Homöopathie, Selektivverträge, Bonusprogramme

Kassenaufsicht kritisiert Profitstreben der Krankenkassen

Berlin - 09.04.2018, 17:45 Uhr

Das Bundesversicherungsamt spricht sich dafür aus, Satzungsleistungen nur noch mit Evidenz zuzulassen und ermahnt die Kassen, mehr an ihren Versorgungsauftrag zu denken. (Foto: Imago)

Das Bundesversicherungsamt spricht sich dafür aus, Satzungsleistungen nur noch mit Evidenz zuzulassen und ermahnt die Kassen, mehr an ihren Versorgungsauftrag zu denken. (Foto: Imago)


Die Aufsichtsbehörde der bundesweit agierenden Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt, hat sich für eine grundlegende Reform der sogenannten „Satzungsleistungen“ der Krankenkassen ausgesprochen. Unter anderem fordert die Behörde, dass Kassen nur noch Leistungen erstatten dürfen, für die es eine wissenschaftliche Evidenz gibt. Das BVA ermahnt die Kassen zudem, mehr Körperschaft öffentlichen Rechts und weniger profitgesteuertes Unternehmen zu sein.

Um den Wettbewerb untereinander zu intensivieren, dürfen die Krankenkassen ihren Versicherten seit einigen Jahren sogenannte „Satzungsleistungen“ anbieten – das sind Leistungen, die nicht Teil des gesamten GKV-Leistungskataloges sind und aufgrund „unternehmerischer“ Entscheidungen innerhalb der Krankenkassen freiwillig erstattet werden. So dürfen die Kassen beispielsweise OTC-Medikamente, osteopathische Behandlungen oder auch Homöopathie erstatten. Im Jahr 2016 gaben die Kassen insgesamt mehr als 340 Millionen Euro dafür aus – also etwa 4,76 Euro pro Versicherten. An den Gesamtausgaben haben die Satzungsleistungen einen Anteil von rund 0,16 Prozent.

Vor wenigen Tagen hat das Bundesversicherungsamt, das mit der Aufsicht der bundesweit agierenden Krankenkassen (also zum Beispiel Barmer und TK) betraut ist, einen „Sonderbericht zum Wettbewerb in der GKV“ veröffentlicht. Zur Erklärung: Insbesondere die TK und die Barmer sind sehr aktiv bei der Erstattung von homöopathischen Leistungen. TK- und Barmer-Versicherte können auf Basis von Verträgen zwischen ihrer Kasse und den Ärzten mehrere homöopathische Therapien und Behandlungen bei Medizinern wahrnehmen.

BVA: Eigentlich wollen die Kassen das gar nicht

In seinem Bericht bezweifelt das BVA allerdings, dass es außer den wettbewerblichen Gründen noch andere Gründe für die Erstattung solcher Leistungen gebe. So heißt es in dem 160-Seiten-Papier unter anderem: „Viele Krankenkassenvertreter berichteten, dass sie zusätzliche Leistungen wie Osteopathie oder Homöopathie aufgrund des Drucks im Wettbewerb anbieten, obwohl sie selbst diesen Leistungsangeboten eher kritisch gegenüber stehen.“ Und weiter: „Die Einführung erfolgt selbst dann, wenn die Krankenkasse inhaltlich skeptisch zu einzelnen Leistungen wie z.B. Osteopathie und Homöopathie steht, da der Wettbewerbsdruck und die Nachfragen der Versicherten zu stark sind.“

Das BVA geht sogar davon aus, dass sich das Angebot solcher Leistungen negativ auf andere – wichtige – Therapien und Behandlungen auswirke. Denn: „So bieten die Krankenkassen etwa keine Zusatzleistungen im Bereich der Rehabilitation an. Dafür schaffen sie aber gezielt Angebote, deren medizinische Wirksamkeit nicht sicher nachgewiesen oder Regelleistungen kaum überlegen ist“, heißt es in dem Bericht. Die Behörde hinterfragt daher das gesamte System der Satzungsleistungen. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob diese „nicht besser in Gänze beziehungsweise zumindest teilweise aus dem Gesetz gestrichen werden sollten.“ Und: Herausragende Vorteile für die GKV-Versicherten seien nicht erkennbar.

