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Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 2)

Hamburg - 15.06.2018, 07:00 Uhr

Brandschutzhelfer werden geschult, wie da Apothekenteam  sich im Brandfall zu verhalten hat. (Foto: stockwerk-fotodesign / stock.adobe.com)

Brandschutzhelfer werden geschult, wie da Apothekenteam  sich im Brandfall zu verhalten hat. (Foto: stockwerk-fotodesign / stock.adobe.com)


Brände in Apotheken können schwerwiegende Sach- und Personenschäden verursachen. Daher ist es wichtig, im Ernstfall zu wissen, was zu tun ist. Apothekerleiter müssen Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Was hat es damit auf sich? Was müssen die können und wie viele braucht man? Im zweiten Teil unserer Miniserie beschäftigt sich Apothekerin Karin Gruber, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), unter anderem mit Brandschutzhelfern.

Die geeignete Ausstattung mit Feuerlöschern ist wirkungslos, wenn sich niemand im Betrieb mit der Anwendung auskennt. Daher ist eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelferinnen oder -helfern auszubilden. Das sind dann die Personen im Betrieb, die im Gefahrfall sofort und sicher mit einem Handfeuerlöscher umgehen können, den Löschvorgang beherrschen und beurteilen können, ob ein eigener Löschversuch noch gefahrlos möglich ist oder alle Personen sicher die Apotheke verlassen sollen und die Feuerwehr verständigt wird. Alle Beschäftigten müssen regelmäßig im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das richtige Verhalten im Gefahrenfall informiert werden.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht man pro Apotheke?

Wie viele Brandschutzhelferinnen oder -helfer benötigt werden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und wird daher eigenverantwortlich von der Apothekenleitung festgelegt. Dabei hat sie die Brandgefährdung sowie die An- und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, etwa durch Teilzeitbeschäftigung, Fortbildung oder Urlaub, zu berücksichtigen. Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ reicht es meist aus, fünf Prozent der Beschäftigten in der Brandschutzhilfe auszubilden. Bei Apotheken mit bis zu 20 Beschäftigten genügt somit ein Brandschutzhelfer oder eine Brandschutzhelferin, wobei idealerweise über die gesamte Öffnungszeit der Apotheke sichergestellt sein sollte, dass im Notfall eine fachkundige Person Brandschutzhilfe leisten kann.

Was muss der Brandschutzhelfer lernen?

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern oder -helferinnen ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung (in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). In der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ werden die notwendigen Ausbildungsinhalte genannt. Da im Brandfall jede Sekunde zählt, müssen den Brandschutzhelfern und -helferinnen, Kenntnisse über folgende Themen vermittelt werden, damit sie im Gefahrenfall sicher und kompetent handeln können:

  • die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
  • die betriebliche Brandschutzorganisation
  • die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
  • die Gefahren durch Brände sowie
  • das Verhalten im Brandfall.

Außerdem ist mit ihnen der Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen zu üben. Zur Auffrischung der Kenntnisse ist es erforderlich die Ausbildung nach drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Betriebliche Änderungen können unter Umständen eine erneute Schulung sofort nötig machen. Sollte in der Apotheke eine Person beschäftigt sein, die bereits mit den Inhalten der Ausbildung in der Brandschutzhilfe vertraut ist, zum Beispiel durch eine aktive Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr, kann sie gegebenenfalls direkt als Brandschutzhelfer oder -helferin im Betrieb eingesetzt werden.

Wer bildet aus?

Die Ausbildung in der Brandschutzhilfe liegt in der Verantwortung von Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberin und muss fachkundig, zum Beispiel in Kooperation mit einer kompetenten externen Stelle, erfolgen. Infrage kommen dazu beispielsweise Feuerwehren und Brandschutzfachbetriebe, etwa für Feuerlöschgeräte oder möglicherweise auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. In jedem Fall müssen in der Ausbildung die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Lesen Sie morgen im dritten Teil unserer Serie, was es zum Thema Löschdecken und Rauchmelder in der Apotheke zu wissen gibt. 



Karin Gruber, Apothekerin, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Brandschutz

von Sven Larisch am 15.06.2018 um 8:39 Uhr

Na da bin ich froh das wir 2 mal im Jahr eine Brandschutzunterweisung bekommen.
Wieder ein Kostenfaktor den sich jemand ausgedacht hat.
Als ob diese Unterweisungen nicht schon im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterunterweisungen stattfinden würde. Nein- es muss ja ein Spezialist sein - der noch ein paar Hundert Euro im Jahr kostet, um uns zu sagen, wo die Feuerlöscher sind, wie sie zu bedienen sind, das Papier nicht rumstehen soll, Fluchwege frei bleiben und bekannt sein, 112 die allgemeine Notrufnummer ist, und und und .. also bitte. Ach , da hier noch ein Klinikgebäude ist, in dem ich als APotheke eingemietet bin, kommt zusätzlich jährlich die Berufsfeuerwehr zur Kontrolle und die Sprinkleranlage wird auch regelmäßig kontrolliert.. also bei dem Wort "Brandschutzbeauftragter in der Apotheke" bekomme ich Ausschlag (sollte Hydrocortison drauf machen). Avh und mal einen netten Gruß an die BGW- wenn man Infos haben will zu bestimmten Fragen erreicht man fast nie jemanden.

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