Rabattverträge

Pantoprazol: Präparatewechsel für AOK-Patienten

Stuttgart - 29.03.2018, 14:15 Uhr

Pantoprazol von Aurobindo war in der letzten Tranche Rabattartikel, jetzt hat es ausgedient. ( Foto: imago ( Uwe Steinert).

Pantoprazol von Aurobindo war in der letzten Tranche Rabattartikel, jetzt hat es ausgedient. ( Foto: imago ( Uwe Steinert).


Am 1. April startet die 19. Tranche der AOK-Rabattverträge. Sie umfasst 119 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Einige Patienten werden sich mal wieder an einen neuen Anbieter gewöhnen müssen, so zum Beispiel bei Pantoprazol. Bei anderen Wirkstoffen hingegen, wie Metamizol, bleibt alles beim Alten. 

Die 19. Runde der Rabattverträge der AOK umfasst 119 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die in 122 Fachlosen vergeben wurden. Sie startet ab kommenden Sonntag. 27 Lose dabei gingen an mehrere Vertragspartner, darunter viele Antibiotika. Laut AOK geht es um ein Umsatzvolumen von 2,1 Milliarden Euro. Zu den besonders umsatzstarken Wirkstoffen der Ausschreibung gehören Pantoprazol und Metamizol. Beim Analgetikum bleibt auch alles beim Alten: Die Bietergemeinschaft Sanofi/ Zentiva bekam den Zuschlag, Novaminsulfon Lichtenstein bleibt also Rabattartikel. Beim Protonenpumpenblocker hingegen gibt es mal wieder Erklärungsbedarf. Wurden die Patienten in den letzten beiden Jahren von Aurobindo, Pensa und TAD versorgt, gibt es nun die Produkte von Aristo und Puren und – je nach Bundesland – Basics oder Heumann.

Vorsicht ist bei Carbamazepin geboten. Während in den meisten Regionen Aristo exklusiver Partner bleibt, hat bei der AOK Plus sowie bei den AOKen in Hessen, Bremen / Bremerhaven, Niedersachsen und Sachsen Anhalt Neuraxpharm den Zuschlag erhalten. Praktische Relevanz hat das allerdings nur bei den unretardierten Formen. Retardiertes Carbamazepin ist vom Austausch ausgeschlossen. 

Neue Partner auch bei Ropinirol 

Beim Parkinsonmittel Ropinirol gibt es auch Wechsel, allerdings nicht bei allen Vertragspartnern. So bleiben bei den Filmtabletten Aliud und Neurax Vertragspartner. Neu dazu kommt die BG Heumann / Heunet, die Teva Ratiopharm ablöst. Beim retardierten Ropinirol können alle Patienten, die auf Heumann eingestellt sind, ihr gewohntes Präparat ohne Kreuzchen und Sonderziffern behalten. Neu an Bord sind bei dieser Darreichungsform Neuraxpharm und TAD. Bei letzterem kommt die zusätzliche Schwierigkeit dazu, dass das Präparat nicht wie der Wirkstoff heißt, sondern unter dem Handelsnamen Ralnea® vermarktet wird. 

Premiere für einige Wirkstoffe 

Ganz neu in dieser Runde sind beispielweise Rabattverträge für das HIV-Mittel Abacavir plus Lamivudin (BG Teva / Ratiopharm), Alendronsäure plus Colecalciferol (BG Teva / Ratiopharm), Olmesartan mit und ohne Hydrochlorothiazid (BG Puren  / Aurobindo bzw. TAD) sowie Palonosetron (Accord Healthcare). Auch bei diesne bislang nicht rabattierten Wirkstoffen können sich patienten also auf Wechsel einstellen müssen. Erstmalig besteht auch ein Rabattvertrag für Sildenafil. Der Zuschlag für den PDE5-Hemmer zu Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie ging an die BG Heumann / Heunet. Für den Einsatz bei erektiler Dysfunktion ist Sildenafil keine Kassenleistung. 

Eine Übersicht über alle Zuschläge finden der AOK Sie hier. 

Der große Gewinner dieser 19. Ausschreibungsrunde ist offenbar Aliud Pharma. Das teilte die Stada-Tochter mit Sitz dem baden-württembergischen Laichingen  mit.  Man habe hat sowohl als Einzelbieter als auch in Bietergemeinschaften die meisten Zuschläge aller teilnehmenden Hersteller erhalten. Diese Rabattverträge lösen den Tender XV. Die Laufzeit beträgt wie üblich zwei Jahre, also bis 31. März 2020.

Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Zudem gelten ab diesen Datum neue Festpreise. Das bedeutet nicht nur  mehr Zuzahlungen für die Patienten, sondern auch Lagerwertverluste für Apotheken. Zu den betroffenen Arzneimitteln gehören zum Beispiel Präparate mit den Wirkstoffen Buprenorphin, Fentanyl und Morphin sowie das Biologikum Infliximab. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Pharmazeutisches Unwort: Rabattverträge

von Heiko Barz am 30.03.2018 um 12:21 Uhr

Ich bin mal gespannt, in wie weit die KKassen ihren Gebührenzahlern diese wiedermal über uns umfangreich ausgeschütteten Informationen ihrer Finanzpolitik zur Kenntnis bringen.
Nur, je weniger Patienten die wahren Hintergründe ihrer Kassen erfahren, desto mehr müssen wieder die zwangsweise Rezeptgebühr kassierenden Inkassoeintreiber ( besser unter der Bezeichnung Apotheker bekannt ) unbezahlt die Rabatt-Finanzaufklärung leisten, die die KKassen den Beitragszahlern verpflichtet wären, in ihren Gazetten zu erklären.
Bei jeder Änderung der sogenannten Rabattverträge bei den Gebietslosen ( was für einen abartige Wortfindung!!) müssten die KKasen verpflichtet werden, in einer besonderen Veröffentlichung ihre Mitglieder schriftlich und umfangreich zu informieren. Da reicht es eben nicht, eine unscheinbare Notiz in der Gazette zu platzieren.
Wenn Ausschreibungen von Arzneimitteln wie eine Art Lotterie zu verstehen sind, was bedeuten dann Lose=Gebietslose anderes als ein wie auch immer geartetes Glücksspiel mit nur einem Ziel, die Billigkeit. Vielleicht aber sollte Irgendjemand wiedermal das Gewicht auf Herstellung und AMTS legen, als nur das $ Zeichen im Auge zu haben.
Seit 2004 gibt es nun diese patientenverunsichernden Rabattmaßnahmen und trotz unendlicher nervenaufreibender Aufklärungsarbeit, ist es mir nie gelungen, allen Patienten die individuelle Unsicherheit zu nehmen.
Allein die abartige Inkassoverpflichtung der Rezeptanteile zeigt überdeutlich, wie unfähig unsere Verbände Jahrzehnte übergreifend sind, sich dieser unwürdigen, unbezahlten und berufsfremden Tätigkeit zu widersetzen.
Da schreien Alle nach "Digitalisierung" und es wird nicht einmal zu Diskussion gestellt, eine Abbuchung der Rezepzanteile vom Patientenkonto durch die KKassen zu ermöglichen. Das wäre doch nach heutigem Computer-Standart überhaupt kein Problem!
Wo verstecken sich dabei jetzt die Digitalisierungs-Nerds der KKasen?
Na ja, die braucht es eben nicht, das lassen sie schön mal die akademischen Inkassobetriebe machen. Ist ja viel bequemer und außerdem erspart man sich zu erklärende und bohrende Fragen.

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