BVA: Homöopathie-Erstattung abschaffen

Um diesen Kurs umzusetzen, macht die Behörde dem neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen konkreten Vorschlag: Die Zulassung von Satzungsleistungen solle mit einem Evidenz-Nachweis verknüpft werden. Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Das Bundesversicherungsamt schlägt vor, im Gesetz präzise Vorgaben für die Leistungen zu machen, die als Zusatzleistung in den Satzungen der Krankenkassen angeboten werden dürfen und diese Möglichkeit auf evidenzbasierte Leistungen zu beschränken.“

Doch damit nicht genug. Das BVA geht auch mit den sogenannten „Wahltarifen“ und „Bonusprogrammen“ der Kassen hart ins Gericht. Diese Maßnahmen dienten ebenalls nur dazu, junge, gesunde Versicherte an die Kassen zu binden und hätten keine qualitativen Vorteile für die Versicherten. Und auch die zwischen Kassen und Ärzten abgeschlossenen Selektivverträge sieht das BVA kritisch. Oftmals stehe in Frage, ob die Selektivverträge – zum Beispiel die Hausarztverträge – wirtschaftlich seien. Schließlich könnten die  Mediziner dem Hausärzteverband zufolge schon im nächsten Jahr 1,5 Milliarden Euro mit den Verträgen kassieren.

Insgesamt scheint das Bundesversicherungsamt also nicht überzeugt zu sein von der Vertragspolitik der Kassen: Viel Marketing, wenig Versorgungsverbesserung. Und so hat die Behörde eine wichtige Nachricht an die Kassen: „In einzelnen Fällen vergessen sie, dass sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Beachtung bestehender gesetzlicher Beschränkungen nicht zugunsten maximaler Kostenersparnis und damit Wettbewerbsvorteilen vernachlässigen dürfen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Kassenaufsicht kritisiert Profitstreben der Krankenkassen

Zu viel Marketing, zu viel Chichi

Lauterbach prüft Streichung der Satzungsleistung

Homöopathie nicht mehr auf Kassenkosten?

Homöopathie: Diskussion auf Twitter entfacht Debatte um Kostenübernahme erneut

Nicht nachgewiesen wirksam, aber gewünscht

Einige Kassen-Aufsichtsbehörden vermissen rechtliche Grundlage für Verträge

Dienstleistungshonorare unter Beschuss

6 Kommentare

Hauptsache es hilft.

von Nils am 10.04.2018 um 14:47 Uhr

Ich denke, dass da eher die Großen Pharmakonzerne mit dem Amt „zusammenarbeiten“.

Ich finde, so lange es hilft, ist Homöopathie genauso hilfreich wie die Schulmedizin.
Und in der Vergangenheit wurden oft Dinge verteufelt, weil sie wissenschaftlich noch nicht belegt waren.
Dinge und Sachverhalte die ich nicht erklären kann sind nicht gleich Teufelswerk.

Dieses Papier ist wahrscheinlich ebenfalls aus der Profitgier eines Anderen entstanden. Warum sonst sollte sich ein Amt damit befassen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Hauptsache es hilft

von sinister am 11.04.2018 um 23:46 Uhr

Es hilft ja eben nicht! Und bevor man wie die Homöopathen versucht, etwas zu erklären was man angeblich nicht nachweisen kann, sollte man erstmal dessen Wirksamkeit belegen. Und je genauer man hinschaut, desto mehr erkennt man, dass die sogenannte "Alternativmedizin" lediglich Placebowirkung hat - sonst wäre es schließlich richtige Medizin, wenn's wirken würde.

AW: Hauptsache es hilft

von Stefan am 09.05.2018 um 16:00 Uhr

Ich finde es auch sehr gut, dass man der Alternativmedizin auch eine Chance gibt und nicht immer auf die Schulmedizin zurückgreifen muss. Die klassischen Pharmaka bringe so oft mehr Schaden als Heilung...die Nebenwirkungsliste geht über eine halbe Seite oder mehr. Zum Glück gibt es da auch die Homöopathie, die einen als ganzes betrachtet und auch die Ursachen sucht und nicht nur lokal ein Problem behandelt und den Rest außer Acht lässt, wie es normalerweise die Schulmedizin ja macht. Zwecks Studien: Oh ja, es gibt auch Studien, die die Wirkung der Homöopathie bestätigen und (jetzt aber mit etwas mehr Betonung) über den einfachen Placeboeffekt liegen. Wer da genaue Studien habe will kann sich ja auch auf den blog von homoeopathie-verstehen.at genauer informieren....da gibt es auch Verlinkungen zu den genauen Studien. Ich könnte hier einige erwähnen aber besser selber durchlesen und sich überzeugen, dass die Homöopathie mehr als nur Placeboeffekt ist.

Zurück zur Verantwortung

von Reinhard Rodiger am 10.04.2018 um 11:37 Uhr

Das ist eine erstklassige Vorlage , um die Debatte zur Rückkehr der Kassen zur eigentlichen Verantwortung zu befeuern.Es ist nicht die Aufgabe der Kassen , sich als besonders rücksichtslose Kapitalisten darzustellen.
Wo bleibt die Analyse der Auswirkungen der häufig berichteten Verzögerungstaktiken? Etwa bei ALS .Jede Genehmigungsverzögerung ist bares Geld.Auch die Codierungspraktiken für den Risikostrukturausgleich oder DMP-Programme sind aus dem Fokus geraten.Gleiches gilt für die eigentliche Marktmacht.

