Medizinalhanf-Fortbildung

„Cannabisblüten sind Schmerzmittel für den Einzelfall“

Berlin - 24.05.2018, 15:45 Uhr

Tetrahydrocannabinol ist nur eines von mehr als hundert bekannten Cannabinoiden. Bei Schmerzpatienten kann THC offenbar die schmerzbedingte Missempfindung aus der Wahrnehmung rücken. (Foto: kirillvasilevcom / stock.adobe.com)

Tetrahydrocannabinol ist nur eines von mehr als hundert bekannten Cannabinoiden. Bei Schmerzpatienten kann THC offenbar die schmerzbedingte Missempfindung aus der Wahrnehmung rücken. (Foto: kirillvasilevcom / stock.adobe.com)


Ist Cannabis das neue Ibuprofen? Schmerz ist nicht gleich Schmerz und die verschiedenen Cannabiszubereitungen wirken unterschiedlich. Auf der Fortbildung am gestrigen Mittwoch in Berlin kamen Apotheker Christian Ude und Schmerzexperte Michael Schäfer zu dem Schluss, dass Medizinalhanf kein Schmerzmittel für die breite Masse ist.

„Da hat leider kein Apotheker drüber geschaut“, kritisierte Dr. Christian Ude, Inhaber der Stern-Apotheke in Darmstadt, die gesetzliche Regelung zur Cannabis-Verordnung im Sozialgesetzbuch. Auf der Fortbildung der Apothekerkammer Berlin am vergangenen Mittwoch bemängelte der Apotheker, dass der Gesetzestext Cannabisblüten, -extrakte sowie die Reinsubstanzen Dronabinol und Nabilon in einen Topf werfe.

Heterogene Cannabistherapie

Diese Cannabis-Arzneimittel seien jedoch nicht vergleichbar. Allein der Tetrahydrocannabinol (THC) -Gehalt der einzelnen Blütensorten rangiere von 0,5 bis 27 Prozent, was einer Abweichung von 50 Prozent entspricht. Und THC sei nur eines von über hundert Cannabinoiden und mehr als 400 Inhaltsstoffen der Cannabispflanze, verdeutlichte Ude den anwesenden Apothekern und Ärzten.

Medizinalhanf

Cannabis auf Rezept

Die Cannabispflanze enthält ein Vielstoffgemisch, deren Komponenten sich gegenseitig in ihrer Wirksamkeit beeinflussen. Cannabisextrakte unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung. Dronabinol entspricht THC als Reinsubstanz und bei Nabilon handelt es sich um ein synthetisches THC-Derivat. Diese Vielfalt wirkt sich auf Pharmakokinetik und -dynamik aus, so reicht die Wirkdauer je nach Applikationsart oder Arzneiform von Minuten bis zu Stunden.

Evidenz zu neuropathischen Schmerzen am besten

Heterogen ist auch die medizinische Evidenz zu Medizinalhanf, erklärte Professor Michael Schäfer, von der Charité Berlin. Nicht zu allen möglichen Anwendungsgebieten lägen kontrollierte Studien vor, und wenn, seien deren Ergebnisse häufig inkonklusiv. Der Schmerzmediziner bemängelte zudem, dass das Sozialgesetzbuch bei der Cannabisregelung keinerlei Bezug zur therapeutischen Indikation nimmt.

Am gründlichsten sei die Wirkung bei neuropathischen Schmerzen untersucht. Eine Metaanalyse aus 15 kontrollierten Vergleichsstudien zu Placebo mit insgesamt 1619 Patienten zeigte eine Schmerzlinderung um 30 Prozent. Gängige Therapien wie Antidepressiva oder Pregabalin seien jedoch effektiver. Allerdings wurden bei der gepoolten Cannabis-Auswertung Studienergebnisse zu unterschiedlichen Zubereitungen zusammengefasst.

Keine Wirkung bei Akut- oder Tumorschmerzen

Bei Tumorschmerzen hingegen ergab sich aus neun kontrollierten Studien mit insgesamt 1561 Patienten keine signifikante Verbesserung durch medizinisches Cannabis. Ausgerechnet bei dieser Indikation hegen Patienten und Behandler große Hoffnungen, dass Medizinahlhanf helfen könne. Ebenfalls schwach beziehungsweise unwirksam zeigte sich Cannabis bei akuten Schmerzen beziehungsweise postoperativen Schmerzen.

Abstand von der Pein

Schäfer gab auf der gemeinsamen Apotheker- und Ärztefortbildung einen Einblick, wie Cannabis im Gehirn wirkt. Bildgebende Verfahren zeigen, dass sich THC im somatososensorischer Cortex und in der Amygdala anreichert. Der somatososensorische Cortex übermittelt, wo der Schmerz liegt. In der Amygdala entsteht die schmerzbedingte Missempfindung.

Weiteren Untersuchungen zufolge überwiegen bei der THC-Wirkung die Amygdala-Effekte. Cannabis kann offenbar Chronikern helfen, innerlich Abstand von den negativen Schmerzgefühlen zu nehmen, was auch als dissoziativer Effekt beschrieben wird.

