Keine Bestechung

Strafverfahren gegen Apothekerin und Charité-Arzt eingestellt

Berlin - 07.03.2018, 14:30 Uhr

Für ihre Geschenke an die Charité bekommt eine Apothekerin nun ein Geldauflage. (Foto: Stefan Welz / stock.adobe.com)

Für ihre Geschenke an die Charité bekommt eine Apothekerin nun ein Geldauflage. (Foto: Stefan Welz / stock.adobe.com)


Möglicherweise nur Vorteilsannahme

Nach § 153a StPO kann das Gericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten vorläufig einstellen und ihm Auflagen und Weisungen erteilen, die das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen – zum Beispiel einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen. Wird diese Auflage erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. So ist es nun auch hier geschehen, wie die Sprecherin des Landgerichts gegenüber DAZ.online bestätigte. Sobald das Geld, das in diesem Fall an die Staatskasse zu zahlen ist, eingegangen ist, wird einSchlusstrich gezogen.

Voraussetzung ist bei einer solchen Verfahrenseinstellung unter anderem, dass es sich um kein besonders schweres Delikt, sondern nur um ein Vergehen handelt. Bei einem besonders schweren Fall von Korruption, der hier angeklagt war, drohte eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Wäre die Staatsanwaltschaft bei dieser Annahme geblieben, wäre die Einstellung nicht möglich gewesen. Doch nach den verschiedenen Zeugenaussagen, sah die Staatsanwaltschaft offenbar nur noch eine mögliche Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung die auch mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Und so kamen Gericht, Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und ihre Mandanten letztlich überein, das Verfahren einzustellen. Das Gericht sah dies als „vernünftige Lösung“, wie der Rechtsanwalt der Apothekerin, Dr. Maximilian Warntjen gegenüber DAZ.online erklärte. Auch wenn es nicht angedeutet habe, wie es den Fall anderenfalls entschieden hätte. Der jetzige Beschluss ist zwar kein klassischer Freispruch, aber auch kein wirkliches Schuldeingeständnis. Für den Arzt geht es vor allem um seine berufliche Zukunft. Denn die beiden zuvor Angeklagten sind nun nicht verurteilt und gelten somit auch nicht als vorbestraft. Die 67-jährige Apothekerin hat ihre Apotheke zwar bereits vor zwei Jahren verkauft. Der 60-jährige Arzt wird aber noch für einige Jahre im Beruf stehen wollen. 

Anwalt Warntjen ist mit dem Ausgang zufrieden: „Meine Mandantin ist erleichtert, dass das Verfahren ein Ende gefunden hat und der Vorwurf der Bestechung fallengelassen wurde“. Das Gericht sei den Vorwürfen „sehr sorgfältig nachgegangen“ – dabei habe sich der Vorwurf der Bestechung als haltlos erwiesen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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