Wie ist die Niederlassungsfreiheit aus heutiger Sicht zu deuten? Hat sie sich bewährt oder braucht es ein System, das den „Apothekenbedarf“ ermittelt und für eine Verteilung zwischen Stadt und Land sorgt. In der Ausgabe 19/2018 der DAZ wird das „Apotheken-Urteil“ unter die Lupe genommen.
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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
60-jähriges Jubiläum der Niederlassungsfreiheit
Klage in Karlsruhe
Auf dem Rechtsweg geht Röber gegen die Ablehnungsbescheide der Regierung vor und reicht schließlich eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Standesvertretung der westdeutschen Apothekerschaft ist beunruhigt. Man fürchtet, dass Apotheken sich allmählich zu amerikanischen Drugstores verändern. Werden die Verfassungsrichter das Konzessionssystem kippen und die Niederlassungsfreiheit in Deutschland einführen? Bis zur Urteilsverkündung sorgt das Thema für Schlagzeilen. „Die Zeit“ titelt am 24. April 1958 „Röber rüttelt an der deutschen Apotheke“ und macht deutlich, dass hinter der Klage keine Organisation oder ein Strohmann steckt, sondern „der kleine Apotheker“ Röber.
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Ein „bunter“ Kontinent
Am 11. Juni 1958 erklärt der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Bayerische Apothekengesetz für nichtig. In der Urteilsbegründung machen die Richter deutlich, dass der Staat die Berufsfreiheit seiner Bürger nicht unverhältnismäßig einschränken dürfe. Auf das deutsche Apothekenwesen hat das Urteil eine immense Signalwirkung. Die Entwürfe für das erste Bundesapothekengesetz müssen umformuliert werden. 1960 tritt es erstmalig in Kraft und gilt seitdem für alle deutschen Bundesländer. Neben den persönlichen Voraussetzungen des Antragsstellers sind seitdem nur die Approbation und der Nachweis erforderlich, dass die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume vorhanden sind. Eine staatliche Lizenz und damit Beschränkung der Niederlassungsfreiheit existiert nicht mehr.
Das Urteil und die Folgen
Karl-Heinz Röbers Erfolg vor Gericht führte zu einem Systemwechsel in der bundesdeutschen Apothekenlandschaft und zu einem Grundsatzurteil, das Juristen im Hinblick auf die Berufsfreiheit schon früh im Studium kennenlernen. Doch mit der Berechtigung zur Errichtung einer Apotheke in der Traunreuter Bahnhofstraße konnte Röber erstmal nichts anfangen: Das Geld für die Eröffnung war ihm zwischenzeitlich abhandengekommen. Er arbeitete noch zehn Jahre als Angestellter in Rosenheim, bis er sich mit der Zugspitz-Apotheke in Garmisch selbstständig machte. Zeitlebens war er stolz auf „sein Urteil“ und erlangte dadurch eine gewisse Berühmtheit.
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