Abgelehnte Anträge

Cannabis: Das könnte die Krankenkasse überzeugen

Hamburg - 16.04.2018, 12:10 Uhr

Wie sollte der Antrag auf Cannabis aussehen? (Foto: Africa Studio / stock.adobe.com)

Wie sollte der Antrag auf Cannabis aussehen? (Foto: Africa Studio / stock.adobe.com)


Bei Erstverordnung einer Cannabis-basierten Therapie muss bei der gesetzlichen Krankenkasse vorab eine Genehmigung eingeholt werden, mit der sichergestellt wird, dass die Kosten auch übernommen werden. Dass dieses Vorhaben nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt ist, zeigen die Erfahrungen aus einem Jahr Cannabis-Gesetz: Geschätzt jeder dritte Antrag auf Kostenübernahme wird abgelehnt. Lösungsansätze wurden beim 22. Eppendorfer Dialog von Kassen und Politik diskutiert. 

Derzeit werden in Deutschland etwa 14.000 Patienten mit Cannabis-haltigen Arzneimitteln behandelt. Zum Ablauf der Ausnahmeregelung vor gut einem Jahr waren es noch rund 1000. „Der Ansturm übertrifft alle Prognosen“, weiß Dr. Detlev Parow, Leiter der Abteilung Arznei- und Hilfsmittel im Geschäftsbereich Produkt- und Abrechnungsmanagement bei der DAK-Gesundheit, beim 22. Eppendorfer Dialog in Hamburg aus der Praxis zu berichten. Drei Wochen nach Eingang des Antrags hat die Krankenkasse Zeit, um eine Entscheidung zu fällen. Zieht sie zur Unterstützung den medizinischen Dienst (MDK) hinzu, verlängert sich die Frist um zwei Wochen. „Die DAK nimmt bei Cannabis-Verordnungen zu 100 Prozent den MDK in Anspruch, sodass die Anträge in der Regel innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden.“ Verstreicht auch diese Frist, kann der Antragsteller von einer sogenannten fiktiven Genehmigung ausgehen. Über Anträge im Rahmen einer Palliativversorgung muss innerhalb von drei Tagen entschieden werden. Hier gebe es in der Regel keine Probleme bei der Kostenübernahme, versicherte Parow.

Medizinalhanf

Cannabis auf Rezept

Insgesamt 797 Anträge hat die DAK im Jahr 2017 genehmigt, etwa 30 Prozent der Anfragen wurden abgelehnt. Bei anderen Kassen sind es wohl bis zu 40 Prozent. „Ganz viel Ablehnung erfolgt, weil es schlichtweg keine Kriterien für ein Urteil gibt.“ Schuld sollen die vagen Formulierungen im Gesetzestext sein.

Gesetz bietet Raum für Interpretation

Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht die Verordnung von Cannabis-basierten Therapien und die Erstattung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Karin Maag erinnerte sich an massive Einwände von Politikern, auch in ihrer Fraktion, aber letztendlich wurde eine „vertretbare Lösung“ gefunden und das Gesetz einstimmig im Bundestag beschlossen. Ziel soll es sein, Patienten den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. Vom DAK-Vertreter Parow hagelte es Kritik: „Um die Theorie in die Praxis umzusetzen, ist das Gesetz zu lückenhaft und eine Konkretisierung zwingend notwendig.“  Im Gesetz wurde ausdrücklich darauf verzichtet, Indikationen für den Einsatz von Cannabis zu nennen. Den Krankenkassen fehle die Einschränkung auf bestimmte Personenkreise, das macht eine Entscheidung schwierig. Auch sonst seien die Formulierungen vage gehalten. Laut Gesetzestext kommt eine Therapie mit Cannabis infrage, wenn

  • eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt,
  • der Patient keine und nur unzumutbare therapeutische Alternativen hat und
  • eine „nicht ganz entfernt“ liegende Aussicht auf Verbesserung besteht.

Darüber, wie man diese Kriterien zu verstehen hat, sind sich Kassen und Verordner bzw. deren Patienten offensichtlich uneinig, was zu vielen Ablehnungen führt. Was bedeutet „schwerwiegend“? Per Definition: lebensbedrohlich oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigend. Aus dem Auditorium meldete sich ein Schmerzmediziner zu Wort und berichtete von einer Patientin, deren Antrag abgelehnt worden ist mit der Begründung, ihre Erkrankung sei nicht schwerwiegend, weil sie noch arbeitsfähig sei.

