SAPV

Palliativmedizin – „Man muss dafür brennen“ (2)

Stuttgart - 20.02.2018, 10:00 Uhr

(Foto: Photographee.eu / stock.adobe.com)

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Bürokratie bedroht Engagement

„Wir könnten mehr versorgen, aber wir müssen aufpassen, dass die Bürokratie nicht überhandnimmt, um nicht nur zu versorgen, sondern auch noch wirklich gut zu versorgen“, berichtet Maximilian Kuhlmann über Kapazitätsengpässe und ausufernden Arbeitsaufwand. Auch räumliche Grenzen könne ganz praktisch die Kapazität einer Apotheke begrenzen. Denn der Platz lasse sich nicht beliebig erweitern und auch dies beschränke die Möglichkeiten, sich zu engagieren – erläutert Maximilian Kuhlmann und verbindet es mit dem Wunsch nach weniger Bürokratie, damit eventuell für diese Zwecke unkomplizierter zusätzlicher Raum angemietet werden könne.  

Beide Apotheken berichten im Gespräch mit DAZonline über ihre Arbeit im rechtlich schwierigen Terrain – zumindest was die Versorgung mit BTM angehe. „Ein Großteil der Palliativversorgung ist Schmerzversorgung. Also reden wir fast immer von Betäubungsmitteln“, so Maximilian Kuhlmann. Er beschreibt eine Situation, in der schnell reagiert werden müsse, aber zugleich auf die eigentlich als Ausnahme gedachte Nachreichung von BTM-Rezepten zurückgegriffen werden müsse. Das heißt: die Ausnahme wird zur Regel. „Natürlich steht immer das ärztliche Okay dahinter“, erläutert Maximilian Kuhlmann. Ahmed El Hawari argumentiert, dass die rechtlichen Probleme bei der BTM-Belieferung letztlich das SAPV ad absurdum führe. „Man muss die Möglichkeit haben, flexibler zu reagieren. Hier geht es ja schließlich um wirkliche Notfälle und der Mensch sollte im Mittelpunkt stehen“, ergänzt er.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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