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Datendiebstahl-Prozess
Der anonyme Anruf im Gesundheitsministerium
Anrufer berichtet von gestohlenen und verkauften Mails
Dem Zeugen zufolge hatte der Anrufer ein dringendes Mitteilungsbedürfnis, wollte aber anonym bleiben und insbesondere die Person schützen, von der er seine Informationen hatte – das war die Ex-Frau von H., was der Zeuge damals aber nicht wusste. Der Anrufer erklärte, dass im Ministerium E-Mails von Staatssekretären entwendet worden seien. Und zwar von jemandem der im BMG arbeitet und der sie dann an „den Apothekerverband verkauft“. Schon beim ersten Telefonat erschienen dem Zeugen die Schilderungen glaubhaft. Er wollte sich aber mit dem IT-Referat und dem internen Datenschutzbeauftragten des BMG rückkoppeln und bat daher um einen zweiten Anruf. Dieser kam einige Tage später auch. Diesmal war der Zeuge mit Fragen präpariert. Doch viel mehr, als dass die Daten in einem „Pendlerbüro“ kopiert wurden, bekam er nicht heraus. Die technischen Details kannte der Anrufer nicht. Er erklärte aber, es sei einmal ein Postfach versehentlich gelöscht und wiederhergestellt worden. Der „Täter“ sei auch sonst schon aufgefallen und das BMG könne sicher darauf kommen, um wen es sich handele. Wie es weiter ging, vermochte der Zeuge nicht zu berichten. Er hatte den anonymen Anrufer gebeten, sich künftig an einen anderen Kollegen aus dem BMG zu wenden.
Kommende Woche geht der Prozess weiter. Es bleibt abzuwarten, ob die Richter nun Zeit finden, um sich darüber klar zu werden, ob der Prozess wegen des Ausspähens von Daten abgeschlossen werden kann, wie es insbesondere Bellartz‘ Verteidiger fordert. Gegen Christoph H. stehen hingegen noch weitere Vorwürfe im Raum, die aber mit dem Ex-ABDA-Pressesprecher nichts zu tun haben.
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