Zusatzweiterbildung

BAK plant neue Weiterbildung zum Stationsapotheker

Berlin - 04.05.2018, 12:15 Uhr

Die Bundesapothekerkammer arbeitet derzeit an einer neuen Weiterbildung zum Stationsapotheker. (Foto: Imago)

Die Bundesapothekerkammer arbeitet derzeit an einer neuen Weiterbildung zum Stationsapotheker. (Foto: Imago)


Apotheker in ganz Deutschland sollen sich schon bald zum Stationsapotheker weiterbilden lassen können. Nach Informationen von DAZ.online hat der Vorstand der Bundesapothekerkammer kürzlich beschlossen, Anforderungen und Lehrinhalte einer entsprechenden Zusatzweiterbildung zu konzipieren. Keimzelle der flächendeckenden Beratung durch Stationsapotheker ist Niedersachsen: Dort könnte es für Kliniken bald sogar eine Pflicht zum Einsatz von Pharmazeuten auf Station geben.

Da bewegt sich etwas in Sachen Stationsapotheker: Schon seit dem vergangenen Jahr wird in Niedersachsen an der flächendeckenden Einführung der Stationsapotheker gearbeitet. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das entsprechende Gesetz nicht mehr verabschieden konnte, arbeitet nun auch die neue Große Koalition in Hannover an einer Änderung am Krankenhausgesetz. SPD-Gesundheitsministerin Carola Reimann will damit auch auf die sogenannten „Pflegemorde“ reagieren, bei denen ein Krankenpfleger mehrere Menschen mit einem Arzneimittel umbrachte.

Doch auch auf Bundesebene gibt es in dieser Sache inzwischen Bewegung: Die Chefs der Gesundheitsbehörden aus den Bundesländern haben nach Informationen von DAZ.online am gestrigen Donnerstag bei einem Treffen einen Antrag zur Verbesserung der Patientensicherheit beschlossen, in dem unter anderem gefordert wird, die Einführung von Stationsapothekern in ganz Deutschland zu prüfen. Ihren Beschluss legen die Behördenchefs nun der Gesundheitsministerkonferenz vor, bei der im Juni die Gesundheitsminister aller Bundesländer zusammenkommen. In dem Antrag heißt es zu diesem Punkt: „Die GMK sieht im Sinne der Patientensicherheit auch die AMTS als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung an. In diesem Sinne bittet die GMK das BMG zu prüfen, ob und wie die Beteiligung von Apothekerinnen und Apothekern als Beratungspersonen für die Stationen im Krankenhaus und die verbindliche Einrichtung einer Arzneimittelkommission im Krankenhaus zu regeln ist.“

Doch aus Apothekersicht stellt sich dabei natürlich die Frage, woher die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, die sich für einen solchen Job interessieren, die Kompetenzen erlangen können. An einigen Kliniken in Deutschland wird heute schon intensiv mit Stationsapothekern gearbeitet – zumeist sind hier Apotheker aus der Klinikapotheke im Einsatz, die die Arbeit auf Station als „Nebenjob“ zu ihrer Tätigkeit in der Klinikapotheke machen.

BAK-Beschluss noch in diesem Jahr?

Da es aber schon bald immer mehr Apotheker geben könnte, die ausschließlich die Arzneimittelversorgung auf den Stationen überprüfen sollen, ist eine zusätzliche Weiterbildung in diesem Bereich sinnvoll. Daher hat der Vorstand der Bundesapothekerkammer nun beschlossen, eine entsprechende Zusatzweiterbildung zu konzipieren. Eine BAK-Sprecherin bestätigte gegenüber DAZ.online: „Der Vorstand der Bundesapothekerkammer hat sich dafür ausgesprochen, eine Weiterbildung für den Bereich ‚Apotheker auf Station‘ (Arbeitstitel) zu etablieren. Mögliche Anforderungen und Inhalte werden in den nächsten Monaten in der Bundesapothekerkammer diskutiert, bevor sie der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“

Näheres zu den Inhalten der Fortbildung steht also noch nicht fest. Wie geht es nun aber weiter mit der Konzeption der Fortbildung? Nach dem Vorstandsbeschluss muss die BAK nun eine Fachkommission bilden, die festlegt, welche Inhalte in den Weiterbildungen vermittelt werden sollen. Sehr wahrscheinlich ist, dass hier Klinikapotheker integriert werden, die schon Erfahrungen als Stationsberater gesammelt haben. Ebenso dürfte die Apothekerkammer Niedersachsen in den Prozess eingebunden werden, weil man dort schon seit einigen Monaten an diesem Thema arbeitet.