Verwirrung gibt es auch in puncto Therapiealternativen: Maag betonte, dass der Patient keinesfalls austherapiert sein muss, um Cannabis verordnet zu bekommen. Doch was bedeutet es dann, keine weiteren Therapieoptionen zu haben? Die Krankenkassen wünschen sich hier ausdrücklich klare Handlungsleitlinien, auf die sie sich berufen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird wohl aber erst nach Ablauf der ersten fünf Jahre Cannabis-Gesetz, basierend auf der nicht-interventionellen Begleiterhebung, über das weitere Vorgehen entscheiden. Für Parow viel zu spät: „Wir sprechen hier nicht von Peanuts“. 2017 gab die DAK etwas mehr als eine Millionen Euro für Cannabis-Therapien aus. 2019 erwartet man bereits Therapiekosten von 10 Millionen Euro – „Und das ohne Evidenz!“

„Evidenzbasierte Medizin in der Krise“

Mit dem Gesetz wurde in Deutschland ein unüblicher Weg beschritten: Ohne qualitativ hochwertige klinische Studien abzuwarten, die die Wirksamkeit und Sicherheit beweisen und zur Zulassung in bestimmten Indikationen führen, kann Cannabis als Medizin verordnet werden. Für Professor Winfried Hardinghaus von der Charité Berlin ist die fehlende Evidenz jedoch nicht ganz so gravierend. Der Palliativmediziner ist der Politik dankbar, dass es diese Therapieoption gibt: „Ich finde es gut, dass der Gesetzgeber es den Ärzten überlässt, in welchen Indikationen sie Cannabis-basierte Arzneimittel einsetzen.“ Zur Behandlung von Übelkeit/Erbrechen und Gewichtsverlust bei schwerkranken Patienten möchte er mittlerweile nicht mehr auf Cannabis verzichten. „Fünf von zehn Patienten profitieren von der Therapie.“ Für Cannabis spreche zudem die gute Verträglichkeit im Vergleich zu vielen klassischen Arzneimitteln. Bisher habe Hardinghaus erst eine gravierende Nebenwirkung beobachtet: Schizophrenie. „Aber das lag eher an der Begleitmedikation.“ Den Grund dafür, dass einige Kollegen Cannabis-basierte Arzneimittel von vornherein nicht verordnen möchten, vermutet er weniger in der unbefriedigenden Evidenz, sondern vielmehr in dem abschreckenden bürokratischen Aufwand. Der Antrag auf Genehmigung erfordert Zeit. Folgt dann die Ablehnung, kann sich der Dialog mit der Krankenkasse weiter hinziehen.

Zu Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Menschenrecht in Hamburg, kommen viele Patienten, deren Anträge abgelehnt wurden. „Es herrscht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.“ Die MDK-Gutachten, die zur Ablehnung der Kostenübernahme bewegen, seien teilweise Dreizeiler mit der Begründung „Evidenz nicht ausreichend“. Tolmein wunderte sich: „Wo soll die Evidenz angesichts der Geschichte von Cannabis auch herkommen?“ Und stellte gleich im Anschluss die Frage in den Raum: „Soll Evidenz das einzige Kriterium sein?“ Im Einzelfall könne Cannabis eine sinnvolle Therapieoption sein.

Wie sollte der Antrag aussehen?

DAK-Vertreter Parow gab zu Bedenken, dass im Fall Cannabis häufig der Patient der Treiber ist und nicht der Verordner. Die Anträge müssen gut begründet sein, damit die Krankenkasse von der Notwendigkeit der Therapie überzeugt wird. Doch viele Anträge genügen schlichtweg nicht den Anforderungen, so Parow. Genaue Vorgaben gibt es allerdings auch nicht. Im Optimalfall sind alle Fragen bereits mit der Antragsstellung beantwortet:

  • Befindet sich der Patient in einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?
  • Um welchen Wirkstoff, um welches Präparat und um welche Indikation geht es?
  • Was ist das Therapieziel?
  • Wie schwer ist die Erkrankung?
  • Welche Begleiterkrankungen bestehen?
  • Wie sieht die aktuelle Therapie, wie die bisherige Therapie aus?
  • Womit wurden Therapieerfolge erzielt?
  • Hat man nach Alternativen gesucht?
  • Was spricht gegen andere Optionen?

