Datenschutz

Lieber keine Arzneimittelvorbestellung über WhatsApp

Berlin - 20.03.2018, 14:00 Uhr

WhatsApp-Vorbestellung in der Apotheke: bequem aber rechtlich riskant. (Foto: DAZ.online)

WhatsApp-Vorbestellung in der Apotheke: bequem aber rechtlich riskant. (Foto: DAZ.online)


EU-Datenschutzgrundverordnung spielt eine Rolle

Ob die Arzneimittelvorbestellung tatsächlich vom Patienten ausgehe, sei dabei unerheblich. Der Apotheker werde hierdurch nicht aus der Verantwortlichkeit entlassen. Entscheidend sei vielmehr, dass der Weg, über WhatsApp vorzubestellen, überhaupt eröffnet werde. Mit Blick auf die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung erklärte Kalkbrenner: „Nach neuem Recht ist von WhatsApp-Bestellungen noch mehr abzuraten als nach altem Recht“. Aus seiner Sicht ist es bemerkenswert, dass die WhatsApp-Verwendung von Apotheken bislang noch nicht vor Gericht gelandet ist und noch kein Bußgeld verhängt wurde.

Kalkbrenner und sein Kollege Dr. Morton Douglas haben sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Arzneimittel & Recht ausführlich mit den rechtlichen Unwägbarkeiten des WhatsApp-Bestellvorgangs auseinandergesetzt. Während einige Apotheken eine Art Datenschutzerklärung vorhielten, in der zumindest auf rechtliche Unwägbarkeiten beim Einsatz eines US-amerikanischen Unternehmens hingewiesen werde, heißt es dort, böten andere den Service gänzlich ohne weitere Vorkehrung neben ihren sonstigen Bestellkanälen an.

Beides halten die Juristen sowohl aus datenschutzrechtlicher als auch aus strafrechtlicher Sicht für ungenügend. Die Messaging-App könne nach aktueller Rechtsprechung selbst im privaten Bereich rechtlich nicht bedenkenlos eingesetzt werden. Vielmehr müssten die Versender in die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten explizit einwilligen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Bevormundung

von Steffen Rentz am 21.03.2018 um 8:03 Uhr

Ich kann die Einschätzung des Anwalts so nicht teilen. Facebook (WhatsApp Mutterkonzern) erhält bei Nutzung von WhatsApp Metadaten (Telefonnummer, Inhalt des Telefonbichs, Anmeldezeitpunkt, ggf. IP-Adresse). Den Inhalt der Chats ist jedoch verschlüsselt und kann von Facebook oder Dritten nicht gelesen werden. Nur die Apotheke und der Kunde können untereinander den Inhalt lesen.

Und dass der Patientenwunsch nicht zählen soll, kann ja eventuell rein rechtlich zutreffend sein (das weiß ich nicht), wirft jedoch ein bezeichnendes Licht auf Politiker. Patienten sind keine unmündigen Kinder und selbst verantwortlich für ihr Leben. Ich (Patient, kein Apotheker) verbitte mir jedenfalls bevormundendes Verhalten von Polikern ... oder Anwälten.

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