Datenschutz

Lieber keine Arzneimittelvorbestellung über WhatsApp

Berlin - 20.03.2018, 14:00 Uhr

WhatsApp-Vorbestellung in der Apotheke: bequem aber rechtlich riskant. (Foto: DAZ.online)

WhatsApp-Vorbestellung in der Apotheke: bequem aber rechtlich riskant. (Foto: DAZ.online)


Beim ApothekenRechtTag anlässlich der Interpharm in Berlin hat Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner aus Freiburg dringend davon abgeraten, Arzneimittelvorbestellungen von Kunden und Patienten über den Messaging-Dienst WhatsApp abzuwickeln.

Immer häufiger bieten Apotheken an, Vorbestellungen von Arzneimitteln über den kostenlosen Instant-Messaging-Dienst WhatsApp entgegenzunehmen. Hiermit können die Patienten sicherstellen, dass die ihnen verschriebenen Arzneimittel auch tatsächlich vorrätig sind, wenn sie diese in der Apotheke abholen. Für die Nutzung des Services bekommen sie online eine Handynummer angezeigt, über die sie ein oder mehrere Medikamente entweder per Text oder Foto von einem Rezept oder einer Arzneimittelverpackung  direkt bestellen können. Sie erhalten dann eine Reservierungsbestätigung zusammen mit der Information, ab wann das Arzneimittel zur Abholung bereit liegt. 

Patientenwunsch zieht nicht als Argument

Bei diesem Vorgang werden jedoch sensible Gesundheitsdaten, die eigentlich nur für den Apotheker bestimmt sind, automatisch auch an den US-amerikanischen Anbieter des Dienstes übermittelt, betonte Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner am vergangenen Freitag beim ApothekenRechtTag. Und die USA gelten als „unsicheres Drittland“. Daraus ergäben sich datenschutz- und strafrechtlich relevante Fragen.

Der Datenschutz-Experte verwies darauf, dass der Apotheker mit der Einrichtung des Vorbestellwegs via WhatsApp unmittelbar verantwortlich für die Erhebung und weitere Verarbeitung der betroffenen Daten werde. Damit müsse er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherstellen, inklusive der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. 

EU-Datenschutzgrundverordnung spielt eine Rolle

Ob die Arzneimittelvorbestellung tatsächlich vom Patienten ausgehe, sei dabei unerheblich. Der Apotheker werde hierdurch nicht aus der Verantwortlichkeit entlassen. Entscheidend sei vielmehr, dass der Weg, über WhatsApp vorzubestellen, überhaupt eröffnet werde. Mit Blick auf die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung erklärte Kalkbrenner: „Nach neuem Recht ist von WhatsApp-Bestellungen noch mehr abzuraten als nach altem Recht“. Aus seiner Sicht ist es bemerkenswert, dass die WhatsApp-Verwendung von Apotheken bislang noch nicht vor Gericht gelandet ist und noch kein Bußgeld verhängt wurde.

Kalkbrenner und sein Kollege Dr. Morton Douglas haben sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Arzneimittel & Recht ausführlich mit den rechtlichen Unwägbarkeiten des WhatsApp-Bestellvorgangs auseinandergesetzt. Während einige Apotheken eine Art Datenschutzerklärung vorhielten, in der zumindest auf rechtliche Unwägbarkeiten beim Einsatz eines US-amerikanischen Unternehmens hingewiesen werde, heißt es dort, böten andere den Service gänzlich ohne weitere Vorkehrung neben ihren sonstigen Bestellkanälen an.

Beides halten die Juristen sowohl aus datenschutzrechtlicher als auch aus strafrechtlicher Sicht für ungenügend. Die Messaging-App könne nach aktueller Rechtsprechung selbst im privaten Bereich rechtlich nicht bedenkenlos eingesetzt werden. Vielmehr müssten die Versender in die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten explizit einwilligen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Bevormundung

von Steffen Rentz am 21.03.2018 um 8:03 Uhr

Ich kann die Einschätzung des Anwalts so nicht teilen. Facebook (WhatsApp Mutterkonzern) erhält bei Nutzung von WhatsApp Metadaten (Telefonnummer, Inhalt des Telefonbichs, Anmeldezeitpunkt, ggf. IP-Adresse). Den Inhalt der Chats ist jedoch verschlüsselt und kann von Facebook oder Dritten nicht gelesen werden. Nur die Apotheke und der Kunde können untereinander den Inhalt lesen.

Und dass der Patientenwunsch nicht zählen soll, kann ja eventuell rein rechtlich zutreffend sein (das weiß ich nicht), wirft jedoch ein bezeichnendes Licht auf Politiker. Patienten sind keine unmündigen Kinder und selbst verantwortlich für ihr Leben. Ich (Patient, kein Apotheker) verbitte mir jedenfalls bevormundendes Verhalten von Polikern ... oder Anwälten.

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