„Ein Medikationsplan wäre schon wünschenswert“, regt Parow an. Nicht zuletzt sollte auch begründet werden, warum und in welcher Form eine positive Aussicht auf Erfolg besteht.

Eine Garantie für die Kostenübernahme besteht dennoch nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen wünschen sich die Möglichkeit der Befristung von Genehmigungen und eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Verordnung. Vielleicht wären sie bei der Erstverordnung dann auch nicht ganz so streng.



Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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13 Kommentare

Cannabis zum starken Analgetikum - KK weigert sich

von Sabina am 03.02.2020 um 18:14 Uhr

Hatte für einige Monate von der Krankenkasse CBD zu einem starken Analgetikum bekommen. Endlich hatte ich wieder eine erträgliche Lebensqualität. Dann - von jetzt auf gleich - Weigerung der Krankenkasse. Nun bekomme ich Palexia, und die Krankenkasse hat Sativex dazu abgelehnt. Ich hänge nun wegen der starken Nebenwirkungen von Palexia jeden Tag in einer heftigen Depression. Hatte in der vorletzten Woche ein bischen CBD-Öl (in der Apotheke hergestellt) und war 2 1/2 Tage wieder "normal" und positiv. Wegen der starken neuropatischen + Arthroseschmerzen (gesamte Wirbelsäule und Gelenke) breche ich ohne adäquates Schmerzmittel bedrohlich zusammen. Lag schon über 6 Stunden hilflos ohne auch nur einen Notarzt antelefonieren zu können. Zwischendurch schon selbst Cannabisblüten besorgt. Zusammen mit CBD & dem Palexia - ootimal!
Nun hänge ich in der 2. Woche - nur mit Palexia - wieder in der Depression, völlig gestresst und unter Starkstrom. Lebensqualität futsch. Bin kaum in der Lage soziale Kontakte, z.B. auch zu Enkelkindern zu pflegen. Bin echt verzweifelt. Kann mir nun auch CBD + Cannabisblüten nicht mehr selbst finanzieren. Schmertherapeut und Apotheke verstehen die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse ebensowenig Zumal ich damit über die Monate der Einnahme endlich wieder sichtbar! Lebensqualität + Schmerzerträglichkeit hatte. Ich kann nur hoffen, dass der Eilantrag nun von der Krankenkasse positiv entschieden wird.

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Rezept für Cannabis

von Wolfgang Heuer am 18.01.2020 um 13:40 Uhr

Guten Tag,
Seit fast 20 Jahren leide ich an Panikattacken und schweren depressiven Schüben, die in immer kürzeren Abständen auftreten, seit 2002 bin ich deshalb arbeitsunfähig berentet. Sind diese Schübe für mich nicht mehr zu ertragen, lasse ich mir wegen suizidgedanken sofort eine Überweisung in eine psychosomatische Klinik ausstellen. Der letzte 6 wöchige Besuch endete am 8. Oktober 2019. bereits 4 Wochen später hätte ich mich schon wieder einweisen lassen können. Im Augenblick nehme ich wieder regelmäßig Diazepam 10. ich weiß daß es abhängig macht, weshalb ich tageweise auf das Medikament verzichte. Täglich nehme ich morgens und abends noch venlafaxin. Ich habe keinerlei Kontakte mehr. Ich lebe mit meinem Hund und bin außer zu den Zeiten an denen ich mit ihm spazieren gehe. Wenn meine Kinder oder Enkelkinder in unser Haus kommen, begrüße ich Sie kurz und verabschiede mich wieder in mein Zimmer. Viele verordnete antidepressiva habe ich ausprobiert. Die geringsten Nebenwirkungen hat für mich venlafaxin, wobei ich von der Wirksamkeit sehr wenig bis gar nicht mehr überzeugt bin. Am 23.3. habe ich einen Termin bei einem Neurologen und Psychologen. Ich werde mich danach erkundigen ob es eine Alternative ohne große Nebenwirkungen zu Cannabis seiner Meinung nach gibt.
Das 2. Problem ist starke Arthrose in beiden Schultergelenken. Gegen die Schmerzen habe ich 2 verschiedene Medikamente ausprobiert. Bei Tilidin und bei Ibuprofen müßte ich mich übergeben. Vor 2 Jahren wurde eine magenbypass Operation erfolgreich durchgeführt. Ich habe zwar sehr viel Gewicht verloren, nur leider ist mein Restmagen sehr empfindlich.
Kann ich vor dem Termin am 23.3.2020 irgend etwas tun. Was die Gewährung einer kassenärztlichen Genehmigung für Cannabis bewirkt.
Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank

