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BAH zu NAhrungsergänzungsmitteln
Ein Flickenteppich von Höchstmengen und viel hilft nicht viel
Berlin - 14.03.2018, 16:45 Uhr

Viele, viele bunte Nahrungsergänzungsmittel. Und jeder EU-Staat hat andere Höchstgrenzen. (Foto: fotomek / stock.adobe.com)
BfR definiert neue Höchstgrenzen
In Deutschland kümmert sich das BfR um „Höchstgrenzen“ bei Nahrungsergänzungsmitteln. Bereits 2004 nahm es sich dieses Themas an. Es agierte hier vor allem sehr sicherheitsorientiert. Diese Empfehlungen erfuhren jüngst, im Januar 2018, ein Face-lift.
Die neuen BfR-Höchstmengen bei NEM

BfR-Höchstmengenempfehlungen (Teil 1)
Nahrungsergänzungsmittel: Welche, wann und für wen?

BfR-Höchstmengenempfehlungen (Teil 2)
Nahrungsergänzungsmittel: Welche, wann und für wen? (2)
Auch wenn die Rede davon war, diese BfR-Grenzwerte in eine nationale Verordnung zu gießen – bislang passiert ist es nicht. Somit vermisst man auch in der in nationales Recht umgesetzten EU-RL 2002/46/EG, sprich der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV), Höchstgrenzen für dieselbigen Stoffe.
Die neuen BfR-Höchstmengen bei NEM

BfR-Höchstmengenempfehlungen Teil 3
Nahrungsergänzungsmittel: Welche, wann und für wen? (3)

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