Impfstoffversorgung

BPI: Gesetzgeber muss für Klarstellung sorgen

Berlin - 18.05.2018, 17:30 Uhr

Die Grippeimpfstoffversorgung im Nordosten steht auf dem Prüfstand. (Foto: Eisenhans / stock.adobe.com)

Die Grippeimpfstoffversorgung im Nordosten steht auf dem Prüfstand. (Foto: Eisenhans / stock.adobe.com)


Ausschreibungen für Impfstoffe grundsätzlich verbieten

Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), gibt sich freudiger: „Wir sehen uns in unserer massiven Kritik an den Impfstoffvereinbarungen der AOK Nordost bestätigt“. Allerdings sieht er nun den Gesetzgeber gefordert: Er müsse „dringend klarstellen, dass Ausschreibungsmodelle seinen Zielen einer stabilen Impfstoffversorgung und einer hohen Impfquote widersprechen.“ Dazu müsse er Ausschreibungen für Impfstoffe über die bestehende Regelung hinaus grundsätzlich verbieten.

Ginge es nach dem BPI dürfte es sowieso erst dann Ausschreibungen für Arzneimittel geben, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU nachweisen muss. Gerbsch: „Das Risiko für Lieferengpässe wäre so erheblich zu verringern – nicht nur für Impfstoffe.“

Nun muss sich zeigen, ob die Politik tätig wird. Sie wird allerdings voraussichtlich zunächst eine rechtskräftige Entscheidung abwarten. Unter anderem die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Karin Maag (CDU) hatte bereits angekündigt, Schlupflöcher gegebenenfalls schließen zu wollen.

Was geschieht in anderen Bundesländern?

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es einen Vertrag zwischen AOK und Apothekerverband zur Grippeimpfstoffversorgung nach dem Vorbild der AOK Nordost. Sein Schicksal wird vom Ausgang dieses Verfahrens abhängen.

In Rheinland-Pfalz setzt man ebenfalls auf Festpreise – allerdings in Form eines fixen Aufschlags auf den Apothekeneinkaufspreis.

Indessen hat die AOK Niedersachsen übrigens ihre Open-House-Ausschreibung für Grippeimpfstoffe aufgegeben – eine solche wäre der Vergabekammer zufolge ja möglich gewesen. Zu den Hintergründen dieses Rückzugs wollte die Kasse keine Details nennen. Die Situation sei aber nun die, dass in der bevorstehenden Grippesaison 2018/19 alle auf dem Markt verfügbaren und von der STIKO empfohlenen Grippeimpfstoffe verordnet werden können, die subkutan oder intramuskulär injiziert werden. Dabei sind die Grippeimpfstoffe nach wie vor ausschließlich als Sprechstundenbedarf zu verordnen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

AOK Nordost hätte Vergaberecht anwenden müssen – AOK verweist auf Gesetzgeber

Vergabekammer kippt Impfstoffvereinbarung

Vergabekammer kippt Impfstoffvereinbarung im Nordosten

Grippeimpfstoffe: Industrie fühlt sich bestätigt

Festpreis-Vereinbarung in der Kritik

Streit um Grippeimpfstoff-Versorgung im Nordosten

Landessozialgericht Hessen bestätigt Grippeimpfstoff-Vereinbarung der AOK Nordost

1 : 1 im Impfstoffstreit

Streit um Festpreis-Vereinbarung für Grippeimpfstoff im Nordosten

„Versorgungssteuerung durch die Hintertür“

Äußerungen zu Impfstoffvereinbarung vor Gericht

BPI darf AOK kritisieren

Niedersachsen: Open-House- statt Exklusiv-Verträge – Nordost-Vertrag verärgert Kinderärzte

Zankapfel Grippeimpfstoffe

1 Kommentar

4-fach Grippeschutzimpfung 2018/2019

von Gerwin Richter am 25.09.2018 um 12:11 Uhr

Meine Hausarztpraxis gibt vor, dass der 4-fach Grippeimpfstoff z.Zt. nur für die GKV Versicherten zugeteilt wurde und der gleiche Impfstoff für mich als PKV Versicherter erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stünde. Dies habe angeblich der Gesetzgeber den AOK für Impfungen ab dem Jahre 2018 vorgegeben. Stimmt das?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.