BfR-Höchstmengenempfehlungen Teil 3

Nahrungsergänzungsmittel: Welche, wann und für wen? (3)

Stuttgart - 26.02.2018, 14:20 Uhr

Eine ausgewogene Ernährung für Kinder: Spaghetti mit Ketchup und danach eine Multivitamin-Pille? (Foto: StefanieB. / stock.adobe.com)   

Eine ausgewogene Ernährung für Kinder: Spaghetti mit Ketchup und danach eine Multivitamin-Pille? (Foto: StefanieB. / stock.adobe.com)   


Zusätzlich zur Muttermilch: Vitamin K, Vitamin D und Fluorid

Zur Fluorid-Supplementation in den USA äußern sich die JAMA-Autoren nicht, wahrscheinlich weil sie stark vom jeweiligen Fluorid-Gehalt im Trinkwasser abhängt. Das Netzwerk „Gesund ins Leben“ empfiehlt für Deutschland hingegen, dass jeder Säugling zusätzlich zur Muttermilch oder Säuglingsnahrung Vitamin K, Vitamin D und Fluorid erhalten sollte. In Deutschland beträgt der Fluorid-Gehalt im Trinkwasser meist weniger als 0,3 mg/l. Deshalb sollen gemeinsam mit der Vitamin-D-Gabe täglich 0,25 mg Fluorid zur Kariesprophylaxe gegeben werden. Enthält das Trinkwasser mehr als 0,7 mg Fluorid, sollen keine Fluoridsupplemente gegeben werden. Die orale Fluorid-Gabe, soll so lange fortgesetzt werden, bis Kinder (im Alter von vier Jahren) fluoriderte Zahnpasta zuverlässig ausspucken können. Das ist die Sicht der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde empfiehlt hingegen, ab dem Durchbruch des 1. Milchzahns statt der oralen Supplementation die Anwendung fluoridierter Kinderzahnpasta.    

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Generell sollten maximal 0,1 mg/kg KG Fluorid zugeführt werden (alle Quellen: Wasser, Zahnpasta, Nahrung, NEM). Grundsätzlich empfehlen die neuen Empfehlungen des BfR (ab 15 Jahren), von der Einnahme Fluorid-haltiger NEM abzusehen. Über fluoridhaltiges Wasser, Zahnpflegemittel und fluoridiertes Speisesalz würden Erwachsene und Jugendliche bereits ausreichende Mengen aufnehmen.

Neugeborene besitzen keine ausreichenden Vitamin-K-Speicher und der Vitamin-K-Gehalt der Muttermilch ist niedrig. Zur Vermeidung von lebensbedrohlichen Blutungen durch Vitamin-K-Mangel sollten alle gesunden Neugeborenen noch im Kreißsaal peroral 2 mg Vitamin K1 erhalten. Anschließend sollten sowohl bei der U2- als auch bei der U3-Untersuchung je 2 mg Vitamin K1 peroral verabreicht werden. Als gleichwertige Alternative kann unmittelbar nach der Geburt 1 mg Vitamin K1 intramuskulär verabreicht werden, was auch von der „American Academy of Pediatrics“ empfohlen wird.

Mehr zum Thema Vitamin K

Mehr zur Ernährung von Säuglingen und stillenden Frauen findet man in einem kostenlosen Sonderdruck der Monatsschrift Kinderheilkunde.

Für die Allgemeinbevölkerung (ab 15 Jahren) gilt laut BfR für Vitamin K, dass im Zusammenhang mit der im Jahr 2004 vom BfR vorgeschlagenen Höchstmenge von 80 µg/Tag bis heute keine unerwünschten Effekte bekannt geworden sind. Jedoch sollte auf entsprechende NEM ein Warnhinweis aufgebracht werden: „Personen, die gerinnungshemmende Arzneimittel (vom Cumarintyp) einnehmen, sollen vor dem Verzehr von Vitamin-K-haltigen NEM ihren Arzt befragen.“



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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