Kein Schmerzmittel für die Masse

Sowohl in der Schmerztherapie als auch bei den übrigen Anwendungsgebieten bevorzugen die Experten Ude und Schäfer, standardisierte Cannabis-Arzneimitteln einzusetzen, weil sich deren Wirksamkeit besser vorhersagen ließe. Hierfür stünden bereits das Oromukosalspray Sativex®, das synthetische Canemes®, das Importarzneimittel Marinol® (Dronabinolkapseln) sowie standardisierte Dronabinol-Rezepturen zur Verfügung.

Für einzelne Patienten, bei denen bewährte Therapien versagen, können die Blüten jedoch spürbare Linderung verschaffen, erklärte Schäfer. In Studien könne zudem nicht erfasst werden, wie unterschiedlich Menschen auf die Cannabistherapie ansprechen. Der Schmerzexperte empfiehlt, zunächst einen kurzfristigen Therapieversuch zu starten, um herauszufinden, ob der Patient ein „Cannabis-Responder“ ist.

Cannabis sei im Vergleich zu Opioiden relativ gut verträglich, die zentralnervösen Nebenwirkungen seien jedoch nicht zu unterschätzen. Cannabis-naive Patienten brächen deshalb häufig ihre Behandlung ab. „Cannabisblüten sind keine Schmerzmittel für die breite Masse, sondern für den Einzelfall“, verdeutlichte der Schmerzexperte.

Apotheker „können“ Medizinalhanf

Für Apotheker bringt die Blütentherapie einen erheblichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand mit sich, warf Ude ein. „Die öffentliche Apotheke ist aber sehr gut in der Lage, die Qualitätsanforderungen zu erfüllen“, betonte der Pharmazeut.

Ude legte den anwesenden Ärzten nahe, sich bei der Verordnung von Cannabis-Rezepturen auf NRF-Vorschriften zu beziehen, weil diese praxistauglich seien. Die Kollegen ermahnte er, sich bei der Abfüllung der Blüten an die Arzneimittelpreisverordnung zu halten und keine „Happy Hour“  anzubieten. Die Grenzen zwischen medizinischem Einsatz und der Freizeitanwendung dürften nicht verwischen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Enoutage Effekte

von M.Thole am 13.07.2018 um 3:02 Uhr

Damit:
"Weiteren Untersuchungen zufolge überwiegen bei der THC-Wirkung die Amygdala-Effekte. Cannabis kann offenbar Chronikern helfen, innerlich Abstand von den negativen Schmerzgefühlen zu nehmen, was auch als dissoziativer Effekt beschrieben wird."
...wird mal wieder ignoriert, daß THC-lastige Blüten bei Clusterkopfschmerzpatienten die Schmerzwahrnehmung intensivieren. Cannabis ist KEINE EINZELSUBSTANZ !
Und wie Kaffee auch kein Betäubungsmittel. Erwiesene Todesfälle durch Cannabis: Null


Erst weitere Cannabinoide und mindestens dazu noch Terpene eröffenen ein insgesamt sehr breites Anwendungsspektrum. Damit verbunden ist eine enorme Sortenvielfalt gegenüber der die ständige Fixierung auf Delta 9 THC einfach nur naiv ist.
Drei Kuchengrafiken im Kontext zu studieren:
https://s3.amazonaws.com/leafly/content/cannabinoids-101-what-makes-cannabis-medicine/0kDQdUNqR0GCXCMdfgbs_leafly-cannabinoid-wheel-large.jpg
http://30c1be84fhhqj3xa1lmshckme.wpengine.netdna-cdn.com/wp-content/uploads/2016/02/jXSS0pS1Sw2p2eq176GL_Leafly-Cannabis-Terpene-Wheel-Infographic.png
https://images.weedmaps.com/pictures/listings/119/171/708/large/4664625_CBD_Wheel.png

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Datenlage

von Mops am 25.05.2018 um 8:17 Uhr

Die unvollständige Datenlage ist das Kernproblem und der Grund, warum oftmals ein argumentatives "cherry picking" stattfindet. So kann ein "dissoziativer Effekt" zwar auch eine Rolle spielen, der Artikel konzentriert sich dabei aber erstens sehr auf Dronabinol (im Vergleich z.B. zur entzündungshemmenden oder auch antipsychotischen Wirkung von CBD, bzw. zu ergänzenden und auch gegensätzlichen Effekten), zweitens gibt es auch Forschungsergebnisse denen zu Folge (Endo-)Cannabinoide regulierend eingreifen und so z.B. Schmerzen gedämpft werden könnten.
Der Gesetzgeber hat die Indikationen zur Verschreibung offen gelassen, weil es in vielen Bereichen zumindest Hinweise zur Wirksamkeit von Cannabis gibt (z.B. chronische Schmerzen, Epilepsie, rheumatische Erkrankungen, Tic-Störungen, Kachexie, psychische Erkrankungen, ...), vor dem Hintergrund dass relativ wenig Interesse an der Erforschung der medizinischen Verwendung besteht, die Datenlage oftmals uneinheitlich ist, zumindest einzelne Patienten aber offensichtlich profitieren können.
Lange hatte sich der Gesetzgeber für Gesetzesänderungen verwehrt, erst gerichtliche Entscheidungen brachten die Wende.

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