Apotheke Adhoc-Herausgeber Bellartz

Mehr als 1000 neue E-Mails im Datenklau-Verfahren

Berlin - 05.05.2018, 09:00 Uhr

Anwalt Carsten Wegner und Thomas Bellartz halten Polizei und Staatsanwaltschaft Durchstechereien an die Presse vor. (Foto: Külker)

Anwalt Carsten Wegner und Thomas Bellartz halten Polizei und Staatsanwaltschaft Durchstechereien an die Presse vor. (Foto: Külker)


„Aufgeblasene“ Beamte und ein genervter Anwalt

Eine Entscheidung über die Aussetzungsanträge traf das Gericht noch nicht. Zuerst bat es den Staatsanwalt um eine „eingehende Stellungnahme“. Ob das bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag möglich ist, wollte dieser noch nicht versprechen.

Zuletzt gaben die Verteidiger noch Erklärungen zu den Zeugenaussagen der vergangenen Woche ab. Neben dem besagten polizeilichen Ermittler war ein früherer BMG-Mitarbeiter, dem seinerzeit die Abteilung Haushalt, Recht und Telematik unterstand, zu verschiedenen bei Bellartz sichergestellten Schriftstücken befragt worden. Rechtsanwalt Venn verwies darauf, dass der Zeuge aus dem BMG selbst gleich zu Beginn gesagt habe, er könne die Dokumente inhaltlich nicht bewerten. In der Folge habe er auch keinerlei Aussagen gemacht, die nach allgemeinen Maßstäben nachvollziehbar wären, sondern nur seine Meinung kundgetan, was er für „brisant“ oder „relevant“ halte. Das sei aber nicht geeignet, um Tatsachen zu belegen.

Wegner erklärte nach der Aussage des BMG-Zeugen, er habe „von allem ein bisschen, aber von nichts so richtig Ahnung gehabt“. Mehr Gewinn habe die Befragung nicht gebracht. „Die aufgeblasene Grundhaltung der BMG-Beamten nervt mehr und mehr“, sagte der Anwalt. Auch dass die Staatsanwaltschaft noch immer nicht anerkenne, dass es in ihren eigenen Reihen Durchstechereien an die Presse gebe, ist für ihn ein Ärgernis. Spekulationen und Presseberichte, die Wegner von diesen Durchstechereien genährt sieht, überschatteten das Verfahren gegen seinen Mandanten. Er könne nur immer wieder wiederholen: Bei Bellartz seien keine elektronischen Daten sichergestellt worden, die dem BMG zugeordnet werden können. Es erschließe sich daher nicht, worauf eine Verurteilung gestützt werden solle. 

Last not least beantragte Wegner, das Verfahren gegen Bellartz von dem gegen H. abzutrennen. Auch hierzu soll die Staatsanwaltschaft nun Stellung nehmen. Am 8. Mai wird am Berliner Kriminalgericht weiterverhandelt. Auch diesmal sind keine Zeugen geladen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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