Fachkommission arbeitet an Lehrinhalten

Hat sich die Fachkommission auf Lehrinhalte, zeitliche Abläufe und Konzeption der Weiterbildung geeinigt, wird das gesamte Konzept der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer, in der Vertreter aller Kammern zusammenkommen, zum Beschluss vorgelegt. Beschließt die BAK-MV das Weiterbildungskonzept, können die einzelnen Kammern es in ihre Weiterbildungsordnungen integrieren. So wird sichergestellt, dass die Lehrinhalte und Wissensstandards überall in Deutschland gleich sind.

Dieser gesamte Prozess dauert in der Regel ein Jahr. Es ist also durchaus möglich, dass die Bundesapothekerkammer die neue Weiterbildung noch in diesem Jahr beschließt und an die Kammern weitergibt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Stationsapotheker

von Benjamin Rohrer am 06.05.2018 um 22:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Hennig,

ich muss Sie leider enttäuschen, mein Job macht mir Spaß und ich plane, ihm auch in Zukunft nachzugehen. Auch enttäuschen muss ich Sie, weil ich für diese Formulierung sogar eine Erklärung habe: Ich meine mit diesem Satz NICHT, dass die (neuen) Stationsapotheker NUR die Arzneimittelversorgung überprüfen. Ich meine damit, dass Sie dem Job des Stationsapothekers nicht mehr - wie derzeit oft der Fall - im Rahmen einer Nebentätigkeit nachgehen, diese Aufgabe also NICHT MEHR neben ihren Aufgaben in der Klinikapotheke erfüllen, sondern dass die Stationsapotheker AUSSCHLIEßLICH für die Stationsarbeit eingestellt werden. Es wird an solchen Kliniken also immer Klinikapotheker geben, deren Aufgaben ich Ihnen ja nicht erklären muss UND Stationsapotheker.

Im Übrigen weiß die BAK selbst noch nicht, wie die Weiterbildung konzipiert werden soll, weil es den Job ja noch nicht so oft gibt...Außerdem können Sie davon ausgehen, dass ich sehr oft mit der geschätzten Kollegin Müller spreche und als Nicht-Apotheker auch täglich von ihrem Wissen profitiere.
In diesem Sinne.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Texten.

B. Rohrer

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AW: deutsche Grammatik

von Holger am 07.05.2018 um 8:11 Uhr

Sehr geehrter Herr Rohrer,

was Sie für eine Ausbildung absolviert haben weiß ich nicht. Ich bin Naturwissenschaftler. In so fern erklärt sich vielleicht, dass es für mich keinen relevanten sprachlichen Unterschied zwischen ausschließlich und nur gibt. Woher ziehen Sie denn die Erkenntnis, dass es zukünftig dann eine Differenzierung zwischen den Apothekern auf Station und den Apothekern in der Krankenhausapotheke geben soll/wird/muss? Sorry, das ist grober Unfug!!

Die nds. Initiative hat zum Ziel, ZUSÄTZLICHE Apothekerstellen in Krankenhäusern zu schaffen und diese zusätzliche Kapazität soll von den Krankenhausapothekern (allen!!) gezielt dazu genutzt werden, die Arzneimitteltherapiesicherheit unmittelbar auf den Stationen zu erhöhen. Mir müssen Sie das in der Tat nicht erklären. Aber Sie schreiben Ihre Texte ja nicht für mich, sondern für eine nicht ganz kleine Community. Und der möchte/muss ich aufzeigen, wenn Sie im Einzelfall mal Unfug schreiben. Das disqualifiziert Sie ja nicht grundsätzlich als Person. Nur hier in diesem konkreten Fall schreibt ein Blinder von der Farbe, sorry.

Stationsapotheker

von Holger am 06.05.2018 um 19:52 Uhr

"Da es aber schon bald immer mehr Apotheker geben könnte, die ausschließlich die Arzneimittelversorgung auf den Stationen überprüfen sollen, ist eine zusätzliche Weiterbildung in diesem Bereich sinnvoll."

Lieber Herr Rohrer, Sie kennzeichnen diesen ersten Satz auf der zweiten Seite Ihrer Darstellung nicht als Zitat, also muss ich davon ausgehen, dass das Ihre Meinung darstellt. Sind sie echt der Meinung, dass (diese neuen) Apotheker "ausschließlich die Arzneimittelversorgung auf den Stationen überprüfen sollen"?? Und das dafür eine spezielle Weiterbildung erforderlich ist??

Mit allem Verlaub, aber dann sollten Sie sich einen anderen Job suchen! Das ist ein fachjournalistischer Offenbarungseid, den Sie damit ablegen. Reden Sie mal mit Ihrer Kollegin Müller, die kennt sich mit dem Thema wenigstens aus.

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