Neue deutsche Asthma-Leitlinie

Cortison ist erste und letzte Wahl

Stuttgart - 03.04.2018, 15:00 Uhr

Keine Angst vor Cortison – das gilt zumindest solange der Wirkstoff inhaliert wird. (Foto: Orawan / stock.adobe.com)

Keine Angst vor Cortison – das gilt zumindest solange der Wirkstoff inhaliert wird. (Foto: Orawan / stock.adobe.com)


Asthma-Kontrolle und Schweregrade

Ziel der Therapie ist die Erhaltung der Asthma-Kontrolle, mit so wenig und niedrig dosierten Wirkstoffen wie möglich. Sie soll also regelmäßig überprüft werden. Die Einschätzung der Asthmakontrolle stützt sich auf die Beschwerden des Patienten:

Grad der Asthma-Kontrolle nach LeitlinieKontrolliertes Asthma bei Erwachsenen Teilweise kontrolliertes Asthma bei ErwachsenenUnkontrolliertes Asthma bei Erwachsenen
 ein bis zwei Kriterien erfülltMindestens drei Kriterien erfüllt
Symptome tagsübermaximal zweimal pro Wocheüber zweimal pro Woche
Symptome nachts keinejedes Symptom
Bedarfsmedikationmaximal zweimal pro Wocheüber zweimal pro Woche
Aktivitätseinschränkungkeinejede Einschränkung
FEV1normalvermindert
Exazerbationkeinemindestens einmal pro Jahrin der aktuellen Woche

Weil der Schweregrad der Erkrankung sich nach dem Therapie-Ansprechen richtet, kann er nicht bei Erstdiagnose bestimmt werden. Der Schweregrad ist somit eine variable Größe. Bei einem Patienten mit schwerem Asthma und guter Asthma-Kontrolle unter intensiver Therapie kann zum Beispiel scheinbar ein niedriger Asthma-Schweregrad vorliegen.

Asthma-SchweregradCharakteristika nach Leitlinie
LeichtGute Asthmakontrolle unter Medikation der Stufen eins oder zwei erreichbar
MittelgradigGute Asthmakontrolle unter Medikation der Stufen drei oder vier erreichbar
SchwerNicht gut kontrolliertes Asthma unter hoch-dosierter ICS-LABA-Therapie, oder Verlust der Asthma-Konrolle bei Reduktionsversuch; Therapie-Stufe fünf ist notwendig

Die Therapie soll immer wieder neu evaluiert werden. Wird initial keine ausreichende Krankheitskontrolle erreicht (zum Beispiel innerhalb eines Monats), sollten sowohl die Behandlung als auch die Therapieadhärenz überprüft und auch die Diagnose überdacht werden.

Auch die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma mit dem Stand vom 01.07.2011 wird derzeit überarbeitet, sie war bis zum 31.12.2014 gültig.

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Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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