Keine Bestechung

Strafverfahren gegen Apothekerin und Charité-Arzt eingestellt

Berlin - 07.03.2018, 14:30 Uhr

Für ihre Geschenke an die Charité bekommt eine Apothekerin nun ein Geldauflage. (Foto: Stefan Welz / stock.adobe.com)

Für ihre Geschenke an die Charité bekommt eine Apothekerin nun ein Geldauflage. (Foto: Stefan Welz / stock.adobe.com)


Mitte Februar hatte vor dem Landgericht Berlin ein Strafverfahren gegen einen früheren bei der Charité angestellten Oberarzt und eine Apothekerin begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zunächst besonders schwere Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen – nach der Beweisaufnahme sah sie dies jedoch anders. Nun ist das Verfahren gegen beide Angeklagten gegen 10.000 Euro Geldauflage eingestellt worden.

Seit 13. Februar mussten sich vor dem Landgericht Berlin eine Apothekerin und ein früher an der onkologischen Fachambulanz der Charité angestellter Oberarzt verantworten. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft besonders schwere Bestechlichkeit und Bestechung in 14 Fällen zur Last gelegt. Dabei ging es um einen Zeitraum in den Jahren 2009 bis 2012. Die Apothekerin hatte mit der Ambulanz eng zusammen gearbeitet und ein Notfalldepot mit Fertigarzneimitteln, die bei Krebstherapien zur Anwendungen kommen, bereitgestellt. Zudem sorgte sie dafür, dass die Ambulanz technisch besser ausgestattet wurde: Sie überließ ihr über den Arzt elektronische Geräte im Gesamtwert von knapp 30.000 Euro; darunter Drucker, PCs, Laptops, Scanner, Faxgeräte. Die Anklage war von einem Umsatzvolumen von mutmaßlich zugewiesenen Rezepten von mindesten 3,1 Millionen Euro ausgegangen.

Schon an den ersten beiden Prozesstagen verdeutlichten die beiden Angeklagten, dass sie überzeugt waren, alles habe seine Richtigkeit. Es habe sich seitens der Apotheke um Geschenke gehandelt, die in keinem Zusammenhang zu dem sehr viel früher eingerichteten Notfalldepot gestanden hätten. Der Arzt betonte, dass er sich keinesfalls persönlich bereichert habe. Er räumte allerdings auch ein, damals etwas „naiv“ gewesen zu sein. Heute würde er nicht mehr so handeln.

Zwischen Korruption und Klimapflege

Obgleich sich angestellte Klinikärzte nicht erst wegen Bestechung und Bestechlichkeit strafbar machen können, seit 2016 der neue Paragraf zur Korruption im Gesundheitswesen ins Strafgesetzbuch eingefügt wurde, war das Bewusstsein bei den Gesundheitsberufen für ein mögliches Zuviel an Klimapflege bis vor wenigen Jahren nicht sehr ausgeprägt. Doch waren die schweren Vorwürfe der Anklage wirklich gerechtfertigt? 

Bereits die ersten Zeugenaussagen stützten die Einlassungen der Angeklagten. Im Lauf der weiteren Beweisaufnahme, bei der etwa der Steuerberater der Apothekerin und Charité-Krankenschwestern befragt wurden, änderte sich offensichtlich auch die Sicht der Staatsanwaltschaft auf die Dinge. Am heutigen Mittwoch wurde das Verfahren gegen die Apothekerin gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Das gleiche gilt mit Blick auf den Arzt, gegen den das Verfahren aber schon in der Woche zuvor eingestellt wurde.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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