BMG-Antwort auf FDP-Anfrage

Nutzung des Medikationsplans weitgehend unbekannt

Berlin - 26.02.2018, 13:05 Uhr

Wie häufig der Medikationsplan tatsächlich zum Einsatz kommt beziehungsweise aktualisiert wird, liegt größtenteils im Dunkeln. Unabhängig davon trauen die Liberalen der Apotheke beim Medikationsplan durchaus mehr zu als bisher vorgesehen. (Bild: Piereck / stock.adobe.com)

Wie häufig der Medikationsplan tatsächlich zum Einsatz kommt beziehungsweise aktualisiert wird, liegt größtenteils im Dunkeln. Unabhängig davon trauen die Liberalen der Apotheke beim Medikationsplan durchaus mehr zu als bisher vorgesehen. (Bild: Piereck / stock.adobe.com)


Aktualisierung in der Apotheke

Der Medikationsplan wird bisher ausschließlich von ärztlicher Seite und nicht von Apotheken erstellt. Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke jedoch den Medikationsplan zu aktualisieren, sollte dies erforderlich sein. Für diese apothekerliche Leistung wird jedoch keine gesonderte Vergütung gezahlt, weshalb das BMG keine Daten dazu hat, wie häufig in Apotheken aktualisiert wurde.  

Aus der Stellungnahme des gesundheitspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Professor Andrew Ullmann, zur Antwort des BMG geht hervor, dass die Liberalen der Apotheke eine größere Bedeutung zumessen, als dies bisher vorgesehen ist. „Wir wollen alle Leistungserbringer stärker in die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans einbinden und eine regelhafte Medikationsanalyse durch die Apotheken ermöglichen. Das setzt voraus, dass in einem Medikationsplan alle Arzneimittel erfasst sind, welche die Patientinnen und Patienten einnehmen“, schreibt der FDP-Gesundheitspolitiker. 

Patientenzentrierte Versorgung nicht zum Nulltarif

In ihrer Kleinen Anfrage wollte die FDP-Bundestagsfraktion zudem wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung Ärzte und Apotheker für ihre Leistungen rund um den Medikationsplan auch angemessen vergütet werden. Bezüglich der Regelung der Vergütung für die Ärzte antwortete das BMG, einverstanden zu sein.  

Die Frage nach der Sichtweise zur Vergütung der Apotheken, beantwortet Widmann-Mauz jedoch nur indirekt, indem sie auf die allgemeine Beratungspflicht hinweist: „…Hierfür wird keine gesonderte Vergütung bezahlt. Unabhängig davon besteht bereits nach § 20 der Apothekenbetriebsordnung eine Verpflichtung der Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten hinreichend über Arzneimittel zu informieren und zu beraten. Bei der Information und Beratung über Arzneimittel müssen insbesondere Aspekte der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden.“  

Für Professor Ullmann ist diese Antwort nicht ausreichend. Denn die Vergütung für Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollte sich seiner Meinung nach am Patientennutzen sowie dem Aufwand und Risiko für die Leistungserbringer orientieren. Aus Sicht der Liberalen trägt der Medikationsplan zur patientenzentrierten Versorgung bei, um vermeidbare Medikationsfehler zulasten des Patienten und der Solidargemeinschaft zu reduzieren.  

„Das ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu bekommen. Patientenzentrierte Versorgung geht mit leistungsgerechter Vergütung Hand in Hand“, kommentiert Ullmann. „Es ist mehr als gerecht, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker für ihre Tätigkeit entsprechend entlohnt werden. Bei richtiger Umsetzung des Medikationsplanes darf mindestens von Kosteneffizienz für die Solidargemeinschaft ausgegangen werden.“



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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