Grippeimpfung

G-BA: FDP-Gesundheitsexperte Ullmann verkennt die Tatsachen

Stuttgart - 06.03.2018, 15:40 Uhr

Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, hat mit einem Brief auf die Vorwürfe des FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann reagiert. (Foto: Gregor Fischer/dpa)

Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, hat mit einem Brief auf die Vorwürfe des FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann reagiert. (Foto: Gregor Fischer/dpa)


Zeitplan für die Umsetzung der STIKO-Empfehlung

Mit Bezug auf die Aussage Ullmanns, die meisten Patienten vertrauten darauf, dass die Pflichtleistungen der Krankenversicherungen einen guten Schutz bieten und dies im Fall des Dreifachimpfstoffs in diesem Jahr wieder einmal nicht so sei, erläutert Hecken, dass die Vorhersage zu zirkulierenden Virus-Stämmen immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sei. Zudem könne sich die Schutzwirkung des Impfstoffs im Laufe einer  Grippesaison – unabhängig  vom verwendeten Drei- oder Vierfachimpfstoff  – verändern.

Zum Schluss weist der G-BA noch darauf hin, dass durchaus auch für Kassenpatienten die Möglichkeit besteht, sich mit dem Vierfachimpfstoff nachimpfen zu lassen – auch jetzt noch. Die Entscheidung zur Kostenübernahme liegt bei den Krankenkassen.

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„Im Lichte dieser Fakten erscheinen Ihre Aussagen fachlich wenig tragfähig.“ schließt der Hecken den Brief. Um eine weitere von falschen Fakten auf der Basis von Ullmanns Erklärung ausgehende Berichterstattung zu vermeiden, habe er  diesen Brief unter anderem den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages nachrichtlich zugeleitet.

Und wie sieht es mit der Umsetzung der Empfehlung aus? Derzeit läuft noch das Stellungnahmeverfahren – nach Verkürzung der Frist bis 15. März. Der ins Stellungnahmeverfahren gegebene Beschlussentwurf sieht eine Übernahme der STiKO-Empfehlung zum Vierfachimpfstoff vor. Der Beschluss ist – unter Berücksichtigung der für den 20. März 2018 geplanten mündlichen Anhörung im Unterausschuss Arzneimittel – für die Sitzung des G-BA am 5. April 2018 geplant. Wenn der Beschluss nicht durch das Bundesministerium für Gesundheit beanstandet wird, kann er innerhalb von zwei weiteren Monaten in Kraft treten. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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