Arbeitszeitmodelle

Rückkehrrecht in Vollzeit gilt nur für große Apotheken

Stuttgart - 17.04.2018, 13:15 Uhr

Das Recht für Apothekenmitarbeiter, nach einer Teilzeit in Vollzeit zurückzukehren, soll nur für große Apotheken-Unternehmen gelten. (Foto: Imago)

Das Recht für Apothekenmitarbeiter, nach einer Teilzeit in Vollzeit zurückzukehren, soll nur für große Apotheken-Unternehmen gelten. (Foto: Imago)


Adexa: Auch kleinere Apotheken sollten profitieren

Schon in der vergangenen Wahlperiode hatten sich Union und SPD über die Ausgestaltung des Rückkehrrechts gestritten. Die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollte Unternehmen ab 15 Beschäftigten mit einbeziehen, die Union wollte die Schwelle erst bei 200 Mitarbeitern fixieren. Arbeitsminister Heil bezeichnete die nun gefundene Lösung als einen „fairen“ Kompromiss.

Dieser Kompromiss bedeutet für die Apothekenbranche allerdings, dass die meisten Apothekenbetriebe und die dort angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht profitieren. Andreas May, Vorsitzender der Apothekengewerkschaft Adexa erklärt, wie sich der vorliegende Vorschlag auf den Apothekenmarkt auswirken könnte: „Alles, was Arbeitnehmern zugutekommt, um Beruf und Familie zu vereinbaren, begrüßen wir als Gewerkschaft. Daher ist ein solches Gesetz prinzipiell sinnvoll. Laut Gesetzentwurf wird es zwar keine Kleinstbetriebe unter 45 Mitarbeiter betreffen. Da Hauptapotheke und Filialapotheken aber als ein Betrieb zählen und – anders als beim Kündigungsschutzgesetz – wohl jeder Mitarbeiter unabhängig von der Stundenzahl voll berücksichtigt wird, werden durchaus auch diverse Apotheken ab 2019 unter die Neuregelung fallen."

Mit Blick auf die kleineren und Einzelapotheken erklärt May, dass bereits jetzt gilt: „Viele Inhaber sind beim derzeitigen Fachkräftemangel froh, wenn Angestellte ihre Stunden aufstocken wollen. Daher gibt es viele flexible Lösungen und individuelle Absprachen, die nicht auf gesetzlichen Ansprüchen beruhen. Da ist der Apothekenbereich schon relativ gut aufgestellt.“ 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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