Keine Bestechung

Strafverfahren gegen Apothekerin und Charité-Arzt eingestellt

Berlin - 07.03.2018, 14:30 Uhr

Für ihre Geschenke an die Charité bekommt eine Apothekerin nun ein Geldauflage. (Foto: Stefan Welz / stock.adobe.com)

Für ihre Geschenke an die Charité bekommt eine Apothekerin nun ein Geldauflage. (Foto: Stefan Welz / stock.adobe.com)


Mitte Februar hatte vor dem Landgericht Berlin ein Strafverfahren gegen einen früheren bei der Charité angestellten Oberarzt und eine Apothekerin begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zunächst besonders schwere Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen – nach der Beweisaufnahme sah sie dies jedoch anders. Nun ist das Verfahren gegen beide Angeklagten gegen 10.000 Euro Geldauflage eingestellt worden.

Seit 13. Februar mussten sich vor dem Landgericht Berlin eine Apothekerin und ein früher an der onkologischen Fachambulanz der Charité angestellter Oberarzt verantworten. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft besonders schwere Bestechlichkeit und Bestechung in 14 Fällen zur Last gelegt. Dabei ging es um einen Zeitraum in den Jahren 2009 bis 2012. Die Apothekerin hatte mit der Ambulanz eng zusammen gearbeitet und ein Notfalldepot mit Fertigarzneimitteln, die bei Krebstherapien zur Anwendungen kommen, bereitgestellt. Zudem sorgte sie dafür, dass die Ambulanz technisch besser ausgestattet wurde: Sie überließ ihr über den Arzt elektronische Geräte im Gesamtwert von knapp 30.000 Euro; darunter Drucker, PCs, Laptops, Scanner, Faxgeräte. Die Anklage war von einem Umsatzvolumen von mutmaßlich zugewiesenen Rezepten von mindesten 3,1 Millionen Euro ausgegangen.

Schon an den ersten beiden Prozesstagen verdeutlichten die beiden Angeklagten, dass sie überzeugt waren, alles habe seine Richtigkeit. Es habe sich seitens der Apotheke um Geschenke gehandelt, die in keinem Zusammenhang zu dem sehr viel früher eingerichteten Notfalldepot gestanden hätten. Der Arzt betonte, dass er sich keinesfalls persönlich bereichert habe. Er räumte allerdings auch ein, damals etwas „naiv“ gewesen zu sein. Heute würde er nicht mehr so handeln.

Zwischen Korruption und Klimapflege

Obgleich sich angestellte Klinikärzte nicht erst wegen Bestechung und Bestechlichkeit strafbar machen können, seit 2016 der neue Paragraf zur Korruption im Gesundheitswesen ins Strafgesetzbuch eingefügt wurde, war das Bewusstsein bei den Gesundheitsberufen für ein mögliches Zuviel an Klimapflege bis vor wenigen Jahren nicht sehr ausgeprägt. Doch waren die schweren Vorwürfe der Anklage wirklich gerechtfertigt? 

Bereits die ersten Zeugenaussagen stützten die Einlassungen der Angeklagten. Im Lauf der weiteren Beweisaufnahme, bei der etwa der Steuerberater der Apothekerin und Charité-Krankenschwestern befragt wurden, änderte sich offensichtlich auch die Sicht der Staatsanwaltschaft auf die Dinge. Am heutigen Mittwoch wurde das Verfahren gegen die Apothekerin gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Das gleiche gilt mit Blick auf den Arzt, gegen den das Verfahren aber schon in der Woche zuvor eingestellt wurde.

Möglicherweise nur Vorteilsannahme

Nach § 153a StPO kann das Gericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten vorläufig einstellen und ihm Auflagen und Weisungen erteilen, die das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen – zum Beispiel einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen. Wird diese Auflage erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. So ist es nun auch hier geschehen, wie die Sprecherin des Landgerichts gegenüber DAZ.online bestätigte. Sobald das Geld, das in diesem Fall an die Staatskasse zu zahlen ist, eingegangen ist, wird einSchlusstrich gezogen.

Voraussetzung ist bei einer solchen Verfahrenseinstellung unter anderem, dass es sich um kein besonders schweres Delikt, sondern nur um ein Vergehen handelt. Bei einem besonders schweren Fall von Korruption, der hier angeklagt war, drohte eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Wäre die Staatsanwaltschaft bei dieser Annahme geblieben, wäre die Einstellung nicht möglich gewesen. Doch nach den verschiedenen Zeugenaussagen, sah die Staatsanwaltschaft offenbar nur noch eine mögliche Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung die auch mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Und so kamen Gericht, Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und ihre Mandanten letztlich überein, das Verfahren einzustellen. Das Gericht sah dies als „vernünftige Lösung“, wie der Rechtsanwalt der Apothekerin, Dr. Maximilian Warntjen gegenüber DAZ.online erklärte. Auch wenn es nicht angedeutet habe, wie es den Fall anderenfalls entschieden hätte. Der jetzige Beschluss ist zwar kein klassischer Freispruch, aber auch kein wirkliches Schuldeingeständnis. Für den Arzt geht es vor allem um seine berufliche Zukunft. Denn die beiden zuvor Angeklagten sind nun nicht verurteilt und gelten somit auch nicht als vorbestraft. Die 67-jährige Apothekerin hat ihre Apotheke zwar bereits vor zwei Jahren verkauft. Der 60-jährige Arzt wird aber noch für einige Jahre im Beruf stehen wollen. 

Anwalt Warntjen ist mit dem Ausgang zufrieden: „Meine Mandantin ist erleichtert, dass das Verfahren ein Ende gefunden hat und der Vorwurf der Bestechung fallengelassen wurde“. Das Gericht sei den Vorwürfen „sehr sorgfältig nachgegangen“ – dabei habe sich der Vorwurf der Bestechung als haltlos erwiesen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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