„Datenklau“-Prozess

Von Ermittlungspannen und vertraulichen Dokumenten

Berlin - 13.04.2018, 17:55 Uhr

Die 1. Strafkammer des Berliner Landgerichts muss entscheiden: Haben Thomas Bellartz und Christoph H. den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt? (Foto: Külker)

Die 1. Strafkammer des Berliner Landgerichts muss entscheiden: Haben Thomas Bellartz und Christoph H. den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt? (Foto: Külker)


Am  14. Verhandlungstag im „Datenklau“-Prozess vor dem Berliner Landgericht waren der Chef-Ermittler der Polizei sowie ein weiterer Beamter des Bundesgesundheitsministeriums als Zeugen geladen. Es zeigte sich: Bei den polizeilichen Ermittlungen lief nicht alles reibungslos. Die Verhandlung wurde immer wieder durch diverse Anträge der Verteidigung unterbrochen.

Der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz und der Systemadministrator Christoph H. müssen sich seit Anfang des Jahres vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliches Ausspähen von Daten vor: H. soll mehrfach E-Mails aus Fachreferaten und von Staatssekretären aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) an Bellartz verkauft haben.

Bellartz-Prozess

„Datenklau“-Verfahren

Bellartz-Prozess

Am heutigen Verhandlungstag nahm Bellartz‘ Verteidiger zunächst zu der Zeugenaussage des ABDA-Hauptgeschäftsführers Dr. Sebastian Schmitz vom vergangenen Dienstag Stellung. Diese habe belegt, dass es keine Datentransfers in die ABDA und keine korrespondierenden Geldzahlungen aus der ABDA gegeben habe. Auch sei Bellartz „niemals ein Lobbyist“ gewesen, erklärte Rechtsanwalt Prof. Carsten Wegner. In der sogenannten „Lobby-Liste“ des Bundestages sei Bellartz nie namentlich geführt gewesen, wie Schmitz bestätigt habe. Ebenso habe sich bestätigt, dass Bellartz‘ Ausscheiden als ABDA-Pressesprecher einvernehmlich geschah. Der Kontakt zwischen seinem Mandanten und der ABDA sei bis zum Schluss gut gewesen.

Der Zugriff am 20. November 2012

Sodann wurde der Kriminaloberkommissar befragt, der die polizeilichen Ermittlungen geleitet hat – ein Beamter, der sich eigenen Angaben zufolge seit rund zehn Jahren mit Cyberkriminalität befasst. Dabei habe er insbesondere die „heiklen und brisanten Fälle“ bearbeitet, erklärte er. Er schilderte den Zugriff am 20. November 2012 zunächst im BMG und später zu Hause beim Angeklagten H. An diesem Tag wurden Rechner und Datenträger sichergestellt. Zudem wurden 15.000 Euro in bar „in einer Metallbüchse“ im Schuppen bei H. gefunden. Mit Bellartz hatte der Zeuge an diesem Tag nichts zu tun. Auf einem sichergestellten USB-Stick des Angeklagten H. habe man viele Mails gefunden, genaueres müsse er aber in der Akte nachlesen, so der Polizeibeamte. Der Vorsitzende Richter hatte diese vorliegen und präzisierte die Angabe: Es habe sich um 2378 Mails aus verschiedenen Postfächern – auch persönlichen – des BMG gehandelt. 

Unstimmigkeiten und Unterbrechungen

Der Zeuge räumte ein, dass es bei der Asservaten-Nummerierung und -Bezeichnung „leider“ zu einigen Fehlern gekommen sei. So habe es teilweise Dopplungen in den Akten gegeben. Auch habe man sich später nicht immer an die abgesprochene Aktenordnung gehalten. Mit dem BMG gab es offenbar ebenfalls Unstimmigkeiten: „Wir hatten anfänglich große Schwierigkeiten, auf einen Nenner zu kommen“, so der Zeuge. Es habe unterschiedliche Vorstellungen davon gegeben, was rechtlich möglich ist.

