Unlauterer Wettbewerb

Apotheken halten Wettbewerbszentrale auf Trab

Berlin - 21.06.2018, 09:00 Uhr

Die Wettbewerbszentrale geht Beschwerden wegen möglicherweise unlauteren Wettbewerbs nach. Auch Apotheken nimmt sie ins Visier. (Foto; Gina Sanders / stock.adobe.com)

Die Wettbewerbszentrale geht Beschwerden wegen möglicherweise unlauteren Wettbewerbs nach. Auch Apotheken nimmt sie ins Visier. (Foto; Gina Sanders / stock.adobe.com)


Apotheken: Boni und fragwürdige Kooperationen

Was Apotheken betrifft, so ist die Boni-Frage weiterhin Top-Thema bei der Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbszentrale war Klägerin in dem Verfahren gegen die Deutsche Parkinsonvereinigung wegen der von ihr beworbenen DocMorris-Boni. Dieses landete bekanntlich vor dem Europäischen Gerichtshof und führte dazu, dass EU-ausländische Versandapotheken seit dem 16. Oktober 2016 deutsche Kunden munter mit Rezept-Boni werben. In der Folge ging die Wettbewerbszentrale weiterhin gegen die Rx-Boni-Gewährung deutscher Apotheken vor – denn für diese gelten die Festpreise nach der Arzneimittelpreisverordnung schließlich weiterhin. Dabei zeigte sich: Nach dem EuGH-Urteil sind sich die Obergerichte uneins, ob für deutsche Apotheken jetzt wieder eine Spürbarkeitsschwelle – etwa in Höhe von einem Euro – für Rx-Boni gelten muss. Der Gesetzgeber hatte diese eigentlich ausschalten wollen. Dennoch ist die Diskussion wieder aufgekeimt. Nun wird sich der Bundesgerichthof erneut mit dieser Frage befassen müssen.  

Weitere Themen im Apothekenbereich waren zuletzt Kooperationen zwischen Apothekern und Ärzten. Aktuell geht die Wettbewerbszentrale zudem gegen einen privaten Krankenversicherer vor, der Ärzte anschreibt und auffordert, Patienten, die Arzneimittel zur Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration benötigen, an eine bestimmte Apotheke weiterzuleiten.

Zudem führt die Wettbewerbszentrale derzeit ein Verfahren gegen DocMorris, weil der Versender von seinen Kunden eine deutsche Kontoverbindung verlangt. Sie sieht dagegen einen Verstoß gegen die europäische SEPA-Verordnung. Mit Sicherheit werden die Apotheken, ob deutsch oder niederländisch, die Wettbewerbszentrale weiterhin auf Trab halten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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