„Letter of intent“

ABDA kooperiert mit Softwarehäusern und Rechenzentren beim E-Rezept

Stuttgart - 13.07.2018, 11:30 Uhr

ABDA, Softwarehäuser und Rechenzentren machen beim E-Rezept gemeinsame Sache. Das haben sie nun in einem „Letter of intent“ erklärt. (b / Foto: DAZ.online)

ABDA, Softwarehäuser und Rechenzentren machen beim E-Rezept gemeinsame Sache. Das haben sie nun in einem „Letter of intent“ erklärt. (b / Foto: DAZ.online)


Vor zwei Wochen kündigte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt überraschend an, der Verband hätte ein groß angelegtes Projekt zur elektronischen Arzneimittelverordnung gestartet. Man wolle mit dem eigenen E-Rezept die „inhaltliche Führerschaft“ übernehmen und schneller als die gesetzlich vorgeschriebene Telematikinfrastruktur sein. Konkrete Pläne wurden bisher nicht präsentiert, doch nun gibt es wenigstens einen „Letter of intent“.

Es war ein Paukenschlag, für den die ABDA großes Lob aus ihren Mitgliedsorganisationen erntete und fast noch die Zusage für mehr Geld im Haushalt erhalten hätte: Mit ihrem eigenen E-Rezept will die ABDA bis zur Einführung des „offiziellen“ E-Rezeptes ein „Übergangsprojekt“ schaffen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte, dass auch mit der Politik bereits Gespräche geführt werden. Bei den Plänen hätten zwei Punkte oberste Priorität für die ABDA: Datensicherheit und freie Apothekenwahl. Auch „politisches Handeln“ sei nötig, damit das E-Rezept überhaupt etabliert werden könne. Laut Gesetz dürfen Apotheker derzeit nämlich keine Rezepte beliefern, die aus einem nicht-direkten Arztkontakt resultieren. Außerdem müssen GKV-Rezepte in Papierform vorliegen.

ABDA macht Tempo

Schmidt wies aber auch darauf hin: „Wir wollen schnell sein damit, aber bis es einen ersten präsentierfähigen Demonstrator gibt, werden Monate ins Land ziehen.“ In den ersten Umsetzungsgesprächen habe sich gezeigt, dass es insbesondere bei der Einbindung der Ärzte viele technische Probleme zu lösen gebe. Zuletzt waren aber aus den Apothekerverbänden und -kammern beim Thema Telemedizin immer häufiger vorsichtige und teils auch ablehnende Töne zu hören, während sich die Ärzteschaft dazu entschied, in immer mehr Regionen das Fernbehandlungsverbot aufzuheben und Modellprojekte zur Online-Behandlung umzusetzen. „Das Thema wurde einerseits von der Politik auf die Tagesordnung gesetzt, andererseits ist durch den Beschluss des Ärztetages noch mehr Brisanz und Tempo in dieses Thema gekommen. Wir wollen uns dieser Aufgabe widmen und streben dort die inhaltliche Führerschaft an“, so der ABDA-Präsident weiter.

Kooperation mit anderen Bundesverbänden

Unklar blieb bisher, mit wem zusammen die ABDA plant, das Projekt konkret umzusetzen. Denn sollte noch in diesem Jahr ein konzeptionell durchdachtes und gut funktionierendes E-Rezept (testweise) eingeführt werden, müsste hierfür auch externe Evidenz einfließen. Auf der Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) in dieser Woche ließ der Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann durchblicken, dass einzelne Modellprojekte – wie aus Bayern oder Baden-Württemberg – hierfür zusammengeführt werden müssten, denn: „Wir brauchen technisch eine praktikable und einheitliche Lösung für ganz Deutschland, keinen Flickenteppich“.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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