Neue Festbeträge ab 1. April

Patienten müssen in der Apotheke mehr zuzahlen

Berlin - 28.03.2018, 12:20 Uhr

Bis zu 10 Euro Zuzahlung können pro Arzneimittel in der Apotheke fällig werden. (Foto: pix4U / stock.adobe.com)                                      

Bis zu 10 Euro Zuzahlung können pro Arzneimittel in der Apotheke fällig werden. (Foto: pix4U / stock.adobe.com)                                      


Ab 1. April gelten neue Festbeträge. So wird beispielsweise erstmals ein Festbetrag für Infliximab festgesetzt. Das bedeutet nicht nur Lagerwertverluste für Apotheken, sondern auch mehr Zuzahlungen für die Patienten. Denn für Arzneimittel, die bisher zuzahlungsbefreit waren, können nun zwischen fünf und zehn Euro anfallen. Für die Apotheke heißt das: Es gibt Erklärungsbedarf.

„Das letzte Mal hat es aber nichts gekostet.“ Auf diesen Satz können sich Apotheken ab 1. April wieder einstellen. Grund ist das Absenken von Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.

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Keine Entspannung bei den Zuzahlungen

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem Opioide mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch Substanzen wie Prednisolon oder Clopidogrel gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab ein Festbetrag festgelegt. 

Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), kritisiert die Jahr für Jahr sinkenden Erstattungshöchstgrenzen und erklärt: „Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können. Deshalb werden die Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssen im schlechtesten Fall vom Markt genommen werden und stehen der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung“.

Auch neue Rabattverträge treten in Kraft

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Pantoprazol und Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern.

Wann ist ein Artikel zuzahlungsbefreit? 

Wenn der Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, kann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden. 

Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal Aponet unter www.aponet.de zu finden.


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Die Zuzahlungsberatung derzeit wichtiger als Arzneimittelberatung!

von Heiko Barz am 29.03.2018 um 12:56 Uhr

In der heute widerlich wichtigen "digitalen" Welt gäbe es nichts Einfacheres für die KKassen als die Beitragszahler für ihre Arzneimittel-Zuzahlungen durch Abbuchungen zu belasten. Es ist schon dramatisch, dass unsere Verbände noch niemals in der Lage waren, dieses unhaltbare System sauber zu lösen, damit nicht Unzeit verwendet werden muß, immer wieder die gleichen unnötigen Fragen der Patienten beantworten zu müssen.
Im Auge des Beitragszahlers sind wir, und sollen es jedes nötigen Digitalisierungsprozesses entgegen auch bleiben: die brutalen Geldgeier der Nation.

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Aber so was von sonnenklar

von Bernd Jas am 28.03.2018 um 13:16 Uhr

Und ich sach noch am Sonntach:
"Jeden Tag stehe ich da und versuche zu erklären warum nun das Medikament auf einmal wieder mit Zuzahlung belegt ist. Wenn jemand (als Patient) uns der Willkür verdächtigt, kann ich es Ihm noch nicht einmal übel nehmen. Selbst hier ein gewisses Maß an Transparenz zu schaffen, wäre viel zu kompliziert und aufwändig. Ein Schelm wer ....."
Man, man, man Herr Müller,....da passt ja mal wieder der Satz: Lächle es könnte schlimmer kommen. Ich lächelte und ..... es blieb mir im Halse (der mit dem Riesen Kragen) stecken.
Irgend wann ist Schlußßß!

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ist wieder klar

von Karl Friedrich Müller am 28.03.2018 um 12:27 Uhr

es reicht nicht, dass wir mal wieder zwangsenteignet werden,
wir dürfen mal wieder Arbeitszeit, Arbeitskraft verschwenden, um Maßnahmen der Politik und Krankenkassen dem Publikum zu erklären. Umsonst.
Dafür sind wir nicht da, Erklärt das den Leuten selbst

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