Securpharm

Für Klinikware wird es bis Februar 2019 keine Lösung geben

Mainz - 15.06.2018, 17:15 Uhr

Die neuen Vorgaben zum Fälschungsschutz sind eine Herausforderung für jede Apotheke - und ganz besonders für solche, die Kliniken versorgen. (Foto: J. Fälchle / stock.adobe.com)

Die neuen Vorgaben zum Fälschungsschutz sind eine Herausforderung für jede Apotheke - und ganz besonders für solche, die Kliniken versorgen. (Foto: J. Fälchle / stock.adobe.com)


Wie kann das Mengenproblem gelöst werden?

Eine besondere Herausforderung wird der neue Fälschungsschutz jedoch für die Krankenhausapotheken und die krankenhausversorgenden Apotheken. Hoferichter räumte ein, dass ihr spezielles Problem – nämlich die dort zu bewältigenden Arzneimittelmengen – bis Februar 2019 sicher nicht gelöst sein wird. Es könne daher zunächst hinten angestellt werden. Schon seit geraumer Zeit sorgen sich Kliniken und Apotheken, wie sie mit den palettenweise gelieferten Arzneimitteln umgehen sollen. Muss extra jemand eingestellt werden, der den ganzen Tag nur jede einzelne Packung scannt? Für diese spezielle Situation hat der EU-Gesetzgeber keine Lösung parat. Woran das lag? „Die Vertreter der Krankenhäuser haben im Gesetzgebungsprozess tief und fest geschlafen“, sagt Hoferichter. Erst als das Gesetz verabschiedet war, seien sie aufgewacht und hätten festgestellt, dass dieses ihnen gar nicht passt. Doch nun ist es in Kraft – und nur der europäische Gesetzgeber kann es wieder ändern. Die Arbeit wird ohnehin nicht in den Krankenhäusern als solchen, sondern in den Apotheken stattfinden: „Wir gehen davon aus, dass nur Krankenausapotheken und krankenhausversorgende öffentliche Apotheken angebunden werden und dass dort das komplette Programm zum Fälschungsschutz absolviert wird“, so Hoferichter.

Aggregierte Codes oder warenbegleitende Datenlieferung?

Doch welche Lösung gibt es nun für die betroffenen Apotheken? Hoferichter zeigte die verschiedenen Überlegungen auf, die angestellt wurden – zwei davon sind weiterhin im Gespräch. Das eine sind aggregierte Codes, die auf der Palette zu finden sein sollen. Mit einem Scan könnten über einen solchen Code alle Einzelpackungen erfasst werden.  Das andere ist eine warenbegleitende Datenlieferung des Herstellers, in der alle Seriennummern enthalten sind. Beide Möglichkeiten hält die EU-Kommission nach anfänglicher Weigerung mittlerweile für denkbar. In einem Anfang des Jahres vorgelegten Fragen-und-Antworten-Papier erklärte sie, Hersteller und Krankenhäuser könnten diese beiden Wege freiwillig vereinbaren. Mit der Auflage, dass der Datentransfer über einen sicheren Weg erfolgen muss. Doch Hoferichter hatte eine ernüchternde Botschaft: Beide Wege werden bis Februar 2019 nicht gangbar sein. Sie bedeuteten nicht nur erheblichen Aufwand für die Hersteller – auch die Systeme müssten diese Codes verarbeiten können. Diese Zusatzfunktionalität bis zum Stichtag einzurichten, sei nicht möglich. „Wir schaffen es einfach nicht“, sagte Hoferichter – der Pharmazeut ist neben seiner Tätigkeit für Securpharm bei Sanofi angestellt und hat damit durchaus Einblick in die Welt der Hersteller. Die Unternehmen hätte bereits mit ihrem Pflichtprogramm – der Serialisierung und Datenbereitstellung – alle Hände voll zu tun. Komme nun noch die Datenaggregation dazu, bräuchten sie wohl weitere zwei Jahre. Dennoch fände es Hoferichter gut, wenn sich die Marktbeteiligten möglichst schnell auf die Aggregation einigen könnten – er zieht sie der warenbegleitenden Datenlieferung klar vor. Letztere könne zwar individuell zwischen Krankenhausapotheke und Hersteller geregelt werden – als generelle Regelung schließt er sie jedoch aus.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Kliniken nicht - dort wo es am wichtigsten ist

von ratatosk am 31.01.2019 um 19:05 Uhr

Wurden nicht gerade aus italienischen Kliniken die teueren Medikamente besorgt, werden nicht dort die meisten teuren Mittel verwendet ? aber halt, entweder gehören die Kliniken staatlichen Organen oder schon meist großkapitalistischen Ketten, da ist schon verständlich, warum die Hauptbetroffenen nocht nichts machen und befürchten müssen.

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SecurPharm

von Heiko Barz am 17.06.2018 um 20:18 Uhr

Bei dieser umfangreichen Niederschrift sind zwei Bemerkungen sympathisch für die Deutsche Apothekenlandschaft:
1. Deutschland gilt wie immer als Musterschüler für EU-Gesetze und Vorschriften.
Und 2. der überaus wichtige, natürlich geldbewehrte Strafkatalog!
Wenn es immer heißt: Zuckerbrot und Peitsche, so vermisse ich leidvoll das Zuckerbrot.
Die Pharmazie lebt ausschließlich von und mit der Peitsche!

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