Exzessive Abfindung 

Apobank zahlte bis zu drei Millionen Euro für ehemaligen Mitarbeiter

München - 29.06.2018, 09:00 Uhr

Die Apobank zahlte einem Mitarbeiter eine extrem hohe Abfindung. (Foto: Apobank)

Die Apobank zahlte einem Mitarbeiter eine extrem hohe Abfindung. (Foto: Apobank)


Wenn Unternehmen und Mitarbeiter im Falle einer Trennung eine Abfindung vereinbaren, erhalten die Beschäftigten meist einige tausend oder zehntausend, vielleicht auch mal ein paar hunderttausend Euro. Anders bei der Düsseldorfer Apobank. Die gab im Jahr 2016 zwei bis drei Millionen Euro aus, um sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Das Besondere: Der Beschäftigte gehörte nicht einmal dem Vorstand an.

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses ist meist ein schmerzlicher Prozess. Um die Trennung zu erleichtern, zahlen Firmen oftmals eine Abfindung, zum Beispiel damit verdiente Kolleginnen und Kollegen ihren Schreibtisch räumen und auf weitere rechtliche Anfechtungen verzichten. Diese Abstandszahlungen orientieren sich bei Angestellten meist an der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Vielfach gibt es pro Jahr 0,5 bis 0,7 Monatsgehälter zum Abschied. Da können je nach Fall einige tausend oder auch zehntausend, vielleicht auch mal ein paar hunderttausend Euro zusammenkommen.

Eine Abfindungszahlung der Düsseldorfer Apotheker- und Ärztebank (Apobank) fällt jedoch völlig aus dem Rahmen. Dort kassierte im Jahr 2016 ein Mitarbeiter - oder eine Mitarbeiterin - eine Millionenabfindung. Eine zusätzliche Besonderheit ist in dem Fall, dass die betroffene Person nicht zur obersten Managementebene der genossenschaftlich organisierten Bank zählte, wo man Zahlungen in derartiger Höhe noch am ehesten vermuten könnte. 

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Die Apobank selbst hat in ihrem Vergütungsbericht für das Jahr 2016 den Fall erwähnt. Wörtlich heißt es dort: „Für einen Mitarbeiter, der im Berichtsjahr nicht zu denjenigen Mitarbeiterkategorien zählte, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt, betrug die Vergütung aufgrund einer in 2016 gezahlten Abfindung zwischen 2,0 und 3,0 Mio. Euro. Diese Angabe erfolgt i.S.d. § 24 Abs. 1a Nr. 8 KWG, wonach der Aufsichtsbehörde und der Deutschen Bundesbank jährlich Informationen über Geschäftsleiter, Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans und Mitarbeiter mit jeweils einer Gesamtvergütung von jährlich mindestens 1 Mio. Euro im Sinne des Art. 75 Abs. 3 der Richtlinie 2013/36/EU anzuzeigen sind.“

Zahlung an „0-8-15“-Mitarbeiter

Auf Nachfrage von DAZ.online bestätigt eine Unternehmenssprecherin den Sachverhalt wie auch einen Bericht des Mediums Finanz-Szene.de, das den Fall kürzlich unter der Überschrift „Apobank zahlt Mega-Abfindung an 0-8-15-Mitarbeiter“ aufgegriffen hat: „Das ist so, wir haben das entsprechend in unserem Vergütungsbericht kommuniziert“, so die Sprecherin. Details zu dem Fall nennt sie allerdings nicht und verweist darauf, dass sich die Bank zu arbeitsrechtlichen Dingen nicht äußere. Sie weist aber darauf hin, dass derartige Abfindungen immer auf den Einzelfall bezogen seien: „Dabei sind viele Kriterien zu berücksichtigen wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, der Gesundheitszustand, die Funktion des Beschäftigten oder soziale Belange.“

Aus dem Gesamtzusammenhang kann man schließen, dass es sich bei dem ehemaligen Beschäftigten zwar nicht um ein Mitglied des Vorstands, aber auch nicht um einen „0-8-15-Mitarbeiter“, handelte. Es dürfte demnach ein Mitarbeiter der höheren Managementebene mit einer wichtigen Funktion gewesen sein. Aufgrund der Gesamtkonstellation ist auch zu vermuten, dass der Trennungs- und Abfindungsprozess sich über längere Zeit erstreckte. 