Besonders auffällig ist,dass das BVA nicht berücksichtigt,dass die regionalen AOK en zusammen gesichtet werden müssen.Das ergibt rd 40% Marktanteil mit entsprechender Marktmacht.Das ist klare Dominanz, wie die Rabattverträge ausweisen.Diese Macht wird mit dem Argument geduldet, dass Dominanz nicht gegeben ist.Dies wird mit der unterschiedlichen regionalen Verteilung begründet.Ausserdem sind es dann nicht mehr 112 lassen, sondern ca. 10 weniger.Auch die Monopolkommission bemerkt keine Marktbeherrschung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Regelleistungen - Satzungsleistungen

von Hermann Eiken am 09.04.2018 um 23:41 Uhr

Es macht sich für die Krankenkassen bezahlt und für die versicherten Patienten ohnehin, wenn über Satzungsleistungen seit einigen Jahren zum Beispiel Phytotherapie, bestimmte Naturheilverfahren, präventive Behandlungen und auch sinnvolle homöopathische Behandlungen teilweise wieder erstattet werden. Besonders die phytotherapeutischen Medikamente sind seit 2004 ohne ersichtlichen Grund aus der Regelleistung vor allem für Erwachsene entfernt worden. In vielen Fällen sind diese Therapeutika den Regelleistungsmedikamenten sogar im besseren Wirkprofil und den geringeren Nebenwirkungen überlegen. Damals hat man mit einer Heckenschnittmaßnahme einfach ohne pharmakologische Gründe nichtverschreibungspflichtige Substanzen und pflanzliche Therapeutika aus den Regelleistungen entfernt. Das war und ist ein großer Fehler. Wir müßten eigentlich froh sein, dass da ein Umdenken stattfindet, und viele Krankenkassen Phytotherapie teilweise über Satzungsleistungen wieder übernehmen. Eigentlich gehören sinnvolle apothekenpflichtige Medikamente wie auch vor allem die Phytotherapie wieder in die Regelleistungen, denn viele Patienten würden sich gern damit behandeln lassen. Sie können sie aber in vielen Fällen sich nicht leisten. Dass auch viele Ärzte gerne mit diesen Mitteln arbeiten, sieht man an den grünen und blauen Privatrezepten, die die Patienten aber selber bezahlen müssen. Auf jeden Fall ist NICHT alles, was sinnvoll und notwendig ist, in den Regelleistungen enthalten. Für die Apotheken ist noch ein zweiter Aspekt, der durch die Herausnahme von apothekenpflichtigen AM aus den Regelleistungen, entstanden ist, von enormer Bedeutung. Diese Medikamente sind seit 2004 Medikamente 2. Klasse geworden, was ihrer Bewertung enorm geschadet hat. Seither stehen viele von ihnen nur noch als ungeprüfte Nahrungsergänzungsmittel zur Verfügung, weil nur noch wenige Firmen auf diesem Gebiet Forschung betreiben und somit wenig Evidenzbasierung entsteht. Eine stärkere Abgrenzung zwischen evidenzbasierten sinnvoll dosierten zugelassenen apothekenpflichtigen Medikamenten und diskussionswürdigen Nahrungsergänzungsmitteln würde uns in den Apotheken auch viel berechtigte Medienkritik ersparen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Die Kassenaufsicht verstehe ich nicht

von Hummelmann am 09.04.2018 um 19:50 Uhr

Bisher habe ich immer gehört: "Alles, was notwendig ist, wird bezahlt". Wenn das so ist, sollte es ja gar keine evidenzbasierte Therapien mehr geben, die als Satzungsleistung in Frage kommen. Denn alles andere wäre dann ja per se und automatisch unnötig.

Oder ist das Statement der Kassenaufsicht etwa ein Eingeständnis durch die Hintertüre, dass unter dem Sparzwang längst auch wichtige und notwendige Therapien nicht mehr bezahlt werden? Und was GENAU spricht eigentlich dagegen, dass eine Krankenkasse angesichts voller Bankkonten lieber dem Versicherten Geld für Therapien erstattet, die er sonst aus eigener Tasche bezahlen würde, bevor sie an die Banken erhebliche Strafzinsen für Milliarden-Guthaben bezahlen? Was ist besser? Versicherungsbeiträge für Strafzinsen ausgeben oder für Osteopathie? Was macht die Kranken eher gesund? Abwendung oder Zuwendung?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.