Der Zeuge berichtete weiterhin, dass ab Oktober 2012 die Datenströme aus dem BMG protokolliert wurden. Dazu wurde eine entsprechende Software eingespielt. Die letzte der 40 angeklagten Tathandlungen – am 5. November 2012 – konnte  damit dokumentiert werden. Bei der Frage, ab wann genau protokolliert wurde, zitierte der Zeuge aus einem Mailverkehr mit dem ebenfalls schon als Zeugen befragten BMG-Beamten, der für die Informationstechnik zuständig war. Da diese Mail nicht in den Gerichtsakten war, intervenierte Bellartz´ Verteidiger: Gibt es eine Zweitakte, die der Verteidigung vorenthalten werde?

Als der Ermittler etwas zur ersten Vernehmung von H. am 20. November 2012 sagen sollte, widersprach H.´s Verteidigerin der Verlesung des Protokolls: Ihr Mandant habe zu verstehen gegeben, dass er ohne einen Strafverteidiger über die Tatvorwürfe nicht sprechen wolle. Dennoch seien weitere zehn Fragen gestellt worden. Es bestehe damit ein Beweisverwertungsverbot – und zwar für sämtliche Aussagen ihres Mandanten an diesem Tag, auch die, die er vor seinem Einwand getätigt hatte.

Es kam wegen der Verteidigeranträge mehrfach zur Unterbrechung der Verhandlung. Am Ende entschied die Strafkammer, dass kein offensichtliches Beweisverwertungsverbot bestehe. Die anschließenden Sachfragen des Polizisten hätten sich nicht auf den Tatvorwurf bezogen. Zu weiteren inhaltlichen Äußerungen des Zeugen kam es angesichts der fortgeschrittenen Zeit jedoch nicht mehr. Der Zeuge wurde mit der Bitte des Vorsitzenden entlassen, alle noch vorhandenen Mails zu dieser Angelegenheit noch zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde er für den nächsten Verhandlungstermin erneut geladen.

Wie relevant waren die Mails?

Als zweiter Zeuge war ein BMG-Beamter geladen, der zu der Zeit, da die Ermittlungen geführt wurden, in der Rechtsabteilung tätig war. Die Ermittler hätten damals Prüfanträge an ihn herangetragen. So sollte er Mails von Ministeriumsmitarbeitern daraufhin überprüfen, ob sie einen für die Öffentlichkeit bedeutsamen Inhalt haben. 30 relevante E-Mails habe er ausgemacht. Unter anderem solche, bei denen es um die Berechnung des Festzuschlags für Apotheken ging, also eine Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung. In einem anderen Fall ging es um ein Mahnschreiben und eine Stellungnahme der EU-Kommission im Zusammenhang mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Diese sollte der Zeuge mit Berichten auf Apotheke Adhoc vergleichen. Es sei auffällig gewesen, dass sehr wortnah zu diesen vertraulichen Dokumenten berichtet worden sei. Der Zeuge räumte allerdings auch ein, dass diese Mails nicht nur im BMG zu finden waren, sondern auch an „ein paar Leute“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium und die Kommission gegangen waren.

Sodann ging es um zwei Papiere, die im Herbst 2012 bei Bellartz sichergestellt worden waren. Zum einen handelte es sich um ein Schreiben des BMG an das Bundesjustizministerium aus dem Juni 2009, in dem es um einen Zuständigkeitsstreit ging, zum anderen um die Bewertung des BMG eines Papiers des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa). Der Zeuge zeigte sich überzeugt, dass diese Papiere „sicher interessante Hinweise für Außenstehende“ enthielten – also auch für die Presse. Der Vorsitzende Richter zitierte eine frühere Aussage des Zeugen: „Das ist bares Geld wert – das gibt keine Pressestelle weiter“. Der BMG-Beamte bestätigte auch heute, dass es sich um interne Erwägungen seines Hauses im frühesten Stadium gehandelt habe, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Offen blieb bei der Befragung allerdings, ob die Schreiben auch journalistisch verwertet wurden. Anwalt Wegner gab zu bedenken, welchen Wert die Schreiben im Herbst 2012 gehabt haben mochten, als sie bei Bellartz gefunden wurden.

Der Prozess wird am 24. April mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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