (b / Foto: DAZ.online)

ABDA, Softwarehäuser und Rechenzentren machen beim E-Rezept gemeinsame Sache. Das haben sie nun in einem „Letter of intent“ erklärt. (b / Foto: DAZ.online)


Vor zwei Wochen kündigte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt überraschend an, der Verband hätte ein groß angelegtes Projekt zur elektronischen Arzneimittelverordnung gestartet. Man wolle mit dem eigenen E-Rezept die „inhaltliche Führerschaft“ übernehmen und schneller als die gesetzlich vorgeschriebene Telematikinfrastruktur sein. Konkrete Pläne wurden bisher nicht präsentiert, doch nun gibt es wenigstens einen „Letter of intent“.

Es war ein Paukenschlag, für den die ABDA großes Lob aus ihren Mitgliedsorganisationen erntete und fast noch die Zusage für mehr Geld im Haushalt erhalten hätte: Mit ihrem eigenen E-Rezept will die ABDA bis zur Einführung des „offiziellen“ E-Rezeptes ein „Übergangsprojekt“ schaffen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte, dass auch mit der Politik bereits Gespräche geführt werden. Bei den Plänen hätten zwei Punkte oberste Priorität für die ABDA: Datensicherheit und freie Apothekenwahl. Auch „politisches Handeln“ sei nötig, damit das E-Rezept überhaupt etabliert werden könne. Laut Gesetz dürfen Apotheker derzeit nämlich keine Rezepte beliefern, die aus einem nicht-direkten Arztkontakt resultieren. Außerdem müssen GKV-Rezepte in Papierform vorliegen.

ABDA macht Tempo

Schmidt wies aber auch darauf hin: „Wir wollen schnell sein damit, aber bis es einen ersten präsentierfähigen Demonstrator gibt, werden Monate ins Land ziehen.“ In den ersten Umsetzungsgesprächen habe sich gezeigt, dass es insbesondere bei der Einbindung der Ärzte viele technische Probleme zu lösen gebe. Zuletzt waren aber aus den Apothekerverbänden und -kammern beim Thema Telemedizin immer häufiger vorsichtige und teils auch ablehnende Töne zu hören, während sich die Ärzteschaft dazu entschied, in immer mehr Regionen das Fernbehandlungsverbot aufzuheben und Modellprojekte zur Online-Behandlung umzusetzen. „Das Thema wurde einerseits von der Politik auf die Tagesordnung gesetzt, andererseits ist durch den Beschluss des Ärztetages noch mehr Brisanz und Tempo in dieses Thema gekommen. Wir wollen uns dieser Aufgabe widmen und streben dort die inhaltliche Führerschaft an“, so der ABDA-Präsident weiter.

Kooperation mit anderen Bundesverbänden

Unklar blieb bisher, mit wem zusammen die ABDA plant, das Projekt konkret umzusetzen. Denn sollte noch in diesem Jahr ein konzeptionell durchdachtes und gut funktionierendes E-Rezept (testweise) eingeführt werden, müsste hierfür auch externe Evidenz einfließen. Auf der Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) in dieser Woche ließ der Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann durchblicken, dass einzelne Modellprojekte – wie aus Bayern oder Baden-Württemberg – hierfür zusammengeführt werden müssten, denn: „Wir brauchen technisch eine praktikable und einheitliche Lösung für ganz Deutschland, keinen Flickenteppich“.

Verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards 

Am heutigen Freitag veröffentlichte die ABDA nun zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und dem Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) einen „Letter of intent“. Darin erklären die Verbände ihre gemeinsame Entwicklung und Umsetzung einer elektronischen Verordnung. Es sollen verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards entwickelt werden. „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen“, macht ABDA-Präsident Schmidt deutlich. Man wolle ein Modellprojekt umsetzen, das letztendlich in die Telematikinfrastruktur überführt werden könne. „Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematikinfrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein“, erläutert der Vorsitzende des ADAS, Lars Polap.

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Oberste Priorität für die drei Verbände hätte vor allem das selbstbestimmte Verhalten des Patienten, „wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt.“ Man gehe davon aus, dass analoge und elektronische Verordnungen „zeitlich begrenzt“ nebeneinander vorliegen werden.

BVDAK will mitgestalten

Dass die ABDA nun in die E-Rezept-Offensive gehen will, begrüßt auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). Verbandschef Stefan Hartmann betont in einer Pressemitteilung, dass das E-Rezept nur dann zum Erfolg für alle stationären Apotheken werde, wenn eine digitale Vernetzung unter allen Rechenzentren und Warenwirtschaftsanbietern funktioniere. Der BVDAK und die darin zusammengeschlossenen Kooperationen arbeiteten bereits mit apothekenübergreifenden Lösungen – und nähmen somit eine Vorreiterrolle bei der Vernetzung ein. Auch für Hartmann ist es von besonderer Bedeutung, dass die freie Apothekenwahl nicht eingeschränkt wird. Für die Zustimmung durch die Politik sei es dabei nötig, als geschlossene Einheit aufzutreten. „Ob das der ABDA alleine gelingt, ist für mich noch vollkommen offen“, so Hartmann. Insofern dürfte er es positiv sehen, dass sich immerhin schon drei Verbände für den „Letter of intent" zusammengetan haben.


Anmerkung der Redaktion: Der Aritikel wurde am 13. Juli um 15:00 Uhr um das Statement des BVDAK ergänzt.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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