Grippeimpfstoff-Streit

FDP-Politiker Ullmann will den G-BA reformieren

Berlin - 09.03.2018, 14:30 Uhr

Der FDP-Politiker Andrew Ullmann hat sich vorgenommen, den G-BA zukuftsfähig und patientenorientierter zu machen. (Foto: Imago)

Der FDP-Politiker Andrew Ullmann hat sich vorgenommen, den G-BA zukuftsfähig und patientenorientierter zu machen. (Foto: Imago)


Der Streit zwischen dem FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann und Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, geht in die nächste Runde: Ullmann machte den G-BA mitverantwortlich für die Grippewelle, woraufhin Hecken den FDP-Politiker in einem Schreiben über die Abläufe bei Grippeimpfstoff-Empfehlungen unterrichtete. Nun setzt Ullmann nach und holt zur Allgemeinkritik aus: Der G-BA müsse „zukunftsfähig“ und patientenorientierter werden.

Die Diskussion zwischen dem neu in den Bundestag eingezogenen FDP-Politiker und Mediziner Andrew Ullmann und dem Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, rund um die Grippewelle ebbt nicht ab. Nach wie vor ist Ullmann der Meinung, dass der G-BA eine Mitschuld daran trage, dass die Grippewelle derzeit einigermaßen heftig verläuft. Konkret kritisierte Ullmann Anfang März in einer Mitteilung den Umgang des G-BA mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu Grippeimpfstoffen.

Wörtlich erklärte Ullmann in dieser Mitteilung: „Es kann und darf nicht sein, dass der G-BA zunächst im November nicht auf die Empfehlungen des RKI hört und dann, wenn es schon fast zu spät ist, nicht in der Lage dazu ist, flexibel und unbürokratisch zu handeln. Fakt ist, dass die meisten Patientinnen und Patienten darauf vertrauen, dass die Pflichtleistungen der Krankenversicherungen einen guten Schutz bieten. Das ist im Fall des Dreifachimpfstoffs in diesem Jahr wieder einmal nicht so.“

Hintergrund von Ullmanns Aussage ist der Umgang des G-BA mit der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Grippeimpfung. Diese hatte auf ihrer Sitzung im November beschlossen, die Impfung gegen saisonale Influenza mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff zu empfehlen. Die Entscheidung des G-BA darüber steht allerdings noch aus. Zur Erklärung: Der G-BA muss die STIKO-Empfehlung erst beschließen, damit sie in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen und somit zur  Regelleistung wird. 

G-BA-Chef Hecken reagierte prompt und antwortete Ullmann. Man sei den Empfehlungen der beim RKI angesiedelten STIKO nicht nur in Bezug auf Grippe-Schutzimpfungen regelmäßig gefolgt und habe diese unter Berücksichtigung der Vorgaben im SGB V umgesetzt  – und zwar immer innerhalb der vorgegeben Beratungs- und Umsetzungsfrist. Der G-BA-Chef merkte auch an, dass es nicht das RKI sei, das die bisherige Impfempfehlung präzisiert habe, sondern die STIKO, und sich deren Empfehlung in die Zukunft richte. Somit sei zukünftig – also für die Saison 2018/2019 – der Vierfach-Impfstoff für die Immunisierung gegen Grippe zu verwenden. Außerdem werde die Empfehlung erst offiziell wirksam, wenn sie im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht werden. Darüber hinaus, so Hecken, sei es jetzt schon möglich, sich mit dem Vierfachimpfstoff impfen zu lassen – die Kostenübernahme müssten die Patienten allerdings selbst mit ihrer jeweiligen Krankenkasse klären.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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