Prozess gegen Peter S.

Wie steht es um das Vermögen des Zyto-Apothekers?

Essen - 15.02.2018, 09:00 Uhr

Udo Lindenberg-Bilder, eine überdimensionale Modelleisenbahn und eine Pool-Rutsche aus dem Badezimmer heraus - vor dem Landgericht Essen ging es am gestrigen Mittwoch um die Vermögenswerte vom beschuldigten Zyto-Apotheker Peter S. (Foto: hfd)

Udo Lindenberg-Bilder, eine überdimensionale Modelleisenbahn und eine Pool-Rutsche aus dem Badezimmer heraus - vor dem Landgericht Essen ging es am gestrigen Mittwoch um die Vermögenswerte vom beschuldigten Zyto-Apotheker Peter S. (Foto: hfd)


Zubereitungen von Peter S. sahen laut Onkologin anders aus

Nach der Vernehmung beantragte die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung noch die Vernehmung weiterer Zeugen. Der Staatsanwalt erklärte, eine Düsseldorfer Onkologin könne bezeugen, dass von der Apotheke gelieferte Spritzen mit einem bestimmten Wirkstoff durchgängig und in immer geringer werdenden Konzentrationen an ihre Praxis geliefert worden seien. Diese seien „eher klar“ gewesen, solange sie von der Bottroper Zyto-Apotheke geliefert wurden – nach der Inhaftierung von S. hingegen „milchig“. Es habe zuvor auch weniger Hautrötungen und Übelkeit gegeben. Den Wirkstoff habe S. den Ermittlungen zufolge nur zu rund 67 Prozent eingekauft. 

Außerdem las ein Verteidiger einen Antragsentwurf vor, die Pharmazeuten Fritz Sörgel vom Institut für biomedizinische und pharmazeutische Forschung in Nürnberg-Heroldsberg sowie Henning Blume, der von 1983 bis 1997 das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker leitete und in seinem Unternehmen SocraTec R&D tätig ist, zu laden. Die Verteidiger hatten schon zuvor darauf verwiesen, dass laut einem von ihnen beauftragten Gutachten Sörgels die Analysemethoden womöglich unzuverlässig seien, mit denen das Landeszentrum Gesundheit NRW sowie das Paul-Ehrlich-Institut Unterdosierungen in sichergestellten Proben identifiziert hatten. Die Analysen seien möglicherweise von „methodischen und weiteren Mängeln“ behaftet, erklärten die Verteidiger – auch seien Standard Operating Procedures nicht ausreichend vorhanden gewesen, Untersuchungen zur Stabilität zweifelhaft und Hilfskräfte nicht ausgewiesen.

Kein Mord und Totschlag

Spannung kam im Gerichtssaal auf, als der Vorsitzende Richter Johannes Hidding für den morgigen Freitag einen „rechtlichen Hinweis“ ankündigte: Nebenklagevertreter hatten mehrfach darauf gedrängt, dass das Gericht nicht nur wie bislang versuchte Körperverletzung in 27 Fällen verfolgt. Doch der Hinweis „wird sich nicht auf eine abweichenden Tatbestand beziehen – nicht auf Mord und Totschlag“, betonte Hidding sogleich.

(Foto: hfd)

Bei der am gestrigen Abend stattfindenden Demonstration von Patienten, die Krebsmittel aus der Zyto-Apotheke erhielten, sowie von Freunden und Angehörigen kritisierten mehrere Teilnehmer die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden. Er hoffe, dass sich zumindest eine womöglich vollendete Körperverletzung oder möglicherweise auch versuchter Mord nachweisen ließe, erklärte ein Nebenkläger gegenüber DAZ.online. Auch Heike Benedetti, Organisatorin der monatlichen Demos, fordert beispielsweise, dass demnächst die Nebenkläger als Zeugen gehört werden – bislang ist dies vom Gericht nicht eingeplant. „Wir sind bislang nur schmuckes Beiwerk“, erklärte sie. „Wir machen weiter – ich bin kein Aufgeber“, betonte Benedetti. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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