Vergabekammer des Bundes

Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost ist unzulässig

Berlin - 17.05.2018, 12:50 Uhr

Vergaberechtlich ist die Impfstoffvereinbarung im Nordosten nicht sauber – das hat die Vergabekammer am Bundeskartellamt entschieden. (Foto: pix4U / adobe.stock.com)

Vergaberechtlich ist die Impfstoffvereinbarung im Nordosten nicht sauber – das hat die Vergabekammer am Bundeskartellamt entschieden. (Foto: pix4U / adobe.stock.com)


Die AOK Nordost lenkt die Ärzte durch ihren mit den Apothekerverbänden der Region abgeschlossenen Grippeimpfstoff-Versorgungsvertrag – und zwar zur generischen Verordnung und damit zum Vierfach-Impfstoff von Mylan. Da sie dabei nicht das Vergaberecht beachtet hat, hat die Vergabekammer des Bundes die Vereinbarung für unwirksam befunden. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht.

Die Grippeimpfstoff-Versorgungsvereinbarungen der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sorgen seit Februar für Unruhe. Nun hat sie die beim Bundeskartellamt angesiedelte Vergabekammer des Bundes für unwirksam befunden.

Was war passiert? Schon seit einigen Jahren setzen Apotheker und AOK im Nordosten auf Festpreisvereinbarungen bei Grippeimpfstoffen. Dieses Jahr wurde erstmals eine solche für Vierfach-Impfstoffe ausgehandelt. 10,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer bekommt die Apotheke, wenn der Arzt den Impfstoff generisch verordnet. Der Arzt kann grundsätzlich auch namentlich verordnen. Dann muss die Apotheke allerdings nochmals Rücksprache mit dem Arzt halten und eine Genehmigung bei der Kasse einholen.

Der Knackpunkt: Bei einer generischen Verordnung wird es de facto darauf hinauslaufen, dass der Mylan-Impfstoff Influvac Tetra zum Einsatz kommt – jedenfalls bei Erwachsenen, denn der Impfstoff ist erst ab 18 Jahren zugelassen. Grund ist eine Rahmenvereinbarung zwischen der Tochterfirma D.S.C. des Berliner Apotheker-Vereins und dem Hersteller Mylan, die einen günstigen Bezug zusichert. Andere Hersteller tetravalenter Impfstoffe könnten zwar ebenfalls dieser Vereinbarung beitreten – das wollen sie jedoch nicht, sie halten sie nicht für auskömmlich.

Kritik von vielen Seiten

Das Modell im Nordosten zog Kritik auf sich: Zunächst vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, es folgten Kinderärzte und auch in Politik wurde man stutzig – schließlich hatte der Gesetzgeber erst im vergangenen Jahr die Rechtsgrundlage für die Impfstoff-Ausschreibungen gestrichen. 

Das Unternehmen GlaxoSmithKline (GSK), das schon seit einigen Jahren ausschließlich auf den tetravalenten Grippeimpfstoff setzt, zog sowohl gegen Impfstoffvereinbarung zwischen der AOK Nordost und den Apothekerverbänden als auch gegen die Rahmenvereinbarung zwischen D.S.C. und Mylan vor die Vergabekammer des Bundes. GSK stellte dort einen Nachprüfungsantrag, denn aus Sicht des Herstellers hätte hier das Vergaberecht beachtet werden müssen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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