Wolfgang Heuer

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Cannabis auf rezept

von Rene Hille am 21.09.2019 um 14:48 Uhr

Ich leide seit 40 jahren an Neurodermitis und das ist noch nicht alles und als schmerzpatient haben sie mich 2 jshre lang auf fentanyl gesetzt aber mehr wie entzugs erscheinungen hats mir nix gebracht oder bei chronischer Schlafstörungen gaben sie mir diazepam totaler scheiß erstens machts abhängig und gierig.äber das was mir hilft ...cannabis keine Schmerzen keine Schlafstörungen und vor allem hilft es mir bei der Neurodermitis soviel dazu bin echt am überlegen ob ich das gerichtlich einleiten werde

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cannabistherapie

von M.G. am 11.09.2019 um 19:31 Uhr

Das Referenzurteil wird kommen.

Derzeit klagen wir auch gegen die Krankenkasse, die einstweilige Verfügung dafür haben wir schonmal bekommen, sodass meine Verlobte zumindest während der verfahrensdauer schon Linderung hat.

:)
Weiter kämpfen

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Verordnung von canabis

von Schippmann bernd am 09.08.2019 um 17:39 Uhr

Jahrtausende ist in Deutschland niemand gestorben ,obwohl er kein Canabis zu sich genommen hat .
Es ist und bleibt eine seelisch Abhängig machende Rauschdroge .
Eine Genussmittel wie Alkohol Zigaretten Koffein.
Schon immer gab es studien darüber ,das die Lernfähigkeit dadurch beeinträchtigt wird .
Ob Canabis nun weniger ,oder mehr schödlich ist als Alkohol oder andere Rauschmittel wie Cocain oder Heroin spielt hier keine Rolle .
Wer es nehmen möchte ,soll es gefälligst selbst bezahlen .
Es kann nicht sein ,das es in Deutschland (Neumünster)zu völlig überhöten produktionskosten erzeugt wird ,und dann von Steuerzahlern oder Krankenkassen -Versicherung -zahlenden finanziert wird .

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AW: Verordnung von canabis

von Jochen am 07.11.2019 um 1:23 Uhr

Dieser Kommentar stinkt vor Dummheit regelrecht zum Himmel. Informieren, dann reden. Diese Art der Rückwärtsgewandheit ist genau der Grund, warum dieses Land Stück für Stück vom Rest der Welt abgehängt wird. Nur nichts neues auszuprobieren, wo kämen wir da hin.

AW: Verordnung von canabis

von Bernd am 06.01.2020 um 5:27 Uhr

Warte noch eine Weile bis Du in die Situation kommst, dann, schwer. krank und verzweifelt suchst Du Linderung. Vielleicht ist Cannabis dann eine Option.

Cannabis als Medizin

von Dennis am 19.07.2019 um 8:17 Uhr

Hallo, ich kämpfe seit 2 Jahren mit meiner Krankenkasse für eine Kostenübernahme meiner Cannabis Therapie.

Wir sollten uns vielleicht immer wieder mal zusammen tun um unwillige Krankenkassen davon zu überzeugen das Ärzte die sein sollten die über die Medikamentevergabe am Patienten entscheiden, nicht deren Mdk Schergen.

