Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

06.05.2018, 08:00 Uhr

Wie schön, dass die ABDA noch eine Stimme hat... (Foto: Andi Dalferth)

Wie schön, dass die ABDA noch eine Stimme hat... (Foto: Andi Dalferth)


3. Mai 2018 

In einem Rechtsstreit der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen die Siemens Betriebskrankenkassen (SBK) hatte das Landgericht München zugunsten der klagenden AKNR entschieden: Die Krankenkasse hatte ihrer Mitgliederzeitschrift Werbeflyer von DocMorris beigelegt, in denen der Arzneimittelversender mit einem 10-Euro-Gutschein warb, den man erhält, wenn man seine Rezepte bei ihm einlöst. Diese Werbung sei, so das Landgericht ein Verstoß gegen das Verbot von Werbegaben, auch nach dem EuGH-Urteil von 2016. Die SBK als Körperschaft des öffentlichen Rechts hätte den Verstoß erkennen müssen. Pustekuchen, sagt nun die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München und urteilt, dass zwar die Verbotsvorschrift des § 7 Heilmittelwerbegesetzes greift, aber dass hier eine Beurteilung nach der Ausnahmeregelung für Zuwendungen, die in Form eines bestimmten Geldbetrages gewährt werden, erfolgen müsste. Die Werbung wäre demnach nur dann unzulässig, wenn sie entgegen den Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes erfolgt. Und da fällt den Apothekern wieder das EuGH-Urteil auf die Füße: Die Anwendung des deutschen Arzneimittelpreisrechts gegenüber einer niederländischen Versandapotheke ist nämlich nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Außerdem könne sich die SBK auf das sogenannte Presseprivileg berufen, wonach der Herausgeber eines Presseerzeugnisses nur dann für die Veröffentlichung gesetzeswidriger Werbeanzeigen Dritter haftet, wenn er seine Pflicht verletzt hat, zu prüfen, ob die Anzeige grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße enthalte. Enthielt sie aber nicht, also durfte der DocMorris-Flyer der Krankenkassen-Zeitschrift beigelegt werden. Mein liebes Tagebuch, unabhängig davon, ob das nun rechtens ist oder nicht – ein schöner Zug von der SBK war das nicht und er fördert ganz gewiss nicht das partnerschaftliche Miteinander zwischen SBK und deutschen Vor-Ort-Apotheken. 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Lasst uns die ABDA doch endlich umbenennen…

von Gunnar Müller, Detmold am 06.05.2018 um 11:13 Uhr

… In AVOXA!
P. S.
@KrankenKassen-Empfehlungen:
Auch an den nunmehr gescheiterten Bemühungen (immerhin! Bravo!) der AKNR wird deutlich, welche Bedeutung dieses unsägliche und nicht mehr anzufechtende (!) EuGH-Urteil hat.
Was hat ABDA/AVOXA eigentlich seitdem auf europäischer Ebene unternommen…?
@ Liefer – und Versorgungsengpässe:
Wie lautet eigentlich die Definition für einen „Liefer – und Versorgungsengpass“? Gibt es dazu eine veröffentlichte Meinung von ABDA-„AVOXA“/DAV…?
@Stationsapotheker:
Gibt es nicht bereits eine Weiterbildung für klinische Pharmazie…?
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, „dieser Verein da in Berlin“ (dVdiB) beschäftigt sich fortwährend dilettantisch- oder mit den falschen Themen…

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Roboter

von Anita Peter am 06.05.2018 um 10:34 Uhr

Kann ein Roboter die Aufgaben der ABDA übernehmen?

-> Ja sogar im Stand By Modus!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Futuromat

von Bernd Jas am 06.05.2018 um 9:37 Uhr

Guten Morgen Herr Ditzel,

wo Sie grad´ sagen Automatisierung; da hab ich doch mal geschaut wie viel Prozent eines
Chefredakteurs (das sind Sie zwar nicht mehr, aber trotzdem...) zur Automatisierung freigegeben werden. Dabei kam raus:

Der Arbeitsalltag dieses Berufs besteht im Wesentlichen aus 8 verschiedenen Tätigkeiten,
2 davon und somit 25% könnten schon heute Roboter übernehmen.

Zu den 25% zählen auf jeden Fall die Berichte über die ABDA, die immer gleichlautend sind: "chrrr...püüüh...chrrr...püüüh"
Das ist schon mal ´ne ganze Menge Automatismus und ansonsten können Sie beruhigt weiter Ditzeln wie bisher, da kommt automatisch Freude auf.

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