Analgetika-Warnhinweis-Verordnung

Bundesrat stimmt Warnhinweisen für OTC-Analgetika zu

Berlin - 08.06.2018, 12:00 Uhr

Der Hinweis bei OTC-Analgetika lautet: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgeschrieben!“ (Foto:  Stockfotos-MG / stock.adobe.com)

Der Hinweis bei OTC-Analgetika lautet: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgeschrieben!“ (Foto:  Stockfotos-MG / stock.adobe.com)


ABDA und Schmerzgesellschaft begrüßen die neuen Hinweise

Der Präsident der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer zeigt sich zufrieden mit den neuen Vorgaben: „Die Bundesapothekerkammer hat in der Vergangenheit wiederholt auf das Risikopotenzial rezeptfreier Schmerzmittel hingewiesen. Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern.“ 

Auch die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. begrüßt die Verordnung. Sie verweist darauf, dass fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung innerhalb von vier Wochen mindestens einmal OTC-Analgetika einnehme. 22 Prozent der OTC-Anwender verwenden diese Mittel länger als vier Tage. Und dabei läsen viele von ihnen – ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer – die Anwendungsempfehlungen nicht. Schätzungen zufolge wenden ein bis drei Prozent der Allgemeinbevölkerung täglich Schmerzmittel an. Für Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft, sind das alarmierende Zahlen: „Der Missbrauch von nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln ist damit sogar häufiger als derjenige von Beruhigungsmitteln. Der aus unserer Sicht längst überfällige Analgetika-Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland.“ 

Die Verordnung wird voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass ihre Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch in diesem Monat erfolgt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Misttext

von Dr Schweikert-Wehner am 08.06.2018 um 12:37 Uhr

Schon wieder so ein missverständlicher SCH...text der sich da durchgesetzt hat.
ÄRTZLICHE Konsultation oder die Aufforderung zum Hausarzt zu gehen oder die erneute Beratung durch den Apotheker wären angemessen gewesen.
So ist wohl DrEd, DrGoogle, Der Tier-oder Zahnarzt gemeint.

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