Ein Disslike auf dem Beitrag meiner Krankenkasse würde schon reichen Danke

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Cannabis als Medizin

von Dennis am 19.07.2019 um 8:19 Uhr

Canabis Ablehnung der Krankenkasse weil noch arbeitfsfähig

von Pixelshaker am 07.06.2019 um 17:52 Uhr

Was für ein Humbug-
Ich schmerzpatient seit 25 Jahren- therapiere mich mit illegal erworbenem canabis - seit 25 jahren -Morbus bechterew
Nur dadurch kann ich einem einigermaßen regelmäßigem Arbeitsleben nachgehen- mein Arbeitgeber freut sich;)...
Heute erstes Rezept-privat-b.d. Apotheke eingelöst 5 gr. 122€ mehr denn doppelt so teuer wie a.d. " freien Markt "- aber ok - jetzt legal und Med.rein. Danke liebe Apotheke welche mir das besorgt hat!
Meine 20Jahre andauernde stammquelle ist verstorben:(
Werde mit meinem Doc Antrag bei der KK stellen auf Übernahme der Kosten. Brauche nicht viel ca. 12gr/Monat- wenn Ablehnung wünsche ich meiner KK jetzt schon mal fröhliches Krankengeld zahlen.
Würde natürlich trotzdem klagen.

Evidenz erreicht die KK durch den Einzelfall!

Und, hätt ich Tabletten anstatt canabis 25 Jahre zu mir genommen um ohne bzw erträglicheren Schmerz leben zu können - Lebensqualität -
wär ich nicht mehr unter den lebenden Herzinfarkt Schlaganfall Nierenschaden - oder hätte was am Kopf- Ibu empathievermögen -
So aber geht es mir entsprechend meist gut - DANKE wirkungsvolles canabis thc cbd und all ihr natürlichen Terpene.
Unsere Bundesregierung hängt nicht nur im medizinischen stark hinterher.

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AW: Canabis Ablehnung der Krankenkasse weil

von Marie am 28.11.2019 um 0:28 Uhr

Cannabis sollte auf jeden Fall von der Krankenkasse finanziert werden, denn wovon sollte das ein normaler Mensch bezahlen? Dieses Zeug ist das einzige, was gegen rasende Kopfschmerzen hilft, wenn sich meine Metastase im Kopf meldet und sie meldet sich oft! Alle anderen Medis tun gar nichts oder schädigen nur noch mehr!

Canabis bei Ms und wie Ärzte damit umgehen.

von Django am 04.06.2019 um 8:14 Uhr

Hallo,
Januar 2017 wurde bei mir Ppms festgestellt. Diese muss ich schon seit Jahren gehabt haben. Nun, nach Erfolgloser Volon A Therapie, Erfolglos da ich trotz Therapie eine neue Läsion Hwk 3 bekommen habe, habe ich mich dazu entschlossen, eine Schmerzklinik aufzusuchen mit dem Ziel, mit dem dortigen Arzt über eine Canabis Verordnung zu reden damit ich wenigstens mit den schmerzen klar kommen kann. Da ich durch alle Tabletten oft Magenschmerzen bekomme wollte ich nun nicht mehr noch eine Schmerztablette meinem Körper zumuten.
Dieser verschrieb mir erst Sativex welches ich nach 4 Tagen Anwendung absetzte da unverträglich. Das selbige mit Canemes. Canabisblüten verschreibt er nicht da er Angst vor Regressansprüche seitens der Krankenkasse hat, was immer das auch heißen mag.
Da Canabisblüten aber, geraucht, bei mir einen positiven Effekt haben bin ich nun gezwungen mir dieses auf dem "freien Markt" zu beschaffen.
So wird man also heutzutage vom Staat in die Kriminalität gezwungen. Heutzutage ist es anscheinend wichtiger die Pharmakonzerne zu unterstützen als die Patienten. Dieses tolle Gesetz bringt in meinen Augen rein garnichts.
Wie soll ich mich den sonst in diesem Falle verhalten? Um Vorschläge seitens Regierung würde ich mich sehr freuen.

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AW: Canabis bei Ms und wie Ärzte damit

von pixelshaker am 07.06.2019 um 18:06 Uhr

moin-
Stimme voll zu. Kaum erträglich was unsere Regierung an Gesetzen verzapft.
Wenn ein privatrezept vom Doc ausgestellt wird kann er nicht in regress genommen werden. Dann aber auch teuer - 5gr. Ca. 122€ feinste canabisblüte Med.rein. z.b. Sorte bedrocan.
Leider sind viele ältere doktoren auf keinem guten informationsstand zur wirkung und den Möglichkeiten von thc cbd und terpenen.
Mein Doc hat mich auch ungläubig angeguckt wo ich ihm das Rezept entlockte - das wäre doch den Krebspatienten vorbehalten. Was für ein kokolores. Alles Gute

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