Vorstände verdienen weniger als die Einzelabfindung

„Finanz-Szene.de“ weist darauf hin, dass der Personalaufwand bei dem Düsseldorfer Geldinstitut im Jahr 2016 durchschnittlich 100.924 Euro pro Mitarbeiter betrug. Damit lag die Standesbank der deutschen Heilberufler „irgendwo im Mittelfeld“ von rund 30 untersuchten Instituten. Ähnlich durchschnittlich seien auch die Vorstandsvergütungen ausgefallen. So hätten die sechs Spitzenkräfte - unter ihnen ein scheidender Vorstand - sich eine Grundvergütung von drei Millionen Euro geteilt. Unter Berücksichtigung von zusätzlichen Boni und einer Abfindung in Höhe von zusammen 2,2 Millionen Euro seien damit auf jedes Vorstandsmitglied im Schnitt knapp 900.000 Euro entfallen – deutlich weniger also, als die Einzelabfindung für den großzügig verabschiedeten Mitarbeiter.

Das Medium hat darüber hinaus ausgerechnet, dass auf diese einzelne Abfindung rund ein Prozent der gesamten Personalkosten der Apobank in dem Jahr entfielen. Bemerkenswert sei die Summe auch, wenn man berücksichtigt, dass ein Apobank-Vorstand, der ebenfalls 2016 aus dem Unternehmen ausgeschieden sei, laut Vergütungsbericht gerade mal eine Abfindung in Höhe von 400.000 Euro erhielt. Interessant ist auch ein Blick auf die Abfindungshöre bei anderen Geldinstituten: So lag bei der Commerzbank 2016 die höchste gezahlte Abfindung bei „nur“ rund 970.000 Euro. Bei der Deutschen Bank hat die durchschnittliche Abfindungshöhe im gleichen Jahr bei knapp 370.000 Euro gelegen.

Spekulation über Hintergründe

Über die Hintergründe dieser gleichermaßen ominösen wie stattlichen Abfindung können Außenstehende nur Vermutungen anstellen. So rätselt „Finanz-Szene“, ob es sich bei dem Empfänger der Millionenabfindung um einen „Altkader“ handelte, der noch im Unternehmen „geparkt“ war und schnell raus musste. Oder ob es ein genialer Vertriebler war, mit dem sich die Bank warum auch immer überworfen hatte.

Die Apobank muss zwar qua Gesetz den Fakt der ungewöhnlich hohen Zahlung im Vergütungsbericht angeben, ist sonst aber offenbar keine Rechenschaft schuldig. Da es sich um eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt, musste nach Informationen von DAZ.online in diesem Fall auch nicht das Einverständnis anderer Gremien wie Aufsichtsrat oder Vertreterversammlung eingeholt werden. Dahingegen heißt es im Vergütungsbericht der Bank, dass der Aufsichtsrat durchaus für die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder verantwortlich sei und dessen Angemessenheit regelmäßig überprüfe. Dabei könne der Aufsichtsrat auch Experten aus unabhängigen externen Beratungen mandatieren. 

Wird man den eigenen Ansprüchen gerecht?

Bemerkenswert ist der Fall zudem angesichts der Tatsache, dass sich die Apobank in ihrem Vergütungsbericht selbst bestimmte Standards setzt. So heißt es darin, dass die Vergütungssysteme einfach und einheitlich sein sollen, mögliche Interessenkonflikte oder Fehlanreize vermieden werden und eine markt- und anforderungsgerechte Gesamtvergütung gewährleistet werden sollen. Im übrigen solle die Vergütung im Einklang mit der „Ertragskraft sowie den GuV-, Risiko- und Kostenzielen der Apobank“ stehen.

Man könnte die Frage stellen, ob diese Kriterien in diesem Fall tatsächlich erfüllt worden sind. 



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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