Wirkstoffbestimmungen

Gutachter bemängeln Analysen im Zyto-Prozess

Essen - 23.03.2018, 09:15 Uhr

Am Donnerstag ging es beim Bottroper Zyto-Prozess um die die Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Landeszentrum Gesundheit NRW.(Foto: hfd / DAZ.online)

Am Donnerstag ging es beim Bottroper Zyto-Prozess um die die Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Landeszentrum Gesundheit NRW.(Foto: hfd / DAZ.online)


Jeder zweite Fehler schwerwiegend?

Auf bitte von Hidding schätzte K., dass es sich bei gut jedem zweiten Fehler um einen schwerwiegenden handele – insgesamt wiesen die Unstimmigkeiten „ein bisschen auf fehlende Lenkung“ und mangelnde Schulungen hin, erklärte die Chemikerin, die zum ersten Mal als Sachverständige aussagte. „Wenn keine Qualitätskontrolle stattfindet, ist das eine gefährliche Sache. Die ganze Datenlage ist da in Frage gestellt.“ K. musste jedoch einräumen, dass sie sich erst vergangene Woche die 24 Aktenordner vorgenommen hatte und gestern ihren Bericht fertiggestellt habe, der nicht abschließend die Lage beurteilen könne. Ein Nebenklagevertreter sagte, er hätte grundlegende Bedenken an den Analysen erwartet, nicht kleine Fehler.

Bei der Befragung durch die Verteidiger griff Hidding ein – „bevor ich gleich echt sauer werde“, sagte er und bemängelte, dass das Gericht nicht darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass Unterlagen fehlten. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte der zweite von der Verteidigung geladene Sachverständige Blume nicht aussagen. Er erklärte nur kurz, dass er zunächst überrascht über den Analyseansatz des PEI gewesen sei, ihn später jedoch als sinnvoll erkannte. Allerdings müssten Arzneibuch-Methoden zum Einsatz an zubereiteten Arzneimitteln verifiziert werden, erklärte er.

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Anschließend konnte der Biochemiker Siegfried G., der bis Januar 2017 das PEI-Fachgebiet Immunchemie geleitet hat, viele Vorwürfe entkräften: Fehlende Unterlagen wie SOPs oder Angaben zu den Geräten seien alle vorhanden, aber nicht angefordert worden. Einige von der Laborleiterin bemängelte Stellen in den Unterlagen, bei denen Angaben geschwärzt seien, stellten sich als lediglich nachträglich deutlicher geschrieben heraus. An einer Stelle fehlte bei einer Fehlerkorrektur das Kürzel des Bearbeiters, was K. kritisiert hatte. „Ein Kürzel wäre schöner gewesen“, erklärte der ehemalige PEI-Mitarbeiter – doch dieser formale Fehler sei am Ende irrelevant wie auch die Angabe der Chargenbezeichnungen der eingesetzten Kochsalzbeutel.

„Ich habe den Eindruck, dass das eigentlich keine Fehler sind, die die Qualität unserer Messergebnisse in Frage stellen“, sagte er zu weiteren genannten Mängeln. Auch seien die Proben kontinuierlich überwacht worden – und das Institut habe hochqualifizierte Mitarbeiter mit einem intensiven Schulungsprogramm. Auf Frage eines Nebenklageanwalts zur Aussage der bislang für Bottrop zuständigen Amtsapothekerin Hannelore L., es habe keine Methoden gegeben, um Zyto-Zubereitungen zu überprüfen, bestritt der Sachverständige dies: Die hierfür relevante Proteinbestimmungsmethode gebe es schon seit 20 oder 30 Jahren.

Hidding musste trotz fehlender Befragung der Sachverständigen des Paul-Ehrlich-Instituts die Verhandlung auf den nächsten Termin nach Ostern vertagen. Er gab noch bekannt, dass ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten Peter S. in Auftrag gegeben sei, da die Verteidigung eine Hirnverletzung und die Möglichkeit unbewusster Fehlhandlungen vor Gericht thematisiert hatte.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

„bevor ich gleich echt sauer werde“

von Thomas Brackmann am 23.03.2018 um 12:47 Uhr

Sinnfälliger als am gestrigen Verhandlungstag kann nicht deutlich werden, wie notwendig QM, auch für ein deutsches Gericht, ist. Aber hier scheiden sich offensichtlich die Geister.
Das Gericht hat nun einmal seinem Amtsermittlungsgrundsatz nachzukommen, und anscheinend ist hierbei auch QM-Absicherung von Nöten. Rügt das Gericht stattdessen vielmehr eine fehlende Nachfrage der Verteidigung, so weckt das bei dem Beobachter eher den Verdacht, dass für den Tatbestand ermittelt würde.
Der Sachverständige Prof. Blume hat in seiner informellen Befragung klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass die Lieferung der Rohdaten durch den vom Gericht mit der Begutachtung beauftragten ehemaligen Mitarbeiter des Paul-Ehrlich-Instituts unvollständig war.
Sich also darauf zurückzuziehen, man hätte gefragt werden können, ist sowohl vom Gericht, wie vom Sachverständigen zu kurz gesprungen.
Als der Sachverständige Siegfried G. von der Verteidigung befragt wurde, ob er als Inspektor im Zulassungsverfahren von Arzneimitteln unvollständige Unterlagen der Industrie nicht beanstandet hätte, fiel er dadurch auf, dass er sich erst am Kopf kratzte und dann die Frage bejahte. Er hat, glaube ich, der pharmazeutischen Sache einen Bärendienst erwiesen. Eine Berichterstattung auch darüber vermisse ich.

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