Änderungen bei Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Ibuprofen+Coffein-Kombi nimmt weitere Hürde

Berlin - 05.04.2018, 15:30 Uhr

Die Thomapyrin Familie bekommt Zuwachs. (Foto: Uwe Steinert / Imago)

Die Thomapyrin Familie bekommt Zuwachs. (Foto: Uwe Steinert / Imago)


Das Angebot von OTC-Arzneimitteln, die unter dem Dach der Marke Thomapyrin vertrieben werden, wird größer. Der Startschuss für die neue Wirkstoff-Kombination Ibuprofen+Coffein rückt näher. Die Bundesministerien für Gesundheit und für Landwirtschaft  haben jetzt einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die jüngsten Empfehlungen der Sachverständigenausschüsse für Verschreibungspflicht sowie für Apothekenpflicht umsetzt.

Die Bundesministerien für Gesundheit und für Landwirtschaft  haben einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) vorgelegt.

Unter anderem ist vorgesehen, dass die Wirkstoffkombination aus Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis bis 400 mg) und Coffein (in maximaler Einzeldosis bis 100 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Dazu wird die Position „Ibuprofen“ in der Anlage 1 der AMVV entsprechend ergänzt. Bislang gibt es in Deutschland ein solches Präparat nicht auf dem Markt. Doch die Hersteller stehen bereits in den Startlöchern. So drängt es Sanofi mit seinem neuen Produkt Thomapyrin® Tension Duo – einer Fixkombination aus Ibuprofen 400 mg und Coffein 100 mg – in die Apotheken.

Dagegen soll der Wirkstoff Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahre erstmals der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Betroffen ist davon ein Präparat: Sedaplus ist derzeit rezeptfrei in der Apotheke zu haben. Insgesamt sollen 24 Positionen neu in die Anlage 1 der AMVV eingefügt werden.

Und was verlässt die Apotheke?

Überdies sollen über eine Änderung der AMVerkRV einige registrierte traditionelle pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Entsprechende Präparate – so es sie überhaupt gibt – sind also künftig freiverkäuflich verfügbar.

Dabei handelt es sich um Arzneimittel mit folgenden Stoffen:

  • Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.
  • Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.
  • Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.  

Einen Überblick über einige Fertigarzneimittel finden Sie hier.  

Zudem ist vorgesehen, Tierarzneimittel zur Anwendung bei Bienen aus der Apothekenpflicht zu entlassen – und zwar solche, die Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent enthalten. Durch die Änderung der Position „Thymol zur Anwendung bei Bienen“ werden zudem Tierarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen, die neben Thymol auch Eucalyptusöl, Campher und Menthol enthalten. 

 Auch bei Heilwässern ändert sich was: Der die Apothekenpflicht begründende Grenzwert für enthaltenes Arsen wird abgesenkt.

Die betroffenen Verbände können den Verordnungsentwurf nun kommentieren. Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss der Bundesrat zustimmen. Einen Termin für den Durchgang in der Länderkammer gibt es bislang nicht.



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1 Kommentar

Ibu - Mißbrauch

von Nachdenker am 05.04.2018 um 19:56 Uhr

Ich fasse es nicht! Da haben wir Millionen Abhängige von Ibuprofen, die Experten warnen vor dem Dauergebrauch, das Institut für Mikroökologie beschreibt eindrücklich im Webinar den Schaden von NSAR an der Darmschleimhaut und diese usägliche Fixkombi Ibu/Coffein wird verschreibungsfrei?
Die Werbung für Analgetica wird gut platziert - kurz vor der Tagesschau, vor den Heute -Nachrichten. Die Botschaft an die Patienten: wirf Dir ne Pille rein, ist alles ganz harmlos, wirkt fix und Dir geht es gut....Nein, es ist nicht harmlos - es ist hepatotoxisch und führt zur Abhängigkeit. Es geht NUR ums Geld, NICHT um den Patienten - wie immer!

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