Nordrhein-Westfalen

Landtag streitet um schärfere Kontrollen von Zyto-Apotheken

Karlsruhe - 18.05.2018, 17:55 Uhr

Der NRW-Landtag hat über die striktere Überwachung von Zyto-Apotheken diskutiert. (Foto: benicoma/adobe.stock.com)

Der NRW-Landtag hat über die striktere Überwachung von Zyto-Apotheken diskutiert. (Foto: benicoma/adobe.stock.com)


SPD: Apotheker nicht unter Generalverdacht

Den Vorwurf, Apotheker unter Generalverdacht zu stellen, wies die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Heike Gebhard von der SPD zurück. „Das liegt uns völlig fern, das finden sie auch nicht in unserem Antrag“, sagte sie. Gebhard kritisierte die Regierungsfraktionen scharf. „Zu meinem Bedauern mussten wir feststellen, dass sowohl CDU als auch FDP inhaltlich nicht bereit waren, sich mit unseren drei Forderungen auseinanderzusetzen, sondern sich damit begnügten festzustellen, der Minister wird schon alles richten“, sagte sie. Der kurzfristig eingebrachte Entschließungsantrag sehe nun vor, die vor einem halben Jahr eingebrachten Forderungen der SPD zunächst zu prüfen. „Entschuldigen Sie bitte mit Verlaub: Das ist lächerlich“, sagte Gebhard.

In dem Antrag erklären CDU und FDP, von bisher 74 unangemeldeten Beprobungen sei nur eine von 74 Untersuchungen beanstandet worden – sie habe aber nur knapp außerhalb des Sollwerts gelegen. Außerdem verweisen die Fraktionen darauf, dass 20.000 Euro zur Förderung einer Beratungsstelle in Bottrop bereitgestellt wurden.

Antrag: Apotheken-Überwachung weiterentwickeln

Gemeinsam mit den Apothekerkammern solle die Landesregierung prüfen, „wie die Überwachung von Onkologie-Schwerpunktapotheken weiterentwickelt werden kann“, heißt es in dem Antrag – beispielsweise durch Möglichkeiten einer Wirtschaftlichkeitsprüfung oder durch Untersuchung von Rückläufern. Außerdem solle geprüft werden, ob Auswertungen von Patientendaten Rückschlüsse über auffällige Krankheitsverläufe von Patienten erlauben, die von der Bottroper Zyto-Apotheke beliefert wurden.

Auf Nachfrage bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Bezug auf Konsequenzen aus dem Bottroper Zyto-Skandal verwies ein Sprecher auf die Selbstverpflichtung, die Zyto-Apotheker aus NRW weitergeleitet wurden. Nach dieser sollen sie die bestehenden Gesetze sowie das Vier-Augen-Prinzip einhalten, Ärzten eine Herstellungsdokumentation zur Verfügung stellen können und einen Überblick zu den bezogenen und verwendeten Ausgangsstoffen geben können. Über mögliche weitergehende Forderungen nach gesetzlichen Änderungen wollte der Sprecher keine Auskunft geben – diese würden ohnehin zunächst mit dem Gesundheitsministerium besprochen. „Weitere Vorschläge sind hier bisher nicht bekannt“, erklärte ein Ministeriumssprecher jedoch.

Der Prozess gegen den Bottroper Apotheker könnte ab Mitte Juni in die Schlussphase gehen: Am heutigen Freitag kündigte das Gericht laut Recherchenetzwerk „Correctiv“ an, die Verfahrensbeteiligten sollten sich für den Zeitraum vorbereiten, ihre Schlussplädoyers zu halten. Einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen Fritz Sörgel wies das Gericht ab. Außerdem verlas es Prüfprotokolle zur Keimbelastung in der Bottroper Apotheke: Nach den Dokumenten aus den Jahren 2012 bis 2015 seien „die Untersuchungsergebnisse aus hygienisch-bakteriologischer Sicht nicht zu beanstanden”. Doch offenbar erfolgte die Probenahme nicht unangekündigt. Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten den Apotheker Peter S. in Straßenkleidung im Labor gesehen, und sprachen von Hundehaaren im Reinraumlabor. Da einige Verhandlungstage abgesagt wurden, wird der Prozess am 11. Juni mit der Vernehmung einer Sachverständigen fortgesetzt.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
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