DSGVO-Expertenbefragung

Das sind die wichtigsten Antworten zum Datenschutz in der Apotheke (Teil 3)

Berlin - 24.05.2018, 07:00 Uhr

Rechtsexperten geben Tipps, wie Apotheker mit den neuen Datenschutzregeln umgehen sollen. (Foto: Imago)

Rechtsexperten geben Tipps, wie Apotheker mit den neuen Datenschutzregeln umgehen sollen. (Foto: Imago)


Einwilligungserklärung – nicht immer extra nötig

Frage: Braucht man eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des Patienten für Rechnungskunden? Müssen diese Rechnungen als Datenverarbeitung dokumentiert werden? Was gilt für Kinder, denen ich eine Rechnung schreibe?

Antwort: Nein, für die Erfüllung des Vertrages einschließlich der Rechnungsstellung bedarf es keiner datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Dies ist Teil der Durchführung des Vertrages und insoweit ist die Verarbeitung durch Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO gedeckt.

Bei Kindern ist die Rechnung stets dem Erziehungsberechtigten zuzustellen, da sie als Minderjährige ja nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten Vertragspartei werden können. 

Frage: Braucht man eine besondere datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für Inkontinenzkunden, BtM-Dokumentation, Genehmigung von Hilfsmitteln, Genehmigung von Pflegepaketen, Kompressionsstrümpfe, Mietverträge für Milchpumpen oder Inhalationsgeräten?

Antwort: Nein, für die Erfüllung des Vertrages einschließlich der Rechnungsstellung bedarf es keiner datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Dies ist Teil der Durchführung des jeweiligen Vertrages und insoweit ist die Verarbeitung durch Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO gedeckt.

Frage: Für meine Kundenkarte hat jeder Patient eine Einverständniserklärung unterschrieben. Muss mir jetzt jeder Patient eine neue Einverständniserklärung unterschreiben oder reicht die bestehende aus?

Antwort: Dies hängt davon ab, ob die Einwilligungserklärung bereits den Grundsätzen der DS-GVO entsprochen hat oder nicht. Ist ersteres der Fall, bedarf es keiner neuen Einwilligungserklärung, ist letzteres der Fall, muss eine neue Einwilligungserklärung eingeholt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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