Urteil zur Selbsttötung

FDP hinterfragt rechtlichen Rahmen bei Suizid-BtM

Berlin - 04.05.2018, 16:45 Uhr

Wie ist mit dem Thema Suizid-BtM umzugehen? Ein Jahr nach einem entscheidenen Urteil befinden sich Patienten, Ärzte und Apotheker immer noch in einer Grauzone. (Foto: Imago)

Wie ist mit dem Thema Suizid-BtM umzugehen? Ein Jahr nach einem entscheidenen Urteil befinden sich Patienten, Ärzte und Apotheker immer noch in einer Grauzone. (Foto: Imago)


Können sich Apotheker strafbar machen?

Ein weiteres Anliegen der Liberalen ist die Rechtssicherheit für Heilberufe. Denn sie fragen die Regierung, ob sie einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich §217 StGB sieht oder ob dieser gar reformiert werden solle.  

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Di Fabio sollten Apotheker bei der Abgabe von Natrium-Pentobarbital eigentlich keine straffrechtlichen Konsequenzen befürchten. Denn der § 217 StGB stelle explizit die „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Unter Geschäftsmäßigkeit verstehen Juristen, dass der Handelnde beabsichtigt, den entsprechenden Tatbestand in gleicher Art zu wiederholen beziehungsweise zu einem festen Bestandteil seiner beruflichen Tätigkeit zu machen. Diese Konstellation sieht Di Fabio für den Extremfall im Sinne des BVerwG-Urteils nicht gegeben. Allerdings räumt der Verfassungsrechtler in seinem Gutachten ein, dass abweichende Interpretationen nicht auszuschließen seien, da der § 217 StGB, der vor drei Jahren eingeführt wurde, noch eine „recht junge Norm“ sei.  

Seiner Ansicht nach sind Apotheker auch nicht verpflichtet, das Natrium Pentobarbital überhaupt abzugeben. Denn ein Kontrahierungszwang nach Apotheken-Betriebsordnung sei nur gegeben, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt und nicht etwa bei einer Ausnahmegenehmigung durch das BfArM. Nach Auskunft des BfArMs ist es allerdings noch nicht abschließend geklärt, mit welchen Dokumenten sich ein Sterbewilliger nach Erhalt der Genehmigung in der Apotheke ausweisen soll, um das Natrium-Pentobarbital zu erwerben.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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