Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Werden Levocetirizin und DoloVisano rezeptfrei?

Stuttgart - 21.06.2018, 16:15 Uhr

Der Wirkstoff Methocarbamol steht auf der Agenda beim Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht: Aktuell ist er in der Apotheke nur mit Rezept zu haben. 

Der Wirkstoff Methocarbamol steht auf der Agenda beim Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht: Aktuell ist er in der Apotheke nur mit Rezept zu haben. 


Auch noch auf der Tagesordnung: Methocarbamol und Retinoide

Zudem wird die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Methocarbamol (DoloVisano®, Ortoton®) diskutiert werden, einem zentral wirksamen Muskelrelaxans. Die Wirkung beruht auf einer Hemmung der polysynaptischen Reflexleitung im Rückenmark und in subkortikalen Zentren. Bei therapeutischer Dosierung bleiben der physiologische Tonus und die Kontraktilität der Skelettmuskulatur sowie die Motilität der glatten Muskulatur erhalten. Methocarbamol, das zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen eingesetzt wird, hat insbesondere nach der Marktrücknahme von Tetrazepam (Musaril®, Generika) und den nahezu zeitgleich eingeführten Anwendungsbeschränkungen für Tolperison (Mydocalm®, Generika) an Bedeutung gewonnen. In anderen Ländern, zum Beispiel Kanada, ist Methocarbamol in fixer Kombination mit NSAR ohne Rezept erhältlich. 

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Dermatikum mit Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat

Ein weiteres Arzneimittel, für das der Hersteller einen OTC-Switch beantragt hat, ist die fixe Kombination aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat. Sie wird derzeit rezeptpflichtig unter dem Handelsnamen Ichthocortin® vertrieben. Einsatzgebiete sind nicht infizierte, leicht ausgeprägte subakute entzündliche, allergische oder juckende Hauterkrankungen, bei denen niedrig konzentrierte, sehr schwach wirksame Glucocorticoide zur topischen Anwendung angezeigt sind.

Weiter finden sich auf der Tagesordnung die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin, Isotretinoin zur oralen Anwendung. Hier wird über einen Antrag auf Änderung der AMVV gesprochen. Er betrifft die Regelung von Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen bei diesen Wirkstoffen für Frauen im gebärfähigen Alter. Außerdem liegt ein Antrag auf Erweiterung der bestehenden Ausnahme von der Verschreibungspflicht für Diclofenac zum äußeren Gebrauch als Pflaster vor. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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