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Krankenhauspharmazie: „Die Zeichen stehen günstig“

Stuttgart - 07.05.2018, 16:10 Uhr

Symbolische Übergabe des ADKA-Vorsitzes via Glocke: neuer Präsident Professor Frank Dörje (li.) und der nun Ex-Präsident Rudolf Bernard (re.). (Foto: ADKA / Peter Pulkowski)

Symbolische Übergabe des ADKA-Vorsitzes via Glocke: neuer Präsident Professor Frank Dörje (li.) und der nun Ex-Präsident Rudolf Bernard (re.). (Foto: ADKA / Peter Pulkowski)


Der Bundesverband Deutscher Krankenhauspotheker hat einen neuen Präsidenten: Professor Dr. Frank Dörje aus Erlangen löst seit dem ADKA-Kongress am vergangenen Wochenende in Stuttgart Rudolf Bernard an der ADKA-Spitze ab. Dörjes Schwerpunkt: Stationsapotheker etablieren – und nie waren die Zeiten günstiger hierfür.

„Es war nie langweilig, es hat Spaß gemacht in diesem Team zu arbeiten“, sagt Rudolf Bernard. Mit diesen Sätzen endet die Ära Bernards als Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) und es beginnt die eines neuen ersten ADKA-Voritzenden: Für die nächsten zwei Jahre wird Professor Dr. Frank Dörje aus Erlangen die Geschicke der Krankenhausapotheker leiten. Dieser Wechsel untermauert  – auf Verbandsebene – somit fast ein Stück das Leitmotiv des diesjährigen ADKA-Kongresses in der vergangenen Woche in Stuttgart: „Patientenindividuelle Krankenhauspharmazie – heute und morgen“.

Lieferengpässe erfolgreich „beackert“

Jeder Präsident setzt eigene Schwerpunkte und treibt bestimmte Krankenhausapothekersorgen und -projekte mit ganz besonderem Eifer voran. Rudolf Bernard engagierte sich während seiner Präsidentschaft unermüdlich beim leidigen Thema der Lieferengpässe, welche die bundesweiten Krankenhausapotheken pausenlos auf Trab halten. Mit Erfolg. So haben haben die Krankenhausapotheker beim Thema der Lieferengpässe tatsächlich maßgebliche Ziele erreicht und ihre Forderungen durchgesetzt: Eine unverzügliche Informationspflicht seitens der Hersteller ist mit dem AMVSG (Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz) im vergangenen Jahr in Kraft getreten – auch wenn bedauerlicherweise wohl bislang nicht alle Pharmaunternehmen dieser neuen Pflicht nachkommen. Die zweite Forderung, die für Krankenhausapotheker im Rahmen lästiger Lieferengpässe zumindest eine teilweise Erleichterung schafft: § 73 AMG-Importe dürfen in angemessenem Umfang an Lager gehalten werden.

Mehr zum Thema Lieferengpässe

Offen ist allerdings nach wie vor die Lagerhaltungspflicht der pharmazeutischen Industrie – wie sie auch Großhändler, Krankenhausapotheken und öffentliche Apotheken zu leisten haben. Auch auf die Meldepflicht ans BfArM-Register und einen gesetzlich im Arzneimittelgesetz verankerten Lieferanspruch für Krankenhausapotheken hat die ADKA bislang erfolglos gepocht.

Ganz von der To-do-Liste der Krankenhausapotheker werden die Lieferengpässe folglich auch in den nächsten Jahren nicht verschwinden. Der neue ADKA-Präsident möchte seine Energien vorwiegend jedoch auf ein anderes, nicht minder wichtiges Feld der Krankenhausapotheker, konzentrieren.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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