Reaktion auf sinkende Margen

Mehr Geld für Belgiens Apotheker

Remagen - 11.05.2018, 15:05 Uhr

Belgische Apotheker können sich über eine Stabilisierung ihrer Margen für erstattungsfähige Arzneimittel freuen. (Foto: imago)

Belgische Apotheker können sich über eine Stabilisierung ihrer Margen für erstattungsfähige Arzneimittel freuen. (Foto: imago)


In Belgien wird die Marge, die Apotheker beim Verkauf erstattungsfähiger Arzneimittel erhalten, ab 2019 stabilisiert und möglichst auch indexiert werden. Das hat der Ministerrat beschlossen. Die für die Volksgesundheit und für Wirtschaft zuständigen Minister Maggie De Block und Kris Peeters wollen dem sinkenden Einkommen der Apotheker aufgrund immer billigerer Medikamente Einhalt gebieten.

Wie die belgische Gesundheits-Plattform „actualcare“ berichtet, hat der Ministerrat des Landes einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Vergütung der Apotheken für die Abgabe erstattungsfähiger Arzneimittel weiter vom Preis des Arzneimittels abkoppeln soll. Die Honorierung der öffentlichen Apotheken für die Belieferung der Patienten mit erstattungsfähigen Arzneimitteln wurde im Jahr 2010 grundlegend revidiert und basiert seitdem auf drei Säulen: Zunächst erhalten die Apotheken ein Basishonorar pro Präparat, das sich aktuell auf 4,27 Euro beläuft. Weiterhin bekommen sie bestimmte Vergütungen für besondere Leistungen und schließlich eine Handelsmarge als Ausgleich für die Vertriebskosten. 

Ein Beispiel: Für die Abgabe einer Packung mit 98 Tabletten Quinalapril 20 mg (Herstellerabgabepreis: 16,56 Euro) fällt das Basishonorar in Höhe von 4,27 Euro an, zuzüglich der Vertriebsmarge (6,04 Prozent von 16,56 Euro = 1,00 Euro), macht eine Gesamtvergütung von 5,27 Euro. Hat der Arzt eine INN-Verordnung ausgestellt, so kommen weitere 1,31 Euro als Zusatzhonorar dazu, macht also 6,58 Euro. Die Handelsmarge ist in den letzten Jahren aufgrund niedrigerer Arzneimittelpreise und größerer Verpackungen ständig zurückgegangen. 

Apotheken sollen stabileres Einkommen haben

Dem will die Politik nun gegensteuern. „Wie in dem Mehrjahresrahmen, den ich 2017 mit dem Sektor abgeschlossen habe, vereinbart, richten wir die Vergütung des Apothekers auf die Bereitstellung von pharmazeutischen Versorgungspaketen aus, und nicht auf einen volumengetriebenen Mechanismus“, erläutert Gesundheitsministerin Maggie De Block. „Durch die rückläufigen Margen auf Medikamente sind die Apotheker abhängiger vom Verkauf anderer Produkte“, fügt der belgische Wirtschaftsminister Kris Peeters hinzu. „Die Stabilisierung der Handelsspanne soll diese Entwicklung aufhalten. Die Apotheker können sich damit wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, nämlich die verantwortungsvolle und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung.“ Sie sollen damit ein stabileres Einkommen haben, betonen beide Politiker. Für den Patienten ändere sich nichts und die Medikamente würden nicht teurer.  

Budget für die Vertriebsmarge wird fixiert

Um den Rückgang des Einkommens aus der Vertriebsmarge zu stoppen, soll das hierfür eingeplante Budget ab 2019 stabilisiert und möglichst indexiert werden. Als Grundlage hierfür soll das Niveau von 2017 (rund 100 Millionen Euro zu Lasten der Krankenversicherung) genommen werden. Der Gesamtbetrag aller Vergütungen und Margen an die Apotheken, die die Krankenversicherung jährlich zu tragen hat, wird mit ca. 500 Millionen Euro beziffert. Um die Handelsspanne auch in Zukunft stabil zu halten, soll nun untersucht werden, wie die Vergütungsparameter reformiert werden können. Peeters und De Block wollen hierzu eine Arbeitsgruppe einberufen, die die Anpassungen bis zum 30. September beraten soll. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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