Gepanschte Krebsmittel?

Verteidigung will Zyto-Prozess neu aufrollen

Essen - 06.02.2018, 07:00 Uhr

Die Verteidigung will den Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker komplett neu aufrollen, weil Journalisten Teile der Ermittlungsakte im Internet veröfentlicht hatten. (Foto: hfd)

Die Verteidigung will den Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker komplett neu aufrollen, weil Journalisten Teile der Ermittlungsakte im Internet veröfentlicht hatten. (Foto: hfd)


Am Montag beantragte ein Verteidiger des beschuldigten Zyto-Apothekers Peter S., den Prozess um womöglich unterdosierte Arzneimittel auszusetzen: Journalisten hätten vor Monaten einen Teil der Ermittlungsakten ins Internet gestellt, erklärte die Verteidigung. Außerdem berichtete ein ehemals in der Bottroper Zyto-Apotheke angestellter Pharmazeut über „hohe Intransparenz“ in der Apotheke: Er kündigte noch innerhalb der Probezeit.

Noch bevor es am gestrigen Montag am Landgericht Essen zu der ersten Zeugenvernehmung kommen konnte, verlas ein Verteidiger des Zyto-Apotheker Peter S. aus Bottrop einen überraschenden Antrag: Das Hauptverfahren müsse ausgesetzt werden, erklärte der Anwalt – damit müsste es von vorne beginnen und die Zeugen erneut verhört werden. Der Grund: Nach dem Verteidiger soll ein Journalist des Recherchebüros Correctiv schon Anfang November – und schon vor Beginn der Hauptverhandlung – eine nur teilweise geschwärzte Ermittlungsakte im Internet veröffentlicht haben, samt Haftbefehl und Stellungnahmen der Verteidiger. Der Zugang sei unbeschränkt, erklärte der Verteidiger, nach dessen Ansicht eine versehentliche Veröffentlichung ausscheide.

Sowohl die Laienrichter als auch die Zeugen hätten daher Kenntnis von den Unterlagen haben können, mutmaßte der Verteidiger. Jedem Zeugen sei es daher möglich gewesen, sich auf kritische Fragen des Gerichts vorzubereiten und interessensgeleitet und glaubhaft, aber nicht wahrheitsgemäß auszusagen, erklärte der Verteidiger, der von einer Allianz zwischen Nebenklagevertretern und Medien sowie einer „medialen Vorverurteilung“ sprach. Die Zeugen müssten erneut verhört werden. „Das Verfahren ist daher auszusetzen“, erklärte der Verteidiger – was auch das rechtstaatliche Gebot auf „Waffengleichheit“ gebiete. Er sah durch eine mögliche Weitergabe der Akten durch einen Nebenklagevertreter auch das Recht auf „Guttuung“ vermindert.

Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein

Nach einer kurzen Unterbrechung erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Hidding, er wolle allen Verfahrensbeteiligten bis Donnerstag Zeit für eine Stellungnahme geben. Ein Dokument „305 Js 330 16 HA Bd 10 Geschwärzt“ war zumindest nach Verlesung des Antrags der Verteidigung nicht mehr frei auf der Internetseite des Recherchenetzwerkes online verfügbar.

Wie eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber DAZ.online erklärte, wurden tatsächlich Ermittlungen wegen Anfangsverdachtes eines Verstoßes gegen § 353d Strafgesetzbuch eingeleitet, offenbar gegen einen correctiv-Mitarbeiter. Hiernach ist es verboten, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens vor Prozessende – oder bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden – zu veröffentlichen. „Die Ermittlungen richten sich gegen diejenige Person, die auf der betreffenden Internetseite als Veröffentlicher genannt ist“, erklärte die Pressesprecherin. „Dabei handelt es sich um einen Journalisten, der bekanntermaßen in dem Verfahren gegen den Apotheker recherchiert und Beiträge in den Medien veröffentlich hat.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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