Retax-Quickie

Welche Angaben auf dem Rezept kann die Apotheke heilen?

Stuttgart - 23.03.2018, 15:45 Uhr

Es fehlt etwas oder eine Angabe ist falsch? In vielen Fällen kann die Apotheke heilen. (Foto: Kohlhammer;  taddle / stock.adobe.com; Montage: jh / DAZonline)

Es fehlt etwas oder eine Angabe ist falsch? In vielen Fällen kann die Apotheke heilen. (Foto: Kohlhammer;  taddle / stock.adobe.com; Montage: jh / DAZonline)


Was darf konkret geändert oder ergänzt werden?

Für ein rosa Rezept (Muster 16) betrifft das konkret, dass folgende Angaben bei Bedarf geheilt werden dürfen:

Im Rezeptkopf (gilt bundesweit nur bei Ersatzkassen, nur Name und Geburtsdatum dürfen generell ergänzt werden, ansonsten sind regionale Verträge zu beachten): Name, Geburtsdatum, Anschrift, LANR, Versicherten-Nr. Betriebsstätten-Nummer (BSNR), Kassen-IK, Krankenkasse, Status

Im Verordnungsfeld: Bezeichnung des Fertigarzneimittels beziehungsweise des Wirkstoffs, Wirkstärke, Darreichungsform; nicht korrigiert werden darf die Menge

Bei Rezepturen außerdem: Zusammensetzung nach Art und Menge und die Gebrauchsanweisung

Datum der Rezeptausstellung (bei T-Rezepten verboten)

Im Arztstempel: Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Anschrift der Praxis, der Klinik oder der verschreibenden Person sowie die Telefonnummer.

Betäubungsmittel- und T-Rezepte

Bei Betäubungsmittelrezepten können bis auf die Arztunterschrift alle Angaben geheilt werden, also auch die Menge des verordneten Arzneimittels. Hier ist es allerdings wichtig, dass die Apotheke die Korrekturen und Ergänzungen auf Teil I und II des Rezepts ergänzt und der Arzt dies auf Teil I tut. 

Bei T-Rezepten dürfen keine Änderungen ohne Rücksprache mit dem Arzt vorgenommen werden, auch nicht in einem dringenden Fall. Das Ausstellungsdatum muss zwingend vom Arzt eingetragen werden.

DAP-Arbeitshilfen

Das DeutscheApothekenPortal stellt auf seiner Internetseite Arbeitshilfen zur Verfügung, die eine Übersicht über die Heilungsmöglichkeiten geben.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Das DeutscheApothekenPortal informiert über Heilungsmöglichkeiten und Co.

Durch die Untiefen der Rezeptbelieferung

Berufsgenossenschaften retaxieren bei fehlenden Unfalldaten

Noch zeitgemäß?

Wie das DAP die Apotheken bei der Verhinderung und beim Klären von Retaxierungen unterstützt

Hilfe zur Selbsthilfe

Die Retax-Einigung – eine Übersicht

Was ist zu beachten?

DAZ-Fresh-Up – Was Apotheker wissen müssen

Entlassrezepte – was bei den Krankenhausverordnungen wichtig ist

Retax-Einigung

Was gilt?

Neue Rezept-Formalien in der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Zwischen Systemversagen und Pragmatismus

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.