„Kostenlos“ erhältlich

Frauenärzte werben für „Pille danach“ auf Rezept

Stuttgart - 16.04.2018, 17:20 Uhr

Nicht für alle Frauen jeden Alters ist die Pille danach „kostenlos“. (Foto: imago / sepp spiegl)

Nicht für alle Frauen jeden Alters ist die Pille danach „kostenlos“. (Foto: imago / sepp spiegl)


„Mit Arztrezept ist die Pille danach kostenlos.“ So überschreibt der Berufsverband der Frauenärzte seine aktuelle Pressemeldung. Darin beklagt der Präsident, dass viele Mädchen nicht wüssten, dass sie weiterhin Notfallkontrazeptiva auf Rezept und damit kostenlos erhalten können. In der Tat ist der Anteil der Frauen, die sich für die „Pille danach“ ein Rezept ausstellen lassen, seit dem OTC-Switch zurückgegangen – auch bei denen, die das Präparat von der Kasse erstattet bekommen.

Die „Pille danach“ lässt dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF e. V.) offensichtlich keine Ruhe. Vor nicht allzu langer Zeit hatte der Verband einen leichten Anstieg bei der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Zusammenhang mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ und der damit verbundenen unzureichenden Beratung in der Apotheke gebracht. Nun wirbt er in einer Pressemeldung dafür, dass mit einem Arztrezept die Notfallkontrazeption kostenlos sei. Allerdings stimmt das nur für einen Bruchteil der Frauen, wie der Verband dann auch weiter ausführt. Ganz kostenfrei sei sie für Mädchen bis zum 18. Geburtstag. Vom 18. bis 20. Geburtstag falle dann eine Zuzahlung von fünf Euro an. Hole man hingegen die Präparate rezeptfrei in der Apotheke, fielen je nach Präparat zwischen 15 und 35 Euro an, heißt es.

„Pille danach“

Thema: Notfallkontrazeptiva

„Pille danach“

„Seit die Pille danach rezeptfrei erhältlich ist, wird sie nur noch selten auf Kassenrezept aus der Apotheke geholt“, erläutert Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „Viele Mädchen wissen leider nicht, dass sie für diese Arzneimittel weiterhin ein Rezept bekommen können und das Medikament dann kostenlos abgegeben wird.“ 

Albring: auch für Ältere Besuch beim Frauenarzt empfehlenswert

Und auch für Frauen, die 20 und älter sind und die die Kosten ihn jedem Fall tragen müssen, empfiehlt Albring den Besuch beim Gynäkologen. Der habe viele Vorteile gegenüber der Apotheke. Laut Albring sind das zum Beispiel:

  • „Nach ungeschütztem Sex, zum Beispiel mit einem neuen Partner, kann nach Anzeichen für Infektionen gesucht werden.
  • Es kann auf Wunsch über eine dauerhafte, zuverlässige Verhütung gesprochen werden, falls das Mädchen oder die junge Frau noch keine anwendet.
  • Die Frauenärztin beziehungsweise der Frauenarzt kann helfen sowie dokumentieren und gegebenenfalls dabei unterstützen, eine Anzeige zu erstellen, wenn der Geschlechtsverkehr erzwungen oder sonstige Gewalt angewandt wurde.“

Und auch die Möglichkeit, gegebenenfalls eine Kupferspirale zur Notfallkontrazeption einzulegen, führt der Chef des Verbandes als Argument für einen Besuch beim Gynäkologen an.

Rezepte nachreichen ist kein Thema

Was Albring allerdings nicht erwähnt ist, dass viele Apotheken junge Frauen durchaus darauf hinweisen, dass sie das Rezept nachreichen können. Gegen Vorlage der Verordnung und des Kassenbons ist es in der Regel kein Problem, dass Patientinnen ihr Geld wieder ausgezahlt bekommen.

Dass immer weniger Notfallkontrazeptiva auf Rezept abgegeben werden, ist allerdings Fakt – auch bei den Frauen, die das Präparat von der Kasse erstattet bekommen. Vor der Entlassung aus der Rezeptpflicht, reichten 20 Prozent der Frauen der gesetzlichen (GKV) und 80 Prozent der Frauen der privaten Krankenversicherung (PKV) ein Rezept ein. Direkt nach der Freigabe waren es nur noch 13 Prozent PKV- und 6 Prozent GKV-Rezepte. 81 Prozent der Frauen kamen ohne Rezept. Und die Zahlen fielen weiter: Im letzten Quartal 2015 lag die Verteilung sogar bei 85 Prozent Selbstmedikation sowie bei 10 Prozent PKV- und 4 Prozent GKV-Rezepten. Laut Arzneiverordnungsreport wurden 2015 nur noch 0,03 Millionen durchschnittliche Tagesdosen (DDD) Ella One® zulasten der GKV verordnet, also 30.000 Packungen. Pidana® hingegen war 2015 nicht mehr unter den meist verordneten Arzneimitteln gelistet.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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